Michael F. Eulerich wurde 1948 in Münster geboren. Nach der Hochschulreife studierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. Während des Studiums erfolgte ein Auslandsaufenthalt in Großbritannien. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Osnabrück. Der Jurist, der 1976 als Rechtsanwalt zugelassen wurde.
Michael F. Eulerich wurde 1948 in Münster geboren. Nach der Hochschulreife studierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. Während des Studiums erfolgte ein Auslandsaufenthalt in Großbritannien. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Osnabrück. Der Jurist, der 1976 als Rechtsanwalt zugelassen wurde.
1979 legte er die Ausbildung zum “Fachanwalt im Steuerrecht” und 2005 zum Mediator ab. Mediation ist eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten mit Hilfe eines unparteiischen Vermittlers (Mediator). Es gilt dabei tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. In besonderer Vertiefung des eigenen Tätigkeitsschwerpunktes Erbrecht absolvierte er die Ausbildung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker, die er 2007 erfolgreich abschloss.
Herr Eulerich ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Rechtsanwalt Eulerich spricht fließend Englisch, Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann. Er kann sich zudem in Italienisch und Spanisch verständigen.
Aufgrund seiner Kenntnisse aus den ineinandergreifenden Bereichen Steuerberatung und Rechtsberatung ist Rechtsanwalt und Steuerberater Eulerich in der Lage, Sie im Steuerstrafrecht besonders qualifiziert zu vertreten. Sein Ziel ist es hier stets, eine Einigung noch vor einer Hauptverhandlung zu erwirken und so Zeit und Kosten zu sparen. Diese umfangreichen Kenntnisse des Steuerrechts ermöglichen zudem eine besonders qualifizierte Vertretung vor allen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Zudem kann er bei schwierigen Betriebsprüfungen dafür sorgen, dass erst gar kein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Dies gilt insbesondere auch für die bekanntermassen problematischen Bereiche von Taxi, Gaststätten, Ärzte und Zahnärzte.
Außerberuflich hat sich RA Michael F. Eulerich im Bezirksrat für die CDU in Braunschweig und im Braunschweiger Karneval engagiert. Darüber hinaus hat ihn bereits 2002 das Niedersächsische Justizministerium als Prüfer für die Zweite Juristische Staatsprüfung berufen.
Zur Vorbereitung von Existenzgründern auf ihren Start in die Selbständigkeit hält er Vorlesungen an der Technischen Universität Braunschweig und erstellt für sie die nötigen Prüfungen und Rentabilitätsberechnungen.
Besondere Qualifikationen für die Personalentwicklung hat RA Eulerich durch die 1996 erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum „Master Of Business Communication“ erworben. Damit unterstützt er Firmen und Arbeitnehmer bei Marketing und Anpassung an geänderte betriebliche Verhältnisse zu gegenseitigem Vorteil.
Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwalt und Steuerberater Michael F. Eulerich Mandate aus dem Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Baurecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht.
Ein Beratungsfeld von Rechtsanwalt und Steuerberater Eulerich ist das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Gesellschaftsrecht. Das erste regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat sowie den Güter- und Leistungstausch auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten. Ziel des Wirtschaftsrechts ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle, darunter die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG et cetera) sowie die Handwerksordnung (HandwO, HwO), Gewerbeordnung (GewO) und sonstige Zulassungsvorschriften.
Ein Unterfall des Wirtschaftsrechts ist das Gesellschaftsrecht. Rechtsanwalt Eulerich ist behilflich bei der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform, der Abfassung von Gesellschaftsverträgen, der Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, der Vereinbarung und Überprüfung von Wettbewerbsverboten oder der Regelung von Nachfolgeklauseln. Daneben ist er in der Kanzlei für handelsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen zuständig (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen et cetera). Darüber hinaus betreut Rechtsanwalt Eulerich Betriebsprüfungen und erstellt Jahresabschlussprüfungen. Er berät und begleitet Sie bei Existenzgründungen, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung und internationale neue Gesellschaftsformen mit ihren Vor- und Nachteilen immer zu berücksichtigen sind. Insbesondere Verschmelzungen und Umwandlungen sind häufig zu findende Aufgaben, die unter Beachtung von Handelsrecht, Familienrecht und Steuerrecht kreativ und wirtschaftlich sinnvoll zu lösen sind.
Herr Eulerich berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht einschliesslich Erbschaftsteuerrecht, und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier individuell abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Rechtsanwalt Eulerich ist bei der Abfassung von Testament und Erbvertrag behilflich und plant Ihre Unternehmensnachfolge unter gleichzeitiger ergänzender Berücksichtigung von Familienrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Besonderheiten. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Interessenswahrnehmung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins.
Herr Rechtsanwalt Eulerich ist Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Eulerich berät und vertritt Sie auch im Baurecht. Das Baurecht im objektiven Sinne stellt die Gesamtheit der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften dar, welche die Bebauung von Grundstücken regeln. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das Bauordnungsrecht regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung). Seine langjährige Erfahrung gerade auf dem Gebiet der Baumängel und der Gewährleistung nach VOB und BGB hilft Kosten sparen und führt schnell zum Erfolg.
Michael F. Eulerich unterstützt Sie zudem juristisch im Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch steht Rechtsanwalt Eulerich Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.
Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt und Steuerberater Eulerich ist das Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Er berät Freiberufler und mittelständische Unternehmen individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Umwandlungsteuer, Außensteuer und allen anderen Steuerarten. Das Steuerrecht umfasst eine beinahe unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine Unzahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitern. Da sich im Steuerrecht die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagworten Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Rechtsanwalt Eulerich durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt.
Besondere Kenntnisse hat RA Eulerich auf dem Gebiet der Haftung von Freiberuflern, also im Segment Arzthaftung, Steuerberaterhaftung, Rechtsanwaltshaftung, Notarhaftung. Gleiches gilt für die Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Honorare und Gebühren der Freiberufler. Zu diesem Bereich hat er bereits mehrfach in der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlicht und wird von Gerichten und Kommentaren zitiert.
Die besondere Kompetenz Rechtsanwalt Eulerichs liegt in dessen Fähigkeit, steuer-, gesellschafts- und allgemeine zivilrechtliche Fragen miteinander zu verknüpfen, um so Mandanten nicht nur in einem Teilaspekt, sondern in der Zusammenschau und Abstimmung der verschiedenen Rechtsgebiete sinnvoll zu beraten. Als Verteidiger im Steuerstrafrecht ist der Jurist in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird heutzutage schnell erhoben. Aus diesem Grund bedarf es schnell fachkundigen Rates und qualifizierter Verteidigung.
Seit 1979 führt er den Titel “Fachanwalt für Steuerrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.