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Thomas Jurisch

Thomas Jurisch

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Thomas Jurisch wurde 1973 in Rosenheim in Oberbayern geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1994 bis 2000 Rechtswissenschaften an der Universität Passau mit fachspezifischer Fremdsprachenausbildung in Italienisch und Französisch. Von 1997 bis 1998 nahm er am Austauschprogramm Socrates der Università degli Studi di Pavia in Italien teil. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Jurisch im OLG-Bezirk München sowie in Mailand. Herr Jurisch ist seit August 2003 als Volljurist zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Seitdem ist er in Kanzleien mit der Spezialisierung auf den deutsch-italienischen Rechtsverkehr tätig gewesen, bis er Februar 2005 in die Rechtsanwaltskanzlei Studio Legale von Sabine Feller wechselte. Thomas Jurisch ist seit Februar 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er spricht fließend Englisch, Französisch und Italienisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht
Thomas Jurisch berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht (Ordnungswidrigkeitenrecht)
Fachgebiete

Thomas Jurisch wurde 1973 in Rosenheim in Oberbayern geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1994 bis 2000 Rechtswissenschaften an der Universität Passau mit fachspezifischer Fremdsprachenausbildung in Italienisch und Französisch. Von 1997 bis 1998 nahm er am Austauschprogramm Socrates der Università degli Studi di Pavia in Italien teil. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Jurisch im OLG-Bezirk München sowie in Mailand. Herr Jurisch ist seit August 2003 als Volljurist zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Seitdem ist er in Kanzleien mit der Spezialisierung auf den deutsch-italienischen Rechtsverkehr tätig gewesen, bis er Februar 2005 in die Rechtsanwaltskanzlei Studio Legale von Sabine Feller wechselte. Thomas Jurisch ist seit Februar 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er spricht fließend Englisch, Französisch und Italienisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Philosophie von Rechtsanwalt Thomas Jurisch ist es, die außergerichtliche Konfliktbereinigung stets höher zu bewerten als die Prozessführung. Wo ein Prozess nicht zu vermeiden ist, wird dieser sach- und fachgerecht geführt.

Schwerpunktmäßig bearbeitet Thomas Jurisch Mandate im Individualarbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.

Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Rechtsanwalt Jurisch steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessensvertreter zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Herr Jurisch berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Jurisch die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Thomas Jurisch bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.

Herr Jurisch hat sich zudem auf das Familienrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Dies regelt insbesondere das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status einer eheähnlichen Gemeinschaft und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Einen Unterfall des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt.

Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Jurisch auch im Strafrecht für seine Mandanten tätig. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Herrn Jurisch.

Spezialitäten

Ein spezieller Interessenschwerpunkt des Juristen liegt auf dem Verkehrsrecht, worin er seit Februar 2007 Fachanwalt ist. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Rechtsanwalt Jurisch hat sich darüber hinaus auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG). Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Jurisch rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren.

Kontakt

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