Die Kanzlei Dr. Stolten in Aachen wurde 1998 von Rechtsanwältin Dr. Sabine Stolten gegründet. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt bei allen Rechtsfragen rund um Haus und Grundstück. Rechtsanwältin Dr. Stolten berät und vertritt Sie im
Die Kanzlei Dr. Stolten in Aachen wurde 1998 von Rechtsanwältin Dr. Sabine Stolten gegründet. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt bei allen Rechtsfragen rund um Haus und Grundstück. Rechtsanwältin Dr. Stolten berät und vertritt Sie im
Grundstücks- und Immobilienrecht
Bau- und Architektenrecht
Miet- und Pachtrecht
Wohnungseigentumsrecht.
Außerdem werden Mandanten im allgemeinen Vertragsrecht, im Erbrecht im Wettbewerbsrecht und im Bankrecht betreut.
Die Büroräume der Kanzlei Dr. Stolten sind im Sperberweg 2 in Aachen-Walheim. Parkplätze finden Sie vor dem Haus. Bushaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat oder mit der Rechtsanwältin persönlich vereinbart werden.
Sabine Stolten wurde in Berlin geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel folgten 1981 das erste juristische Staatsexamen und 1983 die Promotion zu dem Thema `Rechtsschutz von Juden gegen Ausweisungen im 16. Jahrhundert´ bei Hans Hattenhauer in Kiel. Dem zweiten juristischen Staatsexamen schloss sich 1986 die Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines öffentlichen Unternehmens in Stuttgart an. Während einer Kinderpause von 1990-1993 arbeitete Sabine Stolten als wissenschaftliche Assistentin an der Universität Konstanz und studierte Volkswirtschaftslehre.
Seit 1994 ist Sabine Stolten als Rechtsanwältin zugelassen, zuerst mit Kanzleisitz in Salem/Baden, seit 1998 in Aachen-Walheim. Sie ist vor allen Amts- und Landgerichten sowie vor allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Dr. Sabine Stolten ist nach einer Zusatzausbildung in Mediation / Streitschlichtung seit 2002 auch “Mediatorin (DAA)”. Sie sieht es nicht zuletzt als ihre Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten.
Das Ziel ist eine realistische und lösungsorientierte Durchsetzung des Mandanteninteresses.
Der Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Stolten liegt bei allen Rechtsfragen rund um Haus und Grundstück. Sie werden im
Grundstücks- und Immobilienrecht
Bau- und Architektenrecht
Miet- und Pachtrecht
Wohnungseigentumsrecht
mit hoher Kompetenz beraten und vertreten, sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten. Außerdem betreut Dr. Sabine Stolten Mandanten im allgemeinen Vertragsrecht, im Erbrecht, im Wettbewerbsrecht und im Bankrecht fachkundig.
Im Bereich des Grundstücks- und Immobilienrechts bearbeitet Dr. Sabine Stolten alle grundstücksbezogenen Themen, wie
Erwerb / Verkauf
Belastungen / Grundschulden
Finanzierungen
Grunddienstbarkeiten
Wegerechte
Erbbaurechte
Streitigkeiten mit und von Maklern, u.a..
Im Bau- und Architektenrecht vertritt Dr. Sabine Stolten die Interessen von Bauherren ebenso wie die Interessen von Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmern. Dadurch ist ein umfassender Überblick über die vielschichtigen Problemstellungen bei einem Bauvorhaben vorhanden.
Beratung und Interessenvertretung beginnen bei der Vertragsgestaltung und setzen sich fort bei Baumängeln, Bauschäden, Zahlungseinbehalten, Sicherheiten, Honorarfragen der Architekten und Ingenieure oder Haftungsfragen, die aus Planungsfehlern, Überwachungsfehlern oder Bausummenüberschreitung entstehen können. Mit Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmern und Bauherren werden zu jeder rechtlichen Problemstellung sachgerechte Lösungen erarbeitet und erforderlichenfalls gerichtlich durchgesetzt.
Im Miet- und Pachtrecht zählen Vermieter wie Mieter, Pächter wie Verpächter zu den Mandanten der Anwaltskanzlei. Anwaltliche Beratung und eine kompetente Interessenvertretung – außergerichtlich wie gerichtlich - werden zu allen Rechtsthemen angeboten, beispielsweise
Gestaltung von Mietverträgen / Pachtverträgen
Mängeln der Mietsache / des Pachtobjekts
Schäden
Mieterhöhung
Zahlungsverzug
Kündigung
Räumung
oder Klärung der vertraglichen Verpflichtungen von Mieter und Vermieter / Pächter und Verpächter.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anwaltskanzlei Dr. Stolten ist das Wohnungseigentumsrecht. Bereits vor dem Kauf einer Eigentumswohnung empfiehlt die Anwältin aber unbedingt eine juristische Beratung, damit von Anfang an bestimmte Risiken ausgeräumt werden können.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, in die der Käufer oder die Käuferin eintreten, ist ein nicht ganz unkompliziertes Gebilde mit eigenen rechtlichen Regeln. Es besteht ein Geflecht verschiedenster Interessen, sei es der Wunsch nach einem Umbau, nach einer funktionierenden Heizung, nach einem neuen Hausanstrich, nach Modernisierungen, Sanierungen, nach einem Sichtschutz oder nach einer Hausordnung oder Nutzungsregelungen. Die jährlichen Wohngeldabrechnungen müssen überprüfbar sein, und die Wohngelder der Eigentümer müssen zweckentsprechend verwendet werden. Rechtsanwältin Dr. Sabine Stolten berät und vertritt den/die einzelne/n Eigentümer/in, die Eigentümergemeinschaft oder den/die Verwalter/in kompetent und zielführend, sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten.
Mitgliedschaften:
Dr. Sabine Stolten war von 1994-1998 Gemeinderätin in Uhldingen-Mühlhofen (Bodenseekreis). Seit 1998 ist sie der Freien Waldorfschule Aachen verbunden und war dort von 2000-2006 Vorstandsmitglied. In der Freizeit stehen Familie, Musik, Bergsteigen und Skifahren im Vordergrund.