zur Kanzlei

Gudrun Weckmann-Lautsch

Gudrun Weckmann-Lautsch

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
Übersicht

Gudrun Weckmann-Lautsch, geboren 1957, ist seit 1987 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie studierte an der Universität Regensburg und Bonn Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln. Sie spricht und schreibt fließend Englisch und spricht Französisch. Rechtsanwältin Gudrun Weckmann-Lautsch berät und vertritt Sie im Familienrecht, Ausländerrecht, Arbeitsrecht, Allgemeinen Zivilrecht und Strafrecht.

Gudrun Weckmann-Lautsch berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Ausländerrecht
  • Familienrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Strafrecht
Fachgebiete

Gudrun Weckmann-Lautsch, geboren 1957, ist seit 1987 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie studierte an der Universität Regensburg und Bonn Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln. Sie spricht und schreibt fließend Englisch und spricht Französisch. Rechtsanwältin Gudrun Weckmann-Lautsch berät und vertritt Sie im Familienrecht, Ausländerrecht, Arbeitsrecht, Allgemeinen Zivilrecht und Strafrecht.

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz berät Sie Gudrun Weckmann-Lautsch zum rechtlichen Rahmen des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, zur Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Angelegenheiten, wie beispielsweise

  • der Klärung von Unterhaltsansprüchen der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • der Klärung und Durchsetzung von Vermögensansprüchen gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen, Gestaltung von Vereinbarungen über das Privatvermögen oder Betriebsvermögen)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

Rechtsanwältin Weckmann-Lautsch berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung. Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein umfassendes Betätigungsfeld dar. Hier berät die Juristin Sie umfassend zur Gestaltung von Verträgen und bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Rechtsanwältin Gudrun Weckmann-Lautsch berät und vertritt Unternehmen und einzelne Arbeitsnehmer. Sie gestaltet individuelle Arbeitsverträge zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, berät und vertritt umfassend bei sämtlichen Fragen während der Beschäftigung bis hin zur Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Ausländer- und Asylrecht. In diesen Bereichen besitzt Frau Rechtsanwältin Weckmann Lautsch sehr gute Spezialkenntnisse und ist mit ihrem Verhandlungsgeschick bei Behörden und Gerichten oft in der Lage, rasch einen gesicherten Aufenthalt ihrer Mandanten zu erhalten. Mit kreativen und praktischen Lösungsvorschlägen gelingt es ihr zu vermeiden, dass der Aufenthalt in Deutschland von permanenten Rechtsstreitigkeiten begleitet ist.

Im Ausländerrecht befasst sich Frau Rechtsanwältin Weckmann-Lautsch häufig mit folgenden Poblemstellungen:

  • Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Verfahren auf Erteilung der unbefristeten Niederlassungserlaubnis
  • Verfahren zur Sicherung des Aufenthalts
  • Visaverfahren bei deutschen Auslandsvertretungen
  • hier u.a. Verfahren zur Familienzusammenführung
  • Verfahren zum Schutze ausländischer oder gemischt-nationaler Familien und Kinder

Daneben bearbeitet Frau Rechtsanwältin Weckmann-Lautsch:

  • Einbürgerungsverfahren
  • Verfahren zur Klärung der Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
  • Asylverfahren
  • Abschiebeschutzverfahren
  • Umverteilungsverfahren
  • Sozialrechtliche Fragen einschließlich Beschäftigungserlaubnis für Flüchtlinge und andere Migranten

Im Bereich des Strafrechts widmet Frau Rechtsanwältin Weckmann-Lautsch in erster Linie den Opfern von Straftaten. Hier ist sie bestrebt, die durch eine Straftat Verletzten behutsam durch das Verfahren zu begleiten, die weiteren Hilfemöglichkeiten anzubieten, über Opferrechte aufzuklären und die entsprechenden weiteren Verfahren einzuleiten.

Im Bereich der Strafverteidigung begleitet Frau Rechtsanwältin Weckmann-Lautsch fachkundig durch die Ermittlungsverfahren schon vor der Polizei und den sich anschließenden Verfahren bei der Staatsanwaltschaft und bei den Strafgerichten.

Selbstverständlich gehören auch Pflichtverteidigungen zum Service.

Kontakt

Weckmann-Lautsch & Ramming

Webergasse 2
73728 Esslingen
Deutschland
Telefon: 
+49 711 354011
Telefax: 
+49 711 356673
Web
www.anwaltskanzlei-webergasse2.de
Kontakt aufnehmen
Services