Mag. Dr. Wolfgang Obrecht

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Übersicht

Die Kanzlei Obrecht in Linz wurde von Dr. Wolfgang Obrecht gegründet. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch Wirtschaftsunternehmen aus dem kleinen-, mittel- und großständischen Bereich.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Österreich:

  • Erbrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
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Kurzprofil

Die Kanzlei Obrecht in Linz wurde von Dr. Wolfgang Obrecht gegründet. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch Wirtschaftsunternehmen aus dem kleinen-, mittel- und großständischen Bereich.

Des Weiteren kann die Kanzlei auf Kooperationspartner wie zum Beispiel eine Steuerberatergesellschaft sowie fachlich spezialisierte und kompetente Berufsträger in Netzwerken zurückgreifen.

Im Bedarfsfall arbeitet der Jurist gern mit Ihrem jeweiligen Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater zusammen. Ist dies nicht möglich oder gewollt, ruft er bei Bedarf entsprechende Dienstleistungen der mit ihm kooperierenden Beratungsunternehmen ab.

Rechtsanwalt Dr. Obrecht hat sich entschlossen, die Nähe zur Mandantschaft zu sichern und nicht den Eindruck einer “anonymen Rechtsfabrik” hervorzurufen. Dies hat positiven Einfluss auf das Betriebsklima und die kollegiale Arbeitsweise des Anwalts und des Büropersonals, was letztlich Ihnen zugute kommt.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere den elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert eingerichtet.

Wolfgang Obrecht legt Wert auf eine umfassende fachliterarische Ausstattung der Kanzlei, unterstützt auch durch modernste Technik. Das fachlich qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.

Die Büroräume der Kanzlei Dr. Obrecht sind in der Ledergasse 21, in unmittelbarer Nähe des Landgerichtes und des Landesmuseums. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude. Durch die Zentrumsnähe besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.

Beratungstermine können montags bis freitags von 07.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.

Fachgebiete

Wolfgang Obrecht wurde 1967 in Linz geboren. Nach der Matura begann er seine Studien der Rechte an der Universität Linz. Der promovierte Jurist absolvierte sein Gerichtsjahr am Landgerichtsbezirk Linz. Dr. Obrecht, 1998 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er korrespondiert auch in Englisch.

Rechtsanwalt Dr. Obrecht kann auf eine langjährige Berufserfahrung zurückgreifen und ist somit kompetenter Ansprechpartner für Ihre Belange. Für den Volljuristen sind stets der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten wichtig. Aus diesem Grunde werden von ihm unnötige Rechtsstreitkosten bereits im Vorfeld vermieden, wobei der Anspruch des Rechtsanwaltes, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, im Mittelpunkt seines Wirkens steht.

Dr. Wolfgang Obrecht berät und vertritt Sie im Familienrecht, Erbrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Schadensersatzrecht und Inkassorecht.

Rechtsanwalt Dr. Obrecht berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Wolfgang Obrecht, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Das von Herrn Obrecht praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen der von ihm vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet. Vertrauen Sie hier auf die langjährige berufliche Erfahrung und fachliche Kompetenz von Rechtsanwalt Dr. Obrecht.

In allen Rechtsgebieten greift Wolfgang Obrecht gern auch auf seine Ausbildung als Mediator zurück. Insbesondere wenn es darum geht, langjährige Beziehungen aufrechtzuerhalten oder den Konflikt zu entschärfen, ist die Mediation das bevorzugte Werkzeug hin zur Lösung des Disputs. Mediation ist ein Weg zur außergerichtlichen Konfliktbearbeitung und bezieht sich auf alle persönlichen und sachlichen Folgen von Konflikten. Mediation — wörtlich: Vermittlung — will eine faire, gerechte und rechtsverbindliche Lösung, die von beiden Parteien eigenverantwortlich entwickelt wird. Als Mediator ist Herr Obrecht dann nicht “Richter”, sondern Mittler ohne Entscheidungsbefugnis, und führt die Parteien durch das Verfahren, unterstützt und berät sie.

Der Jurist berät Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Rechtsanwalt den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden. Die anwaltliche Beratung durch Wolfgang Obrecht hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.

Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung von Rechtsanwalt Dr. Obrecht Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach österreichischen und international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Die Kanzlei Dr. Obrecht bietet ihre Hilfe beim Forderungseinzug und Inkassorecht an. Soweit Ihre Mahnung nicht zum gewünschten Erfolg führt, können Sie Ihre Forderung zur weiteren Bearbeitung und gegebenenfalls zur gerichtlichen Geltendmachung an die Kanzlei übergeben. Von hier aus wird das Mahnverfahren weitergeführt und bei Bedarf ein gerichtlicher Mahnbescheid zur Durchsetzung Ihrer Interessen beantragt. Sobald ein Titel vorliegt, kann auch die Zwangsvollstreckung über das Büro von Rechtsanwalt Dr. Obrecht erfolgen. Im Falle einer Insolvenz des Schuldners kann der Titel in die Überwachung gegeben werden, um eine spätere Pfändung zu ermöglichen.

Kontakt

Mag. Dr. Wolfgang Obrecht

Lederergasse 21 / Ecke Kaisergasse
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Österreich
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