Thomas Kolb wurde 1971 geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Im Anschluss hieran folgte das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg. Er ist seit März 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Kolb ist befugt, vor sämtlichen Gerichten in Deutschland aufzutreten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen. Rechtsanwalt Kolb ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV.
Thomas Kolb wurde 1971 geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Im Anschluss hieran folgte das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg. Er ist seit März 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Kolb ist befugt, vor sämtlichen Gerichten in Deutschland aufzutreten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen. Rechtsanwalt Kolb ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV.
Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwalt Kolb Mandate im Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht und Allgemeinen Vertragsrecht.
Im Arbeitsrecht hat sich Herr Kolb durch die erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen besondere Kenntnisse angeeignet. Rechtsanwalt Kolb berät und vertritt Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem:
Rechtsanwalt Kolb bearbeitet regelmäßig Mandate im gewerblichen Mietrecht und im Wohnraummietrecht. Er berät und vertritt sowohl Vermieter wie auch Mieter unter anderem bei Streitigkeiten aufgrund einer Mieterhöhung, Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache, Abrechnung von Betriebskosten und Nebenkosten, Kündigungen zum Beispiel wegen Eigenbedarf, Vornahme von Schönheitsreparaturen und Wohnungsräumung.
Daneben ist Rechtsanwalt Kolb schwerpunktmäßig im Wohnungseigentumsrecht tätig. Seine Aufgabe umfasst hier die Beratung und Interessenwahrnehmung von mehreren Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, aber auch einzelner Wohnungseigentümer bei Fragen rund um:
Im Verkehrsrecht ist Herr Kolb vorwiegend bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer behilflich. Soweit möglich, werden im Rahmen der Schadensregulierung folgene Posten geltend gemacht: Ausgleich für Fahrzeugschaden, merkantiler Minderwert, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Abmeldekosten, Anmeldekosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall. Bei Personenschaden kommt unter anderem die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden, Heilbehandlungskosten hinzu.
Soweit Ansprüche nach dem Quotenvorrecht geltend gemacht werden, erfolgt durch Rechtsanwalt Kolb auch eine Interessenwahrnehmung gegenüber dem eigenen Vollkaskoversicherer.
Rechtsanwalt Thomas Kolb bearbeitet regelmäßig Themen wie: