Josef Klasen wurde 1947 in Wilhelmshaven in Niedersachsen geboren. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst eine Lehre zum Bankkaufmann an der Stadtsparkasse Duisburg, bevor er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften studierte. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Klasen im Landgerichtsbezirk Essen. 1992 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.
Josef Klasen wurde 1947 in Wilhelmshaven in Niedersachsen geboren. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst eine Lehre zum Bankkaufmann an der Stadtsparkasse Duisburg, bevor er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften studierte. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Klasen im Landgerichtsbezirk Essen. 1992 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.
Zudem wurde er auch als Anwaltsnotar zugelassen. Um Anwaltsnotar zu werden, muss der sich bewerbende Anwalt eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung aufweisen und in dem von ihm gewählten Amtsbereich drei Jahre ununterbrochen als hauptberuflicher Rechtsanwalt tätig gewesen sein. Daneben muss er Fortbildungen absolviert haben. Seine Bestellung verläuft wie die eines hauptberuflichen Notars. Hauptberufliche Notare und Anwaltsnotare unterliegen grundsätzlich den gleichen Amtspflichten. Der Anwaltsnotar unterscheidet sich vom hauptberuflichen Notar nur dadurch, dass er das Notaramt neben einem anderen Beruf, nämlich dem des Rechtsanwalts ausübt.
2006 erwarb Josef Klasen den Titel “Fachanwalt für Erbrecht”. Herr Klasen ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Außerberuflich ist Herr Klasen in zahlreichen Vereinen in Hüllhorst ehrenamtlich aktiv. Er verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.
Rechtsanwalt Josef Klasen hat sich unter anderem auf Erbrecht, Insolvenzrecht und Allgemeines Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus.
Ungeachtet dessen liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Notar. Als Notar beurkundet Herr Klasen Rechtsgeschäfte jeglicher Art und beglaubigt Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag und GmbH-Gründung bietet er Ihnen eine umfassende und qualifizierte Beratung an. Der Notar ist vorwiegend tätig im Eherecht und Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsvertrag und Partnervertrag, Adoption), Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung), Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung) und Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung).
Eine weitere Spezialität stellt das Erbrecht dar. Dieses regelt speziell den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Wesentliche Bereiche sind Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht stellt die Summe der Rechte und Pflichten dar, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen. Hierbei kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen und Streitigkeiten. Aufgrund dessen sollte das Erbrecht den Mandanten frühzeitig interessieren. Zu Lebzeiten können steuerliche Vorteile gewahrt werden, und der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet ungewünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits zeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen zu treffen. Wenden Sie sich daher beizeiten an Rechtsanwalt Klasen. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang die Beratung der Kanzlei zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht, die Herr Klasen individuell erstellt. Bei einfachen Mustervordrucken ohne eine vorherige juristische Beratung riskieren sie deren Unwirksamkeit.
Seit 2006 führt er den Titel “Fachanwalt für Erbrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt Herrn Klasens ist das Insolvenzrecht. Gerade in der aktuellen wirtschaftlich angespannten Zeit werden Fachleute auf dem Gebiet des Insolvenzrechts gebraucht. Rechtsanwalt Klasen arbeitet einerseits eng mit einer Insolvenzverwalterin zusammen und berät andererseits schon seit Jahren Insolvenzschuldner. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. So kann er Sie in jeder Hinsicht umfassend beraten und vertreten. Er begleitet Sie in einem Insolvenzverfahren (Regel- oder Verbraucherinsolvenz) auch in strafrechtlicher Hinsicht und hilft Ihnen bei der Antragsstellung oder Durchsetzung von Forderungen. Er bereitet zudem das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren und das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren für Sie vor.
Rechtsanwalt Klasen hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht spezialisiert. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei der Vertragsverhandlung ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwalt Klasen für Sie prüft oder entwickelt, sind der Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, der Erbvertrag, der Ehevertrag sowie der Arbeitsvertrag. Er entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese gewissenhaft überprüft. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Josef Klasen machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.