Dr. Michael Gärtner

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Die Rechtsanwaltskanzlei von Dr. Michael Gärtner ist im Nordosten Salzburgs, im Stadtteil Sallmoos gelegen. Hier arbeitet er in Partnerschaft mit Herrn Dr. Manfred Korn, als Kanzleigemeinschaft in Form der Rechtsanwaltspartnerschaft (Offene Gesellschaft). Die Kanzlei Dr. Michael Gärtner vertritt ihre Mandanten aus dem In- und Ausland nicht nur in ganz Österreich, sondern auch grenzüberschreitend in vielen anderen Ländern der Welt. Das breite Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, des Handwerks als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab. Die Kanzlei verfügt über moderne EDV, eine Homepage (www.korn-gaertner.at) und eine E-Mail-Adresse (office@orn-gaertner.at).

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Österreich:

  • Arbeitsrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Strafrecht
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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei von Dr. Michael Gärtner ist im Nordosten Salzburgs, im Stadtteil Sallmoos gelegen. Hier arbeitet er in Partnerschaft mit Herrn Dr. Manfred Korn, als Kanzleigemeinschaft in Form der Rechtsanwaltspartnerschaft (Offene Gesellschaft). Die Kanzlei Dr. Michael Gärtner vertritt ihre Mandanten aus dem In- und Ausland nicht nur in ganz Österreich, sondern auch grenzüberschreitend in vielen anderen Ländern der Welt. Das breite Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, des Handwerks als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab. Die Kanzlei verfügt über moderne EDV, eine Homepage (www.korn-gaertner.at) und eine E-Mail-Adresse (office@orn-gaertner.at).

Mit dem PKW erreicht man die Kanzlei, wenn man aus Osten kommend von der B1 direkt in die Sterneckstrasse einbiegt. Oder man fährt von der Autobahn kommend die Ausfahrt Nord ab, fährt ca. 2 km Richtung Zentrum und biegt von der Vogelweiderstrasse nach links in die Sterneckstrasse, wo Sie nach 200 Meter das Büro- und Geschäftszentrum Business Boulevard erreichen. Hier ist die Kanzlei im hinteren Büroturm im 3. OG angesiedelt.

Mit dem öffentlichen Nahverkehr ist die Kanzlei gut zu erreichen. Sie gelangen mit den städtischen O-Bussen der Linie 2 an die Haltestelle Sterneckstrasse, in der sich unsere Kanzlei befindet.

Auch zu Fuß ist die Kanzlei vom Salzburger Hauptbahnhof gut zu erreichen. Sie gehen entweder die Rainerstraße bis zum Nelböckviadukt, nach links durch die Unterführung in die Gabelsbergerstraße, die nach ca. 500 m in die Sterneckstraße mündet, oder Sie nehmen die Fußgängerbrücke zur Ostseite des Bahnhofes und gehen links über die Weiserstraße  zur Bayerhamerstraße und von dort Richtung Norden zur Sterneckstraße. Gehstrecke ca. 1,5 km.     

Beratungstermine mit Dr. Gärtner können montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 14.00 Uhr mit dem Sekretariat des Kanzleizentrums vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.

Fachgebiete

Michael Gärtner wurde 1953 in Knittelfeld in der Steiermark geboren. Nach der Matura studierte er an der Universität Salzburg Rechtswissenschaften, promoviert hat er 1983. Während des Studiums arbeitete er an der RIDA Rechtsindexdatenbank mit, erfasste und bearbeitete die Wohnrechtlichen Blätter. Der Jurist, seit 1988 als selbständiger Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen zugelassen. Dr. Gärtner verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Gärtner sowohl über das Sekretariat des Kanzleizentrums Salzburg für Wirtschaft und Recht als auch über seine eigene E-Mail-Adresse (gaertner@kanzleizentrum.at).

Rechtsanwalt Dr. Michael Gärtner hat sich unter anderem auf die Strafverteidigung bei Wirtschaftsdelikten, das Grundstücksrecht, Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht, Arbeitsrecht und Allgemeine Zivilrecht sowie Schadensersatzrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus.

Ein Beratungsfeld der Kanzlei Dr. Gärtner ist die Strafverteidigung bei Wirtschaftsdelikten. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl und Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, wie etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Gärtner in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln.

Darüber hinaus wird Dr. Gärtner als Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht für Sie tätig. Diesem Rechtsgebiet obliegt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sofern Ihnen ein solcher Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Dr. Gärtner als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service Herrn Dr. Gärtners.

Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gärtner liegt im Grundstücksrecht, Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen.

Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben.

Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der österreichischen Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind. Im Immobilienrecht betreut der Jurist alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Rechtsanwalt Dr. Gärtner prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer.

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Dr. Gärtner in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern sowie Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Dr. Gärtner macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Ein Unterfall des Liegenschaftsrechts ist das Mietrecht. Darin geht es vornehmlich um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Herr Dr. Gärtner prüft beispielsweise eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Die Kanzlei Dr. Gärtner berät Sie in allen Fragen des Mietrechts wie beispielsweise beim Mietvertrag (Erstellung, Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung) und vertritt Sie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen.

Eine weitere große Stärke Herrn Dr. Gärtners ist das Arbeitsrecht. Dieses regelt zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie zum anderen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Insbesondere bei einer Kündigung und einer sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage steht Rechtsanwalt Dr. Michael Gärtner Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnansprüchen oder Abfindungen gehören zu seinem Fachbereich. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Herr Dr. Gärtner mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zur erreichen.

Rechtsanwalt Dr. Gärtner hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht spezialisiert. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Gärtner ist insbesondere das gesamte Schadenersatzrecht (Schadensersatzrecht). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadenersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Dr. Michael Gärtner berät Sie dabei sowohl als Geschädigter als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.

In erster Linie findet das Schadenersatzrecht jedoch Anwendung bei einem Verkehrsunfall. Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist seit Jahren eine Spezialität der Kanzlei Dr. Gärtner. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Gebiet um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei Rechtsanwalt Dr. Gärtner werden Sie kompetent und ausführlich beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.

Kontakt

Dr. Michael Gärtner

Business Boulevard / Sterneckstr. 37
5020 Salzburg
Schallmoos
Österreich
Telefon: 
+43 662 871078
Telefax: 
+43 662 871078-35
Web
www.korn-gaertner.at
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