Die Rechtsanwaltskanzlei Mike Rausch in Ludwigshafen wurde im September 2006 gegründet. Seit Beginn besteht eine Bürogemeinschaft mit einer Kollegin im selben Gebäude. Die Kanzleiräume sind in der Bayernstraße 55, in der Nähe des Finanzamtes Ludwigshafen und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen gute Parkmöglichkeiten.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen. Im Notfall erreichen Sie Rechtsanwalt Rausch auch per Mobiltelefon (0162-9060062) rund um die Uhr. Um den Mandanten auch einen umfassenden Service in allen steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei sowohl mit Spezialisten anderer Fachbereiche als auch mit Steuerberatern in Wachenheim, Rheinland-Pfalz.
Die Rechtsanwaltskanzlei Mike Rausch in Ludwigshafen wurde im September 2006 gegründet. Seit Beginn besteht eine Bürogemeinschaft mit einer Kollegin im selben Gebäude. Die Kanzleiräume sind in der Bayernstraße 55, in der Nähe des Finanzamtes Ludwigshafen und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen gute Parkmöglichkeiten.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen. Im Notfall erreichen Sie Rechtsanwalt Rausch auch per Mobiltelefon (0162-9060062) rund um die Uhr. Um den Mandanten auch einen umfassenden Service in allen steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei sowohl mit Spezialisten anderer Fachbereiche als auch mit Steuerberatern in Wachenheim, Rheinland-Pfalz.
Die Kanzlei verfügt über moderne EDV, eine E-Mail-Adresse (info@ra-mike-rausch.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.ra-mike-rausch.de)
Mike Rausch wurde 1972 in Grünstadt geboren. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst eine Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz und war nach dieser Zeit im Polizeivollzugsdienst tätig. Danach studierte er an der Universität Mannheim und an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Rausch am Landgericht Mannheim im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe. Währenddessen war er häufig als Vertreter der Staatsanwaltschaft tätig und eignete sich Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf einen umfassenden Opferschutz an.
Rechtsanwalt Rausch hat sich in Ludwigshafen als Opferanwalt und Verbraucheranwalt etabliert und berät und vertritt seine Mandanten umfassend in allen relevanten Rechtsgebieten, insbesondere im Strafrecht, Zivilrecht, Sozialrecht, Familienrecht und Insolvenzrecht.
* Opferanwalt
Ein Schwerpunkt der juristischen Arbeit von Mike Rausch liegt in der umfassenden Vertretung von Opfern von Straftaten wie beispielsweise bei häuslicher Gewalt, Stalking, Mobbing und Kindesmisshandlung / -missbrauch. Auch die besondere Problematik an Schulen wie Gewalt und Mobbing zählen zu seinen Schwerpunkten im Rahmen seiner Tätigkeit. Je nach den Umständen des Einzelfalls klärt Rechtsanwalt Rausch spezielle Fragen aus Strafrecht, Entschädigungsrecht, Zivilrecht (Schadensersatz, Unterlassung, Familienrecht …). Die Vertretung findet sowohl im Strafverfahren gegen den Täter als auch in Zivilverfahren oder beispielsweise gegenüber dem Amt für Soziales und Versorgung statt. Insbesondere aufgrund seiner Erfahrungen als Polizeibeamter und Vertreter der Staatsanwaltschaft weiß Rechtsanwalt Rausch auch, dass der persönliche Schutz des Opfers und seines Eigentums in der heutigen Zeit genauso wichtig ist, wie die Einführung gerichtsverwertbarer Beweise in das jeweilige Verfahren. Aufgrund dessen besitzt RA Rausch auch ein kompetentes Team an Privatermittlern und ausgebildeten Sicherheitsfachkräften, die einerseits gerade bei Opfern von Gewalttaten zum präventiven Schutz vor weiteren Angriffen und zur Abschreckung von potentiellen Tätern dem Mandanten ein auf den persönlichen Bedarfsfall zugeschnittenes Sicherheitsmanagement bieten. Dieses Sicherheitsmanagement kann von der Beratung bezüglich relevanter Sicherheitsanlagen für den Einzelfall bis hin zum Personen- und Objektschutz führen. Andererseits werden die im Bereich Beweisermittlung und Beweissicherung von RA Rausch persönlich in den Sachverhalt eingeführten und von ihm mit der Ermittlungslage instruierten Beweisermittler gezielt auf den jeweiligen Fall angesetzt, um gerichtsverwertbare Beweise wie Gegenstände, Urkunden aber auch Zeugen im Einzelfall zu ermitteln und im Bedarfsfall auch in gerichtsverwertbarer Weise zu sichern. Da oftmals mit der Beweisermittlung und –sicherung ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Tätern, Beklagten oder Dritten verbunden ist, muss fast immer eine kompetente rechtliche Abwägung im Hinblick darauf erfolgen, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln die erforderlichen Beweise ermittelt und gesichert werden dürfen. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil ein Verstoß gegen dieses Verhältnismäßigkeitsprinzip die Unverwertbarkeit der Beweise zur Folge hat. Aufgrund dieser Tatsache übernimmt RA Rausch persönlich die Leitung der jeweiligen Ermittlungstätigkeit und führt kompetent und umfassend die erforderlichen rechtlichen Wertungen durch, um so gewährleisten zu können, dass nur gerichtsverwertbare Beweise ermittelt und gesichert werden.
Insbesondere vertritt und berät RA Rausch bei seiner täglichen Arbeit Opfer von Gewalttaten innerhalb einer Nebenklage, Privatklage oder im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Dabei kann der Nebenkläger mit eigenen Verfahrensrechten im Strafverfahren einer Anklage beitreten, wenn er Verletzter eines der im Katalog des § 395 StPO aufgeführten Nebenklagedelikte ist. Rechtsanwalt Rausch ist Ihr Beistand bei polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Vernehmungen. Darüber hinaus erhebt er Schadensersatzansprüche, Unterhaltsansprüche und mögliche Rentenansprüche für das Opfer gegenüber dem Täter und gegebenenfalls Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staat. Auch im außergerichtlichen Bereich kann oftmals im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichverfahrens eine Entschädigung für das Opfer ausgehandelt werden, um zumindest im finanziellen Bereich eine gewisse Genugtuung zu erreichen.
Unter Umständen berät und vertritt Rechtsanwalt Rausch Sie auch als Verteidiger im Strafrecht. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. So geschieht es, vorwiegend aufgrund Personalmangels bei Polizei und Staatsanwaltschaft, nicht selten, dass unbescholtene Mitmenschen aufgrund falscher Verdächtigungen Dritter und/oder sonstiger Missdeutungen von Indizien einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt werden. Auch diese Personen sind somit Opfer, nämlich Opfer des strafrechtlichen Verfolgungsapparates. Die Gründe für die erwähnten falschen Verdächtigungen sind hierbei oftmals im persönlichen Bereich bzw. in beabsichtigten zivilrechtlichen Schadensersatzklagen des angeblichen Opfers und Anzeigeerstatters, die neben dem Strafverfahren geführt werden, zu suchen. RA Rausch hat sich die strafrechtliche und zivilrechtliche Verteidigung solcher Opfer ebenfalls als persönliches Anliegen verschrieben. Hierbei kann RA Rausch bereits oftmals im Ermittlungsverfahren Gesichtspunkte zu Gunsten des Beschuldigten aus dem betreffenden Sachverhalt herausarbeiten, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Seine frühere Tätigkeit und Erfahrungswerte als Polizeibeamter und Vertreter der Staatsanwaltschaft sind hierbei natürlich von besonderer Bedeutung. Auch die von RA Rausch eingesetzten Beweisermittler können im Einzelfall oftmals rechtlich relevante Beweise ermitteln, die bereits in einem frühen Zeitpunkt zu einer Einstellung des Strafverfahrens zwingen.
Das Sozialrecht soll grundsätzlich der sozialen Sicherung und der sozialen Gerechtigkeit dienen. Es gewährt ein umfassendes System öffentlicher, sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit, wie beispielsweise das Arbeitslosengeld nach Hartz IV) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse).
Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Für alle Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung, der Sozialversicherung und der Kriegsopferversorgung ist eine besondere Sozialgerichtsbarkeit mit drei Instanzen zuständig. In den Angelegenheiten der Sozialhilfe entscheiden die Verwaltungsgerichte. Rechtsanwalt Rausch berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, der Arbeitsförderung, der Arbeitslosenversicherung und auch der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der Kanzlei Rausch.
Der Bereich des Verbraucherschutzes umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des so genannten „Normalbürgers“ bzw. Verbrauchers gegenüber Gewerbetreibenden, Banken, Versicherungen, GEZ, Stromversorger und sonstige staatlichen und nichtstaatlichen Organe und Stellen. Dieser Bereich ist aufgrund der Tatsache, dass sich der einzelne Bürger gegenüber diesen Machtmonopolstellen oftmals in einer wirtschaftlich und persönlich schlechteren Position befindet von besonderer Häufigkeit und Relevanz geprägt. Viele Opfer scheuen das Vorgehen gegen diese Machtapparate oder kennen nicht ihre Rechte und juristischen Möglichkeiten zur Bekämpfung dieser teilweise vorsätzlichen Schädigungen. Aufgrund dessen ist ein kompetenter und fachspezifischer rechtlicher Beistand von höchster Bedeutung. RA Rausch vertritt diese betroffenen Opfern durch persönlichen Einsatz im Einzelfall umfassend in allen Rechtsgebieten und setzt die vom Gesetzgeber gerade jenen Verbrauchern gewährten Opferrechte professionell in die Tat um.
Um eine Verbesserung der Situation der Opfer zu erreichen sowie soziale und gesellschaftliche Missstände zu lindern, gründete Mike Rausch zusammen mit anderen Spezialisten den Verein Lichtblick e.V. in Ludwigshafen, um den Opfern nicht nur rechtlich, sondern auch persönlich Hilfestellung leisten zu können. Eine Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen, Ärzten, Psychologen und Pädagogen ist hierbei von besonderer Wichtigkeit.