Detmar Leitzke wurde 1947 in Wolfsburg geboren. Er wurde 1984 als Rechtsanwalt und 1990 auch als Notar zugelassen. Seit 2005 führt Herr Leitzke zudem den Titel “Fachanwalt für Erbrecht”. Rechtsanwalt Detmar Leitzke bietet Ihnen Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere im Erbrecht und Familienrecht an.
Detmar Leitzke wurde 1947 in Wolfsburg geboren. Er wurde 1984 als Rechtsanwalt und 1990 auch als Notar zugelassen. Seit 2005 führt Herr Leitzke zudem den Titel “Fachanwalt für Erbrecht”. Rechtsanwalt Detmar Leitzke bietet Ihnen Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere im Erbrecht und Familienrecht an.
Ungeachtet dessen liegt ein weiterer Schwerpunkt bei Notarsachen. Haupttätigkeit von Notar Detmar Leitzke ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und GmbH-Gründung bietet Ihnen Herr Leitzke eine umfassende und qualifizierte Beratung an.
Eine weitere Stärke Herrn Leitzkes ist das Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.
Seit 2005 ist er Fachanwalt für Erbrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.