Holger Brandl

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Rechtsanwalt Holger Brandl gründete 2003 seine Kanzlei in Kassel, zu deren Klientel vorwiegend Privatleute, aber auch kleinere und mittelständische Unternehmen zählen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

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Kurzprofil

Rechtsanwalt Holger Brandl gründete 2003 seine Kanzlei in Kassel, zu deren Klientel vorwiegend Privatleute, aber auch kleinere und mittelständische Unternehmen zählen.

Sie finden die Kanzlei in zentraler Lage am Brüder-Grimm-Platz, direkt gegenüber dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, finden eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen in den umgebenden Parkhäusern. Möchten Sie hingegen die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, so ist die Anfahrt unproblematisch, da Straßenbahnhaltestellen (Linien 4, 8, 5, 3) nur wenige Gehminuten vom Kanzleigebäude entfernt ist.

Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr können Beratungstermine vereinbart werden. Bei Bedarf sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten am Wochenende und abends sowie Hausbesuche nach Absprache möglich. Zudem können Sie sich per E-Mail (holgerbrandl@aol.com) mit Herrn Brandl in Verbindung setzen.

Für den Fall, dass sich im Rahmen einer Rechtsangelegenheit steuerrechtliche Fragen oder Problemstellungen ergeben, arbeitet der Jurist Hand in Hand mit einem Steuerberaterbüro in Kassel zusammen.

Fachgebiete

Holger Brandl, der 1970 in Bremen geboren wurde, studierte von 1992 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität seiner Geburtsstadt und absolvierte den Referendarsdienst in Niedersachsen und Hessen. Nachdem er 2003 als Rechtsanwalt zugelassen worden war, gründete er seine Kanzlei in Kassel, die er seither erfolgreich als Einzelanwalt führt.

Der Jurist, der gute Sprachkenntnisse in Englisch besitzt, war darüber hinaus 2005 als Syndikusanwalt einer IT-Firma und von 2005 bis 2006 als Leiter einer anerkannten / genehmigten Schuldnerberatungsstelle in Kassel tätig.

Rechtsanwalt Brandl hat in 2006 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Insolvenzrecht absolviert. Holger Brandl ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Rechtsanwalt Holger Brandl berät und vertritt seine Mandanten im Insolvenzrecht ( Schuldnerberatung, Schulden ), Strafrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht.

Die anwaltliche Vertretung im Insolvenzrecht erstreckt sich für den Juristen auf die Verbraucherinsolvenz und Unternehmensinsolvenz. Bei der Verbraucherinsolvenz für Privatleute umfasst seine Tätigkeit die Schuldensanierung, Schuldnerberatung, Erstellung von Sanierungskonzepten sowie die gerichtliche und außergerichtliche Schuldenbereinigung. Die Schuldnerberatung besteht bei ihm jedoch nicht nur aus rechtlichen Gegebenheiten, sondern sie wird stets in Verbindung mit psycho-sozialen Aspekten bearbeitet. Ferner können Sie sich juristisch fundiert beraten lassen, wenn es um die Themen Pfändungsschutz (Kontopfändung, Lohnpfändung), Konkurs und Zwangsvollstreckung geht. Er führt seine Mandanten zur erfolgreichen Restschuldbefreiung und übernimmt hierbei auch die anwaltliche Vertretung in gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass Herr Brandl ein Schlichter der Rechtsanwaltskammer Kassel ist und als solcher auch IHK-Streitigkeiten regelt.

Im Rahmen der insolvenzrechtlichen außergerichtlichen Beratung und Vertretung eines Verbrauchers ist Rechtsanwalt Brandl geeignete Stelle gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO i. V. m. den jeweiligen Ausführungsgesetzen der Länder zur InsO. Von ihm erhalten Sie auch die notwendige Bescheinigung bei Scheitern eines Einigungsversuches.

Bei der Unternehmensinsolvenz übernimmt er die Beratung der Firmenleitung hinsichtlich aller Fragen, die sich ergeben, wenn ein Unternehmen oder eine Gesellschaft in der Krise steckt. Hierzu zählen unter anderem Nachlassinsolvenz, Regelinsolvenzverfahren sowie die Kontaktpflege zum Insolvenzverwalter und zum Treuhänder, der vom Gericht bestellt wird.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Brandl stellt hier das Insolvenzstrafrecht dar. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, KG, AG) hat die Firmenleitung zu prüfen, ob sie nicht der ihr gesetzlich auferlegten Insolvenzantragspflicht nachzukommen hat. Häufig bewegt sich die Firmenleitung hier auf einem schmalen Grad zwischen der ordnungsgemäßen Weiterführung des Unternehmens und der strafrechtlich relevanten Unterlassung eines vorsorglich zu stellenden Insolvenzantrags. Weitere Delikte, die vom Gesetzgeber als Straftaten gewertet werden, sind Begünstigungshandlungen, Verletzung der Buchführungspflicht, Vorenthaltung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen gemäß § 266a StGB, Betrug, Untreue und Unterschlagung. Aber auch der Einzelkaufmann oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und Vereine finden in Herrn Brandl einen kompetenten Ansprechpartner.

Im Strafrecht ist der Jurist sowohl im Erwachsenenstrafrecht als auch im Jugendstrafrecht tätig. Beim Strafrecht handelt es sich allgemein um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl und Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag und Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Rechtsanwalt Brandl ist im Strafrecht vorwiegend im Bereich der Strafvollstreckung sowie im Insolvenzstrafrecht tätig.

Im Mietrecht werden Mieter und Vermieter von Herrn Brandl vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Auslöser für derartige Auseinandersetzungen sind sehr häufig Themen wie Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietminderung, Mietrückstand, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung (Staffelmiete / Indexmiete) und Kautionsrückzahlung. Darüber hinaus werden im Mietrecht die Problemfelder Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung geregelt. Auch wenn Sie einen Mietvertrag prüfen oder gestalten lassen möchten, können Sie sich an Herrn Brandl wenden.

Im Arbeitsrecht übernimmt der Jurist Mandate sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Hierbei hat er seine Tätigkeit auf individualrechtliche Angelegenheiten konzentriert, zu welchen vor allem die Themen Kündigungsschutz, Schutz von besonderen Personengruppen (Schwerbehinderte, Schwangere, Auszubildende), Abfindung, Lohnanspruch und Urlaubsanspruch zählen. Ferner steht Ihnen der Jurist bei Fragen zu Abmahnung, Versetzung, Aufhebungsvertrag, Arbeitgeberzielvorgabe und Änderungsvertrag zur Seite.

Im Familienrecht ist Holger Brandl darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten im Falle von Scheidung und Trennung kommt. Hierbei werden die angrenzenden Rechtsfragen zu Umgangsrecht, Sorgerecht, Hausrat, Zugewinn, Unterhaltszahlung und Vermögensauseinandersetzungen vom ihm geregelt, ftmals verbunden mit Fragen der Schuldensanierung nd Insolvenz. Wünschen Sie, bei einer Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung juristisch begleitet zu werden, so finden Sie in Rechtsanwalt Holger Brandl auch hier einen kompetenten Ansprechpartner.

Kontakt

Holger Brandl

Obere Königsstraße 1
34117 Kassel
Deutschland
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+49 561 7399317
Telefax: 
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