Gunnar Becker

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Rechtsanwalt Gunnar Becker gründete 2001 seine Einzelkanzlei, zu deren Klientel vorwiegend Privatleute, aber auch kleinere und mittelständische Unternehmen zählen. Erarbeitet mit den Rechtsanwälten Katja Wiemer und Jörg Käding in Bürogemeinschaft. Seit Juli 2010 ist er Fachanwalt für Medizinrecht.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Medizinrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Erbrecht
  • Kaufrecht & Schuldrecht
  • Medizinrecht
  • Urheberrecht & Medienrecht
  • Versicherungsrecht
7913 Zugriffe seit dem 29.05.2007
Kurzprofil

Rechtsanwalt Gunnar Becker gründete 2001 seine Einzelkanzlei, zu deren Klientel vorwiegend Privatleute, aber auch kleinere und mittelständische Unternehmen zählen. Erarbeitet mit den Rechtsanwälten Katja Wiemer und Jörg Käding in Bürogemeinschaft. Seit Juli 2010 ist er Fachanwalt für Medizinrecht.

Außerhalb der Kanzlei ist Herr Becker seit 2001 für die Verbraucherzentrale Hamburg im Bereich Telekommunikation/Internet/ Urheberrecht tätig.

Die modernen Kanzleiräume finden Sie im Weidenstieg 18 in Hamburg - Eimsbüttel in der Nähe der Kaifu Lodge und unweit der Christuskirche. Durch die circa fünf Gehminuten entfernte Haltestelle „Christuskirche" der U-Bahnlinie 2 besteht ein guter an den öffentlichen Personennahverkehr. Außerdem halten die Buslinien 4, 20 und 25 nicht weit entfernt. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind in unmittelbarer Nähe öffentliche Parkplätze vorhanden.

Die Kanzlei ist montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 für Sie geöffnet. Termine werden auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten vergeben. Für Terminsvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat oder direkt mit Rechtsanwalt Becker in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine vor Ort im Hause des Mandanten möglich.

Fachgebiete

Gunnar Becker, geboren 1973 in Hamburg, studierte an der Philipps-Universität in Marburg Jura. Im Anschluss daran leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar in Darmstadt. Herr Becker, seit 2001 zur Anwaltschaft zugelassen, ist berechtigt, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten.

Rechtsanwalt Gunnar Becker spezialisierte auf das für den  Dienstleistungssektor wichtige Vertrags- und Wirtschaftsrecht sowie Schadensersatzrecht. Er zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung in Theorie und Praxis aus. Er ist in allen Bereichen beratend, außergerichtlich und gerichtlich tätig. Außerdem führt er seit vielen Jahren rechtliche Betreuungen.

Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst alle Rechtsbereiche mit einem Bezug zur Gesundheit von Menschen oder Tieren. Herr Rechtsanwalt Becker übernimmt Mandate aus den nachfolgend beschriebenen Bereichen.

a)           Gesetzliche/Private Kranken und Pflegeversicherung, Beihilfe

Für den Patienten ergibt sich Beratungsbedarf im Hinblick auf die Leistungsverpflichtung, z.B. ob überhaupt Versicherungsschutz besteht, dessen Leistungsumfang im Krankheitsfall, bei  der privaten Krankenversicherung zusätzlich bezüglich des Verschweigens von Vorerkrankungen.        Die Differenzen bezüglich des Umfangs der zu erstattenden Leistungen ergeben sich, weil die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung nicht anerkannt wird oder die Abrechnung nicht den maßgeblichen Gebührenordnungen der Heilberufe entspricht. Rechtsanwalt Becker hat mehrfach die Erstattung der Abrechnung von Physiotherapeuten durchgesetzt. Im Falle der Krankenhausbehandlung können sich zusätzlich Streitigkeiten aus der Abrechnung von Wahlleistungen ergeben.

Die Auseinandersetzung über den Versicherungsschutz und die soziale Absicherung sind  bei längerfristigen Erkrankungen besonders gravierend, da die Entgeltfortzahlung und das Krankengeld zeitlich befristet sind.

b)           medizinische Behandlung, Behandlungsfehler

Die Streitigkeiten resultieren aus dem Vorwurf der medizinischen Fehlbehandlung („Kunstfehler"), dessen Folge vor allem Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sein können. Eine Falschbehandlung kann jedoch auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Nach Einsicht in die Krankenunterlagen wird er über die einzelnen Ansprüche beraten. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung versuchen meist, die Höhe des Schadens, insbesondere beim Schmerzensgeld, herunterzuspielen. Vor allem ein Abfindungsangebot sollte genau geprüft werden, bevor es angenommen wird. Es ist gerade bei einer fehlgeschlagenen medizinischen Behandlung durchaus möglich, dass nicht alle Schadenspositionen  anerkannt werden, dem Geschädigten bereits bekannt sind bzw. schon genau beziffert werden können.

c)        Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Sofern Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, wird ein Betreuer bestellt. Dem kann man durch rechtzeitige Vorsorge zuvorkommen.

