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Gabriele Hagemeier

Übersicht

Gabriele Hagemeier wurde in Schnathorst, einem Ortsteil der ostwestfälischen Gemeinde Hüllhorst geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie von 1980 bis 1986 an den Universitäten Bielefeld und Osnabrück Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Zelle. Sie ist seit 1992 als Volljuristin zugelassen. Frau Hagemeier ist Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Familienrecht
Gabriele Hagemeier berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
Fachgebiete

Gabriele Hagemeier wurde in Schnathorst, einem Ortsteil der ostwestfälischen Gemeinde Hüllhorst geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie von 1980 bis 1986 an den Universitäten Bielefeld und Osnabrück Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Zelle. Sie ist seit 1992 als Volljuristin zugelassen. Frau Hagemeier ist Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht.

Rechtsanwältin Hagemeier verfügt über gute Kenntnisse in Englisch, das sie bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Sie ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.

Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwältin Gabriele Hagemeier Mandate aus dem Familienrecht und Arbeitsrecht.

Eine Spezialität Frau Hagemeiers liegt im Familienrecht. Dieses enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und der Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Rechtsanwältin Hagemeier berät Sie umfassend über die verschiedenen güterrechtlichen Alternativen. Selbstverständlich arbeitet sie Ihnen auch einen Ehevertrag aus. Sie berät Sie zudem auch darüber, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird.

Eine weitere Spezialität ist das Arbeitsrecht. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Frau Hagemeier damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Sie berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Gabriele Hagemeier die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird sie eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben.

Eine gleichfalls kompetente Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Hagemeier bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Gabriele Hagemeier mit ganzer Kraft, für Sie das Maximum zur erreichen. Hier steht sie Ihnen mit ihrem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsansprüchen auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich.

Gabriele Hagemeier führt die Titel “Fachanwältin für Familienrecht” und “Fachanwältin für Arbeitsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

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