„Ihr Recht ist unsere Verpflichtung“
Die Kanzlei Teipel-Stirken-Teipel aus Krefeld unterhält seit dem Jahr 1997 das von Rechtsanwalt Martin Teipel gegründete Büro in Luckenwalde. Der dortige Mandantenstamm setzt sich zusammen aus Privatleuten, mittelständischen Unternehmen, Wohnungsgesellschaften sowie Speditionen.
„Ihr Recht ist unsere Verpflichtung“
Die Kanzlei Teipel-Stirken-Teipel aus Krefeld unterhält seit dem Jahr 1997 das von Rechtsanwalt Martin Teipel gegründete Büro in Luckenwalde. Der dortige Mandantenstamm setzt sich zusammen aus Privatleuten, mittelständischen Unternehmen, Wohnungsgesellschaften sowie Speditionen.
Die Kanzleiräume in Luckenwalde liegen in der Käthe-Kollwitz-Straße 72 A, also im Herzen der Stadt, gut erreichbar circa fünf Gehminuten vom Amtsgericht und vom Bahnhof entfernt. Vor dem Geschäftshaus sind ausreichend Parkplätze für Mandanten mit Pkw vorhanden; die Büroräume können auch mit Hilfe eines Fahrstuhls erreicht werden.
Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.30 bis 18.00 Uhr. Beratungstermine können mit dem Sekretariat der Kanzlei vereinbart werden; bei Bedarf und nach Absprache können sie auch außerhalb der genannten Bürozeiten, am Wochenende oder vor Ort beim Mandanten liegen. Die Sozietät ist mit der Homepage www.teipel-stirken.de im Internet präsent.
Die Sozietät ist seit Jahren Mitglied einer internationalen Vereinigung von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, der Europäischen Wirtschaftsinteressenvereinigung Consilium iuris EWIV. Bei Fällen mit Auslandsbezug ist dies von großem Vorteil.
Martin Teipel wurde 1960 in Krefeld geboren. Nach dem Abitur studierte er in Regensburg und Freiburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Regensburg.
Herr Teipel wurde 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über ein verhandlungssicheres Englisch und verfügt über solide Kenntnisse der französischen Sprache.
Entscheidendes Kriterium bei der Berufsausübung ist für Rechtsanwalt Teipel das Bestreben, das juristisch Mögliche mit dem wirtschaftlich Sinnvollen zu verbinden. Er versteht sich in diesem Sinne als Dienstleistender und Schaltstelle zwischen Justiz und Bürger. Es geht ihm neben den Streitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden müssen, insbesondere darum, rechtliche Probleme durch geschicktes Verhandeln und Überzeugen sowie das Aufzeigen von Lösungen aus dem Weg zu räumen. Der Mensch steht hierbei im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt Martin Teipel bearbeitet Mandate aus den verschiedensten Rechtsgebieten. Neben dem Mietrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht sowie dem Strafrecht bildet vor allem auch das Familienrecht einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Familienrecht
Seit 2004 ist Rechtsanwalt Teipel „Fachanwalt für Familienrecht“. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Diese Fertigkeiten werden mit einer abschließenden Prüfung dokumentiert. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Das Scheidungsrecht ist ein wesentlicher Teil des Familienrechts. Zum Scheidungsrecht gehören neben dem Scheidungsverfahren als solchem auch das Unterhaltsrecht, das Sorgerecht sowie das Umgangsrecht für Kinder und die Vermögensauseinandersetzung. Grundlegend für Rechtsanwalt Teipel ist hier natürlich auch die Beratung der Mandanten im Fall einer Trennung sowie erforderlichenfalls die Abwehr von nicht berechtigten Ansprüchen auf Ehegatten- und/oder Kindesunterhalt. Außerdem berät Rechtsanwalt Teipel Sie in Bezug auf einen in Frage stehenden Trennungsunterhalt sowie den nachehelichen Unterhalt und setzt diesen gegebenenfalls für Sie durch. Er hilft Ihnen bei der Gestaltung einer Scheidungsfolgevereinbarung und der erforderlichen Vermögensauseinandersetzung. Auch erbrechtliche Mandate werden übernommen.
Mietrecht
Des weiteren bearbeitet Rechtsanwalt Teipel hauptsächlich das Mietrecht, also die Rechtsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter bei Wohnraummiete oder bei Gewerberaummiete. Beim Mietrecht entstehen Probleme besonders bei der Wohnungskündigung, Kautionsrückforderung, bei der Mängelanzeige oder bei einer Mieterhöhung. Rechtsanwalt Teipel berät Sie auch beim Abschluss eines Mietvertrages, bei der Geltendmachung einer Mietminderung wegen Mängeln des Mietobjekts, bei der Abrechnung der Betriebskosten sowie bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Mietzahlungsansprüchen. Außerdem steht er Ihnen beim Ausspruch einer Kündigung und der Durchsetzung des Räumungsanspruchs mittels gerichtlicher Räumungsklage juristisch kompetent zur Seite.
Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Teipel arbeitet ferner auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Seit 2009 ist Rechtsanwalt Teipel auch „Fachanwalt für Verkehrsrecht“. Bei einem Verkehrsunfall treten viele Probleme auf. Neben dem Straßenverkehrsrecht als solchem, welches im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt ist und oft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nach sich zieht, wird nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet, wer zum Beispiel aufgrund des Genusses von Alkohol einen Unfall verursacht hat. Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder aus anderem Grund gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, kann gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder gar Strafverfahren wegen eventueller Unfallflucht oder Sachbeschädigung eingeleitet werden. In einem solchen Fall wird Rechtsanwalt Teipel Sie kompetent durch die anstehenden Verfahren führen und Sie erforderlichenfalls vor Gericht in einem Hauptverfahren fachkundig und erfahren verteidigen. Die Regelung von Schadensersatzforderungen und die Auseinandersetzung mit den Schadensversicherern gehören ebenfalls zu seiner Betätigung.
Strafrecht
Ferner übernimmt Rechtsanwalt Teipel Ihre Vertretung in Strafsachen. Beim Strafrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden. Gerade hier ist - schon aus Gründen der Waffengleichheit - anwaltliche Begleitung dringend zu empfehlen. Rechtsanwalt Teipel berät und begleitet Sie in allen Stadien des Verfahrens - vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Langjährige Erfahrungen hat Rechtsanwalt Teipel in der Vertretung Heranwachsender erworben, die Besonderheiten des auf dem Erziehungsgedanken basierenden Jugendstrafrechts sind ihm vertraut. Auch Pflichtverteidigungen werden von Herrn Rechtsanwalt Teipel übernommen.
Arbeitsrecht
Beim Arbeitsrecht treten die meisten Probleme im Fall einer Kündigung auf. Oft geht es dann um die Frage, ob noch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann oder ob eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss. Eine angemessene Abfindung oder der Anspruch auf Lohn steht dabei im Vordergrund. Aber auch hinsichtlich der Personalakte kann es zu Problemen kommen, derer Rechtsanwalt Teipel sich annimmt.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte
Daneben ist Rechtsanwalt Teipel auf dem Gebiet des Transport- und Speditionsrechts tätig. Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit Rechtsfällen rund um das Fracht- und Speditionsgewerbe.
Besondere Spezialität der Kanzlei ist das Inkasso mit allgemeinem Forderungsmanagement. Fast jeder Selbstständige klagt über schlechte Zahlungsmoral bei Forderungen. Wer versucht, sein Inkasso selber zu betreiben, wird mit erheblichen Kosten und Mühen konfrontiert. Hier vertritt Sie Rechtsanwalt Teipel sowohl bei der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen sowie deren daran anschließenden Vollstreckung.
Neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit ist Rechtsanwalt Teipel als Dozent bei der Verwaltungsakademie Berlin und der Brandenburgischen Kommunalakademie tätig. Er unterrichtet dort mit den Schwerpunkten Staats- und Verfassungsrecht. Er ist zugleich stellvertretender Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für das Rechtsgebiet „Transport- und Speditionsrecht“ der Rechtsanwaltskammer Brandenburg und Mitglied im Anwaltverein.