Hagen Sundermann

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  • Deutsch
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Hagen Sundermann ist seit 1984 als Rechtsanwalt und seit 1996 als Notar in Bad Iburg tätig. Zu seinen Mandanten gehören vorwiegend Privatleute, Unternehmen, Handwerker und Freiberufler, die er umfassend berät und - soweit erforderlich - außergerichtlich und vor Gericht vertritt.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht (Allgemeines Zivilrecht)
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
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Kurzprofil

Hagen Sundermann ist seit 1984 als Rechtsanwalt und seit 1996 als Notar in Bad Iburg tätig. Zu seinen Mandanten gehören vorwiegend Privatleute, Unternehmen, Handwerker und Freiberufler, die er umfassend berät und - soweit erforderlich - außergerichtlich und vor Gericht vertritt.

Ergänzt wird das Leistungsangebot durch den Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Tscharntke, mit welchem sich Herr Sundermann zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen getan hat. Beide werden unterstützt durch ein Team qualifizierter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter mit insgesamt mehr als 70 Jahren Berufserfahrung.

Die modernen und hellen Büroräume liegen zentral in Bad Iburg in der Mühlentorpassage am gläsernen Aufzug. Ausreichende Parkplätze stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Besprechungstermine können während der Bürozeiten in der Regel kurzfristig  vereinbart werden.

Fachgebiete

Nach Abitur und Bundeswehrzeit schloss Hagen Sundermann sein Studium an der renommierten Universität Heidelberg mit Prädikat ab. Während des sich anschließenden Referendariates war er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. 1984 stieg er in Bad Iburg in eine eingeführte Kanzlei ein, die er zum 01.01.1985 in eigener Verantwortung übernahm.

Um seine Mandanten umfassend betreuen zu können, verzichtet H. Sundermann ausdrücklich auf eine Beschränkung des Leistungsangebotes auf inhaltlich begrenzte Rechtsgebiete. Durch stetige Fortbildung und die Einbindung in eine moderne Datenbank ist eine qualifizierte Beratung in jedem Bereich garantiert. Ausführliche und vertrauensvolle Gespräche, in welchen auch die Frage des anfallenden Honorars transparent erörtert wird, bilden die Voraussetzung dafür, dass die von den Mandanten angestrebten Ziele möglichst schnell und kostengünstig und unter Berücksichtigung der Auswirkungen, welche sich für andere Lebens- und Rechtsbereiche ergeben, erreicht werden.

Als Notar liegen die Schwerpunkte

  • im Ehe- und Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsvereinbarungen, Lebenspartnerschaftsverträge, Adoptionen, Vorsorge- und Betreuungsvollmachten, Patientenverfügungen etc.),
  • im Erbrecht (Testamente und Erbverträge, Erbscheinsantrag, Verträge nach Eintritt des Erbfalles, etc.).
  • im Gesellschafts- und Handelsrecht (Gründung oder Umgestaltung von Gesellschaften, Änderungen von Satzungen, Handelsregisteranmeldungen, aber auch  komplexe Nachfolgeregelungen, bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Steuerberaters) und
  • im Grundstücks- und Immobilienrecht (Kauf-, Schenkungs-, Erbbaurechtsverträge, Grundschuldbestellungen etc.)

 

Im anwaltlichen Bereich werden vorrangig Probleme des Zivilrechtes, etwa im Kaufrecht - auch bei Internetverträgen -, im Baurecht oder auch im Mietrecht bearbeitet.
Im Familienrecht berät und vertritt H. Sundermann Mandanten vor allem bei Problemen nach einer Trennung der Partner, einer sich anschließenden Scheidung und bei den sich hieran anknüpfenden Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Auseinandersetzung des Vermögens oder der Versorgungsanwartschaften.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Beratung und Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen etwa von (Mit-) Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmern.

Hervorzuheben sind schließlich noch die umfangreichen Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht. Herr Sundermann übernimmt die komplette Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall einschließlich einer eventuell notwendigen gerichtlichen Tätigkeit. Er macht Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend und verhandelt in diesem Zusammenhang mit den Versicherungen der Unfallgegner.

Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet weiter die Verteidigung in Bußgeld- oder Strafverfahren, etwa bei unfalltypischen Vorwürfen wie

  • fahrlässige Körperverletzung,
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht),
  • Trunkenheit im Verkehr und
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis,

insbesondere auch bei Verhängung eines Fahrverbotes oder bei dem Entzug einer  Fahrerlaubnis.
Mit Hilfe eines qualifizierten und erfahrenen Büroteams, ausgestattet mit modernster EDV-Technik werden Forderungseinzüge in großem Umfang effizient und kostengünstig abgewickelt.  

Kontakt

Hagen Sundermann

Große Str. 39-41
49186 Bad Iburg
Deutschland
Telefon: 
+49 5403 2006
Telefax: 
+49 5403 2001
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