Rudolf Kayser

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Die Rechtsanwaltskanzlei R. Kayser in Düsseldorf besteht seit 1990. Die Kanzleiräume sind in der Duisburger Straße 45, Ecke Sternstraße gegenüber dem Einkaufzentrum Dietrich Karree und somit einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen Parkmöglichkeiten.

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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei R. Kayser in Düsseldorf besteht seit 1990. Die Kanzleiräume sind in der Duisburger Straße 45, Ecke Sternstraße gegenüber dem Einkaufzentrum Dietrich Karree und somit einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 09.00 bis 16.00 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse (info@ra-r-kayser.de).

Fachgebiete

Rudolf Kayser wurde 1959 in Unna (NRW) geboren. Nach dem Wehrdienst absolvierte er zunächst die Laufbahnprüfung zum gehobenen nicht-technischen Dienst für die Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen an der Finanzhochschule für Finanzen in Nordkirchen mit dem Abschluss Diplom-Finanzwirt. Danach nahm er im Wintersemester 1982/83 das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf. Bereits im Wintersemester 1986 legte er die erste juristische Staatsprüfung ab. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Kayser am Landgericht Krefeld.

Seit Anfang 1990 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist berechtigt, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten.

Zunächst war Herr Kayser in einer renommierten Kanzlei in Krefeld tätig, bevor er im Oktober 1990 seine eigene Kanzlei in Düsseldorf gründete. Seit 1993 führt er die Bezeichnung des “Fachanwalt für Steuerrecht” und seit 1994 die des “Fachanwalt für Arbeitsrecht”.

Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Seit 1871 stellt der DAV die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.

Rechtsanwalt Rudolf Kayser berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Steuerrecht, Mietrecht, Erbrecht und Landwirtschaftsrecht sowie Jagd- u. Waffenrecht.

Der Schwerpunkt der Kanzlei von Rechtsanwalt R. Kayser ist auf das Arbeitsrecht, ins-besondere das Kündigungsschutzrecht, ausgerichtet. Rechtsanwalt R. Kayser nimmt die Interessen sowohl der Arbeitnehmer als auch die der Arbeitgeber in allen arbeits-rechtlichen Fragen wahr. Er verfügt demait über den Vorteil, dass ihm die Sichtweisen sowohl der Arbeitnehmer als auch die der Arbeitgeber und er damit den jeweiligen Mandanten auch vorausschauend auf die zu erwartende Reaktion des Gegeners zielgerichtet und verantwortungsvoll beraten kann. Herr Rechtsanwalt Kayser vertritt Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei; sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, vertritt er Sie auch vor dem Arbeitsgericht, und sollte es erforderlich sein, über die Berufung vor dem Landesar-beitsgericht auch bis hin in der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht.

Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das nicht nur im Arbeitsvertrag sondern ggf. auch in den jeweiligen einschlägigen Tarifverträgen seine Grundlage hat. Hier steht Herr Rechtsanwalt Kayser Ihnen mit seinem Fachwissen in allen Rechtslagen zur Verfügung. Er berät und vertritt Sie beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen, dies auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse, wie z. B. Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis. Er vertritt zu dem Ihre Interessen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ob ordentliche oder außerordentliche / fristlose Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Sonderkündigungsschutz betrieblicher Funktionsträger; dies insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung, Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere und Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit, Sperrzeit und Verkürzung der Bezugszeiten und Höhe der Bemessung der Leistungen nach dem SGB III, sowie dem Antrag auf Insolvenzausfallgeld. Auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, Lohn aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges, Urlaub, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung, Gratifikationen und Tantiemen u. a. gehören zu seinem Fachbereich.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt R. Kayser ist das Steuerrecht, insbesondere Steuerstrafrecht und Rechtsbehelfsverfahren mit ggf. anschließendem Finanzgerichtsverfahren.

Das Steuerrecht umfasst eine fast unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine Unzahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitern. Auch werden häu-fig konkrete Fragen zu den Schlagwörtern Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Rechtsanwalt R. Kayser durch fachkundige Beratung zu einem sachgerechten Ergebnis führt.

Rechtsanwalt R. Kayser ist auch als Verteidiger in Steuerstrafsachen tätig. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird heutzutage schnell erhoben. Aus diesem Grund bedarf es schnell fachkundigen Rates und qualifizierter Verteidigung. Verteidiger Kayser steht Ihnen in allen Stadien des Strafverfah-rens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung und in dem damit einhergehenden Steuererhebungsverfahren bis ins Rechtsmittelverfahren bei, selbstverständlich auch bei der Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Zur Vermeidung einer Strafverfolgung berät Herr Rechtsanwalt Kayser auch über die Möglichkeiten einer Straffreiheit durch u. a. die Selbstanzeige.

Ein weiteres Fachgebiet der Kanzlei liegt im Mietrecht. Das Ziel der Rechtsberatung von Herrn Rechtsanwalt R. Kayser Kaysers ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbes-serung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme u. a., die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Vertragsverhältnisses, Abmahnung, außerordentliche / fristlose Kündigung aus wich-tigem Grund. Rechtsanwalt Kayser berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.

Die Kanzlei berät des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbaus-einandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier spezifisch abseits der gesetzlichen Erbfolge festge-legt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.

Rechtsanwalt R. Kayser ist auch tätig auf dem Gebiet des Landwirtschaftsrechts. Im Landwirtschaftsrecht berät und vertritt er seine Mandanten insbesondere in den Rechtsmaterien Hoferbfolge, Abfindung und Nachabfindung gemäß §§ 12, 13 Höfeordnung sowie in Pachtstreitigkeiten.

Schließlich bearbeitet Rechtsanwalt R. Kayser auch das Rechtsgebiet des Jagd- und Waffenrechts. Hierbei spielen das Bundesjagdgesetz (BJagdG), die Jagdgesetze der Länder und diverse Rechtsverordnungen eine entscheidende Rolle. Rechtsanwalt R. Kayser berät Sie hier insbesondere zum Jagdschein (Erteilung, Verlängerung, Widerruf, Entziehung und Einziehung), sowie in Fragen der Wildschadensregulierung.

Seit 1993 führt Rechtsanwalt R. Kayser den Titel “Fachanwalt für Steuerrecht” und seit 1994 den des “Fachanwalt für Arbeitsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen über-schreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Kontakt

Rudolf Kayser

Duisburger Str. 45
40479 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 
+49 211 499672
Telefax: 
+49 211 4910268
Web
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