Mathias Gelfort wurde 1971 in Mainz geboren. Nach seinem Abitur schloss er erst eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Landesbank Rhld.-Pf. (heute LRP) ab und studierte dann an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er ebenfalls in Mainz, Alzey und Frankfurt am Main. Seit Januar 2002 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Aufgrund seiner esonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen besuchte er in der Zeit von Oktober 2005 bis März 2006 den Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht, den er im März 2006 erfolgreich abschloss. Der Antrag auf Erteilung des Fachanwaltstitels wird z.Zt. bei der Rechtsanwaltskammer in Koblenz bearbeitet. Die Zuerkennung des Titels „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ wird in absehbarer Zeit erfolgen.
Herr Gelfort ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Englisch.
Mathias Gelfort wurde 1971 in Mainz geboren. Nach seinem Abitur schloss er erst eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Landesbank Rhld.-Pf. (heute LRP) ab und studierte dann an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er ebenfalls in Mainz, Alzey und Frankfurt am Main. Seit Januar 2002 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Aufgrund seiner esonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen besuchte er in der Zeit von Oktober 2005 bis März 2006 den Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht, den er im März 2006 erfolgreich abschloss. Der Antrag auf Erteilung des Fachanwaltstitels wird z.Zt. bei der Rechtsanwaltskammer in Koblenz bearbeitet. Die Zuerkennung des Titels „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ wird in absehbarer Zeit erfolgen.
Herr Gelfort ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Englisch.
Haben Sie ein Problem im Wohnungseigentumsrecht? Dann sollten Sie nicht versuchen, dieses Problem selbst zu lösen. Das WEG-Recht ist zwar kein ausuferndes, jedoch ein sehr tückisches Rechtsgebiet. Ein großes Problem liegt darin, dass viele Bestimmungen des WEG ihre wesentlichen Ausgestaltungen erst in der Rechtsprechung erfahren haben. Wer daher die gesetzlichen Bestimmungen nicht in das richtige Verhältnis zum Bürgerlichen Recht setzen kann und über die bundesweit zu den einzelnen WEG-Vorschriften ergangenen Gerichtsurteile nicht informiert ist, findet sich schnell, auch in Bezug auf die Kosten, auf der Verliererstraße. In aller Regel sind nämlich von der Mandatsübernahme an zahlreiche Beteiligte vorhanden, das sind neben den einzelnen Wohnungseigentümern als bloßen Miteigentümern oder in exponierten Funktionen (Beirat, Hausverwalter, Hausmeister und andere) insbesondere externe Verwalter, Mieter einzelner Wohnungen oder Nachbarn des Gemeinschaftseigentums. Rechtsanwalt Gelfort versucht daher, unter den vielfach bereits innerhalb der Eigentümergemeinschaft divergierenden Interessen einen Interessenausgleich herbeizuführen. Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander sowie deren Verhältnis zur Hausverwaltung. Die Geltendmachung rückständiger Wohngelder, die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen bilden dabei einen Schwerpunkt.
Das Mietrecht regelt beispielsweise Kündigung, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung. Es hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Dazu gehört die Durchsetzung und Geltendmachung von Ansprüchen des Vermieters auf Mietzinszahlung, die Geltendmachung einer Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss des Mietvertrags sowie die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Rechtsanwalt Gelfort berät und vertritt Sie auch in allen Angelegenheiten rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung zum Ehevertrag. Hierzu gehören außerdem die Voraussetzung einer Scheidung, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Aufteilung von Hausrat und Vermögen. Aber auch die Gebiete Abstammung, Adoption, Verwandtschaft oder die rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheirateter sind Teil der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Gelforts. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Mathias Gelfort, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken.
Außerdem bietet Rechtsanwalt Gelfort juristische Unterstützung im Individual- und im Kollektivarbeitsrecht an. Er übernimmt Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Der Arbeitsrechtler steht zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Arbeitsvertrag, Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz. Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Herrn Gelfort wenden. Der Jurist übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an den Rechtsanwalt wenden bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Zeugnis.
Im Verkehrsrecht befasst sich Rechtsanwalt Gelfort sowohl mit dem Verkehrsstrafrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht als auch mit Fällen aus dem Verkehrszivilrecht. Im Verkehrszivilrecht befasst er sich insbesondere mit der Verkehrsunfallregulierung, das heißt der Geltendmachung und — erforderlichenfalls auch gerichtlichen — Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Neben dem reinen Fahrzeugschaden spielen auch Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten und Ersatzfahrzeug eine Rolle. Zudem geht es darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Im Verkehrszivilrecht bearbeitet er darüber hinaus auch Fälle, in denen es um Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Reparaturkosten, Gewährleistung wie Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandlung) und Minderung, Gutachterkosten oder Abschleppkosten geht.
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ahndet Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung — hierzu zählen zum Beispiel Rotlichtverstoß, Vorfahrtverletzung (“grüner Pfeil”) und Geschwindigkeitsübertretung —, die mit einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot einhergehen können.
Das Verkehrsstrafrecht tritt in Kraft, wenn es sich um Verkehrsverstöße handelt, die über Ordnungswidrigkeiten hinausgehen, wie es zum Beispiel bei Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer der Fall ist, und die dann als Strafsachen gelten.
Rechtsanwalt Gelfort ist seit 2001 nebenberuflich im “Mainzer Mieterladen” tätig, einem Verein, in dem Mieter anderen Mietern helfen und Anleitung zur Selbsthilfe geben.