Rechtsanwältin Sandra Straube gründete ihre Einzelkanzlei im September 2002 in Wolfsburg-Vorsfelde. Die Büroräume liegen nahe dem Sportzentrum des Schulzentrums Im Eichholz. Vorsfelde liegt im Nordosten der Stadt Wolfsburg. Es besteht Anschluss an die WVG-Linien 202 und 212 (Haltestelle "Im Eichholz"). Ferner können die Mandanten auf den kostenfreien öffentlichen Parkplätzen im Umfeld der Kanzlei parken.
Rechtsanwältin Sandra Straube gründete ihre Einzelkanzlei im September 2002 in Wolfsburg-Vorsfelde. Die Büroräume liegen nahe dem Sportzentrum des Schulzentrums Im Eichholz. Vorsfelde liegt im Nordosten der Stadt Wolfsburg. Es besteht Anschluss an die WVG-Linien 202 und 212 (Haltestelle "Im Eichholz"). Ferner können die Mandanten auf den kostenfreien öffentlichen Parkplätzen im Umfeld der Kanzlei parken.
Das Büro der Kanzlei Straube ist mit den modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet. Besprechungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Sie können montags bis freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr sowie mittwochs von 15.00 bis 18.30 Uhr mit den Rechtsanwaltsfachangestellten vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Sandra Straube wurde 1970 in Wolfsburg geboren. Nach dem Abitur studierte sie zunächst an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Braunschweig und absolvierte die gehobene Beamtenlaufbahn im allgemeinen Verwaltungsdienst bei der Stadt Wolfsburg. Diese Ausbildung schloss sie erfolgreich als Diplom-Verwaltungswirtin (FH) ab. Im Anschluss daran folgten das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover sowie das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig. Die Zulassung als Rechtsanwältin erhielt sie im April 1999. Frau Straube spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Seit September 2006 engagiert sich Frau Straube außerhalb der Kanzlei für die "Partei unabhängige Gemeinschaft" (PuG) als Ratsmitglied der Stadt Wolfsburg sowie im Ortsrat Vorsfelde.
Rechtsanwältin Sandra Straube berät und vertritt Sie im Familienrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.
Im Familienrecht ist Sandra Straube insbesondere auf den folgenden Gebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
Auf dem Gebiet des Erbrechts ist Rechtsanwältin Sandra Straube insebsondere bei der Gestaltung und Formulierung von Testamenten beratend tätig. Aufgrund von intensiven Besprechungen mit Ihnen werden Verfügungen von Todes wegen abgestimmt auf Ihren Einzelfall gefertigt. Darüber hinaus begleitet sie Erbauseinandersetzungen, die Überprüfung von testamentarischen Verfügungen sowie die Ermittlung des Erbteils.
Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die Verfahrensweisen und Handlungsformen der Verwaltung (zum Beispiel Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Widerspruchsbescheid). Das besondere Verwaltungsrecht deckt einzelne spezielle Bereiche ab, in denen sich Staat und Bürger begegnen (Polizeirecht und Ordnungsrecht, Bauordnungsrecht, Demonstrationsrecht). Rechtsanwältin Sandra Straube berät und vertritt ihre Mandanten vorrangig im öffentlichen Baurecht, Ordnungsrecht und Bußgeldrecht.
Das öffentliche Baurecht ist vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungs-, aber auch des Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Fachplanungsrecht, Naturschutzrecht/Forstrecht/Wasserrecht, Abgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Denkmalschutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen. Häufig wiederkehrende Fragen in diesem Bereich beziehen sich auf Baugenehmigung, Vorbescheid, Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn und aus Sicht des Nachbarn, Bebauungsplan, Beitragsrecht Erschließungsbeitrag, Straßenbaubeitrag, Ausgleichsbetrag. Wenden Sie sich hier vertrauensvoll an Rechtsanwältin Straube.
Es ist wohl kaum eine andere Rechtsmaterie denkbar, in der die Begriffe der Hoheitlichkeit, der Subordination und des Gewaltmonopols auch im Rahmen einer modernen und demokratischen Verfassungslehre mit größerer Selbstverständlichkeit verwendet werden als im Ordnungsrecht. Die Regelungen zur Sicherheit und Ordnung haben einen verfassungsgemäßen Ausgleich zu schaffen zwischen dem subjektiven und dem öffentlichen, also dem gemeinschaftlichen Interesse. Die Bundesstaatlichkeit und ein sich vereinigendes Europa sorgen zudem dafür, dass, gleichwohl das Sicherheits- und Ordnungsrecht grundsätzlich eine Länderangelegenheit ist, länderspezifische Besonderheiten kaum noch auszumachen sind. Für die drei wesentlichen Ebenen des Ordnungsrechts - die Eingriffsermächtigung zur Gefahrenabwehr, die verhältnismäßigen Vollstreckungsmittel sowie die Kostenerstattung und Entschädigung - gilt somit ein einheitlicher Maßstab, nach dem zu entscheiden ist, mit welchen Verfahrensmitteln ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse zu verfolgen ist: ob beispielsweise ein Eilantrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung oder wegen der bereits eingetretenen tatsächlichen Erledigung eine Fortsetzungsfeststellungsklage erfolgversprechend ist. Zunehmend stellen sich auch Fragen nach dem Datenschutz, der Amtshilfe und dem behördlichen Informationsaustausch sowie nach der informationellen Selbstbestimmung der Bürger. Sandra Straube ist Ihre Spezialistin für Probleme aus dem Ordnungsrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Allgemeine Zivilrecht. Dieses umfasst zum Beispiel die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwältin Sandra Straube unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.