Elmar Schmidt wurde 1969 in Rahden in Nordrhein-Westfalen geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1989 bis 1994 an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Schmidt am Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Die Wahlstation legte er in Wien ab. Seit 1997 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Elmar Schmidt wurde 1969 in Rahden in Nordrhein-Westfalen geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1989 bis 1994 an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Schmidt am Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Die Wahlstation legte er in Wien ab. Seit 1997 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
2005 legte Herr Schmidt erfolgreich die theoretische Prüfung zum Fachanwalt für Versicherungsrecht ab. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Rechtsanwalt Schmidt spricht fließend Englisch, das er als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Rechtsanwalt Elmar Schmidt hat sich unter anderem auf das Versicherungsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Allgemeine Zivilrecht spezialisiert.
Rechtsanwalt Schmidt unterstützt Sie im Versicherungsrecht. Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Die Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung et cetera bietet zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder zahlreiche Probleme zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht erst bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beispiele aus dem Versicherungsrecht sind etwa ein Verkehrsunfall in der Kasko-Versicherung, ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Auseinandersetzung mit Schadenersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Rechtsanwalt Schmidt prüft detailliert Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung.
Ferner liegt ein zusätzliches Fachgebiet von Rechtsanwalt Elmar Schmidt im Mietrecht. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechten und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechten und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Schmidt berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Verkehrsrecht. Dieses erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Rechtsanwalt Schmidt bearbeitet darüber hinaus auch das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG). Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Schmidt rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren.
Zudem wird Rechtsanwalt Schmidt auch im Strafrecht für seine Mandanten tätig. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Herrn Schmidt.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Schmidt ist das Allgemeine Zivilrecht. Hierunter fallen insbesondere Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Nachbarrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Dieser Bereich umfasst somit sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten. Des Weiteren befasst sich Elmar Schmidt mit der sogenannten unerlaubten Handlung, also sämtlichen Rechtsproblemen zwischen Personen oder Gesellschaften, die nicht auf einem Vertrag beruhen, wie beispielsweise Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Er hilft Ihnen zudem bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Forderungen, entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Er befasst sich darüber hinaus auch mit weiteren ausgewählten Rechtsmaterien wie Kaufvertrag und Leasingvertrag, gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen, Versicherungs- und Bankrecht, Darlehens- und Bürgschaftsgeschäften, Wettbewerbsrecht, Gestaltung von Verträgen sowie mit Schadenersatzrecht einschließlich der Regulierung nach Verkehrsunfällen.