Damit der Wille des Patienten bei der ärztlichen Behandlung zur Geltung kommt, werden Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten erstellt. Diese werde von Herrn Rechtsanwalt Becker, welcher selbst rechtliche Betreuungen führt,  geprüft und entworfen.

Nicht alle Bevollmächtigten erfüllen die in sie gesetzten Erwartungen, so dass auch hier eine strafrechtliche Verantwortlichkeit und/oder zivilrechtliche Haftung in Betracht kommen. Entsprechende Möglichkeiten werden geprüft und durchgesetzt.

d)    Abrechnung

Die Abrechnung der medizinischen Tätigkeit führt auf beiden Seiten zu Beratungsbedarf. Der Patient wird die Abrechnung kritisch prüfen, wenn diese von seiner Krankenversicherung nicht voll erstattet wird. Der Arzt benötigt Unterstützung beim Forderungsinkasso. Herr Rechtsanwalt Becker prüft die Abrechnung und setzt berechtigte Forderungen von  Ärzten und Physiotherapeuten  durch bzw. wehrt für Patienten unberechtigte Forderungen ab.

e)    Arzneimittelrecht

Der Beratungsbedarf besteht zunächst einmal bei der Entwicklung  eines neuen Produktes. Es bestehen erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Arznei- und Lebensmitteln. Die richtige Abgrenzung ist von Bedeutung für die Zulassung und den Vertrieb eines Produktes, für dessen Werbung. Bei Missachtung der  strengen Vorschriften des Arzneimittelrechts drohen straf- und wettbewerbsrechtlichen Sanktionen.

Die Verwendung von Arzneimittel kann ihrerseits zu den Gesundheitsschäden führen. Deshalb haftet der Unternehmer ggf. neben oder anstelle des behandelnden Arztes  auf Schadensersatz.

f)     Werberecht

Die Werbung ist für alle Angehörigen der Heilberufe stärker reglementiert als in anderen Branchen. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften kann zu wettbewerbs-, straf-  und berufsrechtlichen Konsequenzen führen.

g)       Heim/Pflegedienst

Auch bei der Pflege können Fehler unterlaufen, die zu einer entsprechenden Haftung des Heimes oder Pflegedienstes führen können. Außerdem bestehen im Vertragsrecht rechtliche Besonderheiten, z.B. durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, die zu Ansprüchen des Patienten führen können.

Privatrecht & Kaufrecht

Das Privatrecht regelt alle rechtlichen Fragestellungen zwischen Privatpersonen, Unternehmen oder im Verhältnis Verbraucher/Unternehmer und lässt sich in die Bereiche Vertragsrcht und Schadensersatzrecht aufteilen.

a)        Vertragsrecht

Die rechtliche Betreuung durch Rechtsanwalt Becker beinhaltet alle rechtlichen Fragen um die Vertragsgestaltung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gewährleistung, Verzug, Schadensersatz, Vertragsstrafe, Absicherung von Forderungen  und Krediten sowie den Einzug offener Forderungen vom ersten Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung und dem Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Verbraucherschutzvorschriften und des Handelsrechts. Ferner wird für Verbraucher der Schutz vor unberechtigten SCHUFA-Einträgen von immer größerer Bedeutung.

Es werden vor allem  Mandate mit einem Bezug zum Bereich Dienstleistungssektor  bearbeitet. Der Bereich Energie/Umwelt gewinnt hierbei zunehmend an rechtlicher Bedeutung, z.B. bei der  Preisentwicklung der Versorger, der Überprüfung Verträge alternativer Anbieter oder der Umstellung der Energieversorgung auf regenerative Energien. In diesem Bereich kooperiert er mit der Verbraucherzentrale Hamburg und hat im Rahmen des Preisprotestes bereits viele Kunden gegenüber Versorgern vertreten.

b)        Kaufrecht

Das Kaufrecht ist sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer von besonderer Bedeutung. Es können sowohl  alltägliche Gegenstände als auch wertvolle Autos, Wohnungseinrichtungen, Grundstücke, Tiere oder Rechte Gegenstand eines Kaufvertrages sein. Der Kauf wird über die verschiedensten Vertriebswege (Laden, e-commerce, Versandhandel) abgewickelt, dessen Besonderheiten beachtet werden müssen. Der Verkäufer wiederum hat Möglichkeiten, seine Ware zu sichern, solange der Kaufpreis nicht bezahlt wird und kann gegenüber dem Hersteller Rückgriff nehmen, falls er seinem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet ist.

c)        berufliche Kooperation/Nachfolge

Für kleine und mittlere Unternehmen sind sowohl die Gestaltung der Zusammenarbeit als auch die Nachfolgeregelung von zunehmender Bedeutung.

d)       Schadensersatz, Opferentschädigung

Schließlich werden von Rechtsanwalt Becker Schadensereignisse, z.B. Unfälle, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder die Entschädigung der Opfer von Straftaten, gegenüber dem Schädiger, sonstigen Verantwortlichen oder Versicherungen reguliert.

Im Bereich der Opferentschädigung sind weitergehende Ansprüche aus dem sozialen Entschädigungsrecht oder gegenüber der Sozialversicherung denkbar. Damit diese effektiv durchgesetzt werden können, muss häufig der medizinische Sachverhalt dargelegt werden, so dass dieser Bereich eine Ergänzung zum Medizinrecht darstellt.

Versicherungsrecht

Der Mensch ist heute gegen viele Risiken des Lebens versichert. Es gibt nicht selten Konflikte zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer, weil der gemeldete Schaden unter eine Ausschlussklausel fällt oder nicht bewiesen wurde, der Versicherungsfall nicht rechtzeitig angezeigt oder bei Abschluss des Versicherungsvertrages oder Meldung des Versicherungsfalles unwahre oder unvollständige Angaben gemacht wurden.  

Rechtsanwalt Becker übernimmt aufgrund der Nähe zum Medizinrecht Mandate aus dem Bereich der Personenversicherung (Kranken-, Unfall-Berufunfähigkeitsversicherung) sowie der Lebensversicherung (Rückkaufwert, Überschussbeteiligung, Behandlung im Erbfall), der Restschuldversicherung  und Sachversicherung (z.B. Hausrat-, Feuer-, Einbruchdiebstahlversicherung)

Schließlich vertritt er Mandanten gegenüber der eigenen und fremden Haftpflichtversicherung (Abwicklung von Verkehrsunfällen und sonstigen Schadensereignissen, Insolvenz des Schädigers)

Urheber & Medienrecht

Das Internet und die Medien spielen eine immer größere Rolle zur Information. Es ergeben sich daher regelmäßig Fragestellungen zum allgemeinen Vertragsrecht, zu Umfang und Voraussetzungen des Schutzes eines Werkes oder Software, den Rechtsfolgen einer unerlaubten Verwertung oder Nichtausübung des Urheberrechtes, der fehlerhaften Bewertung oder Berichterstattung und zur Nutzung einer Domain.

Gerade Privatpersonen sehen sich häufig dem Vorwurf einer Verletzung des Urheberrechts oder der fehlerhaften Berichterstattung ausgesetzt, und sollen eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich zu erheblichen Schadensersatzzahlungen verpflichten. Soweit keine Reaktion erfolgt, sollte stets an den Erlass einer einstweiligen Verfügung gedacht werden. Auf diesem Weg kann schnell eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt werden, die zumindest vorläufig für beide Parteien bindend ist. Eine zeitnahe Beratung ist somit wichtig.

Erbrecht

Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Becker berät Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall.

Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Sofern sich mehrere Personen auf die Erbschaft berufen, muss deren Berechtigung geklärt werden. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, ansonsten verbleibt es bei der  gesetzlichen Erbfolge. Soweit Angehörige übergangen wurden, kommt der Pflichtteil in Betracht. Falls eine Lebensversicherung hinterlassen wurde, wurden die Interessen der Angehörigen gerade stärker berücksichtigt.

Eine weitere Ursache für Streitigkeiten sind Schenkungen zu Lebzeiten an Angehörige oder Dritte, insbesondere gemeinnützige Organisationen, welche den Nachlass schmälern.

Kontakt

Gunnar Becker

Weidenstieg 18
20259 Hamburg
Eimsbüttel
Deutschland
Telefon: 
+49 40 408343
Telefax: 
+49 40 408369
Web
www.wbk-anwaelte.de
Kontakt aufnehmen
Services