Marco Massolle wurde 1973 in Hamburg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem Referendariat in Niedersachsen, Hamburg und San Francisco/USA wurde er 2006 als Rechtsanwalt zugelassen.
Marco Massolle wurde 1973 in Hamburg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem Referendariat in Niedersachsen, Hamburg und San Francisco/USA wurde er 2006 als Rechtsanwalt zugelassen.
Bei Bedarf korrespondiert der Jurist auch in Englisch.
Rechtsanwalt Marco Massolle ist Ihr kompetenter Ansprechpartner zum Strafrecht, Bußgeldrecht, Privatinsolvenzrecht (Verbraucherinsolvenz), Forderungseinzug und Verkehrsrecht.
Das Strafrecht ist ein Haupttätigkeitsgebiet von Herrn Massolle. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig unverzüglich fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Eine optimale Verteidigung beginnt nicht erst vor Gericht, sondern bereits im Ermittlungsverfahren. Vor der Einschaltung eines Verteidigers gilt: Keine Aussage vor der Polizei!
Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist das Privatinsolvenzrecht, auch als Verbraucherinsolvenz bekannt. Rechtsanwalt Massolle bietet Ihnen hier eine umfassende Beratung und Betreuung, wenn Sie nicht mehr weiterwissen, weil Sie in die Schuldenfalle getappt sind. Mit seiner Unterstützung können Sie Lösungen erarbeiten, damit die finanzielle Lage sich verbessert und Sie in Ihrer Existenz nicht weiter bedroht werden. Ziel von Marco Herrn Massolle ist dabei, mit den Gläubigern außergerichtliche Einigungen zu erzielen gemäß § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung oder, falls dies scheitert, den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu stellen. Nach dem gesetzlichen Zeitraum von 72 Monaten tritt die Restschuldbefreiung ein, bis dahin kann eine Ratenzahlung mit den Gläubigern vereinbart werden.
Im Gegensatz zu öffentlichen Beratungsstellen erhalten Sie bei der Kanzlei Massolle Wagner Herkenrath zeitnah einen Beratungstermin und müssen nicht mit den üblichen monatelangen Wartezeiten rechnen. Durch die Lage am Rande von Hamburg ist es auch für Mandanten aus den umliegenden Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern möglich, die umfassenden Beratungsleistungen der Kanzlei in Anspruch zu nehmen. Für sie besteht zudem unter Umständen die Möglichkeit, staatliche Beratungshilfen in Anspruch zu nehmen. Mandanten aus diesen Bundesländern müssen dann nur einen Beitrag von 10 Euro leisten.
Im Forderungseinzug (Inkasso) berät und vertritt Rechtsanwalt Massolle Sie zu allen Fragen, die in Forderungsangelegenheiten auftreten können. Zum maßgeschneiderten Forderungseinzug zählt die Beratung von mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben im Mahnverfahren, bei der Beantragung von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid sowie bei der Zwangsvollstreckung.
Des Weiteren bietet Herr Massolle Ihnen eine rechtliche Beratung im Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten wie das Zivilrecht, Versicherungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Ein wesentliches Gebiet im Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Unfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Hierunter können sowohl der Fahrzeugschaden, aber auch weitergehende Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagenkosten fallen. Aber auch Personenschäden können in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Unfallgegner und Versicherer geltend gemacht werden.
Im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren)umfasst die anwaltliche Vertretung Vorwürfe von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weitere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Marco Massolle kompetent beraten und betreut.