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Corinna Brüggemann

Corinna Brüggemann

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Corinna Brüggemann wurde 1968 in Genthin in Sachsen-Anhalt geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1986 bis 1990 Wirtschaftsrecht an der Universität Halle. Das anschließende Referendariat absolvierte Diplom-Juristin Corinna Brüggemann von 1990 bis 1993 im Landgerichtsbezirk Hildesheim.

Corinna Brüggemann berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Medizinrecht
  • Sozialrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verwaltungsrecht
Fachgebiete

Corinna Brüggemann wurde 1968 in Genthin in Sachsen-Anhalt geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1986 bis 1990 Wirtschaftsrecht an der Universität Halle. Das anschließende Referendariat absolvierte Diplom-Juristin Corinna Brüggemann von 1990 bis 1993 im Landgerichtsbezirk Hildesheim.

1999 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem in der Sozietät Jahnke & Handrich Rechtsanwälte GbR in Zerbst tätig.

Als Schwerpunkte von Rechtsanwältin Corinna Brüggemann sind das Sozialrecht, Medizinrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verwaltungsrecht und Versicherungsrecht zu nennen.

Ein Fachgebiet von Rechtsanwältin Brüggemann liegt im Sozialrecht. Dieses betrifft generell jeden von uns. Es regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland. Die meisten Fälle des Sozialrechtes finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB). Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel et cetera), im Alltag (beispielsweise Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Versorgungskasse). Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Erwerbsminderung, Arbeitsunfall, Krankheit, Invalidität, Pflegefall, Alter und Tod. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht).

Rechtsanwältin Brüggemann berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls beispielsweise Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Falls Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der Kanzlei Jahnke & Handrich.

Als Spezialgebiet von Rechtsanwältin Brüggemann ist das Medizinrecht zu nennen. Darunter fallen allgemein die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Generell erstreckt sich das Medizinrecht auf das Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Darüber hinaus umfasst es neben dem Honorarrecht betreffs Privatpatienten und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht mit dem Sozialgesetzbuch (SGB V mit Kassenzulassung). Das allgemeine Berufsrecht der Ärzte umfasst die Bereiche Approbationsordnung (AO) sowie die ärztlichen Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern. Einzelne Regeln für das Verhältnis zwischen Ärzten untereinander finden sich im Wettbewerbsrecht (beispielsweise Werbeverbot und Recht der Praxisübertragung). Wenn es zu Unstimmigkeiten im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten.

Rechtsanwältin Brüggemann vertritt Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Universitätskliniken et cetera. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler). Da in diesem Rechtsgebiet häufig medizinische Detailfragen zur Klärung anstehen, arbeitet Frau Brüggemann mit verschiedenen Spezialisten zusammen, die auf das jeweilige medizinische Gebiet spezialisiert sind und als sachverständige Berater fungieren können.

Daneben vertritt Rechtsanwältin Brüggemann auch Ärzte im Zusammenhang mit deren Berufsrecht.

Frau Brüggemann hat sich darüber hinaus auf das Verkehrsrecht, insbesondere Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB).

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Unfallregulierungen gehören bei Rechtsanwältin Brüggemann ebenso zum Alltagsgeschäft wie Strafverteidigungen in Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren.

Ein weiteres Fachgebiet Corinna Brüggemanns liegt im Verwaltungsrecht. Dieses regelt die hoheitliche Tätigkeit zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem einzelnen Bürger. Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand (Verwaltungsorganisation, Erlass und Rücknahme von Verwaltungsakten, das Verwaltungsverfahren einschließlich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens). Das besondere Verwaltungsrecht gliedert sich in zahlreiche Fachgebiete. Zu nennen sind beispielsweise das Beamtenrecht, Kommunal  und Abgabenrecht, Polizeirecht, Gewerberecht, Fahrerlaubnisrecht, Schulrecht und Wasserrecht.

Jeder Bürger wird häufig damit konfrontiert, größtenteils in Form von Bescheiden unterschiedlicher Behörden. Sowohl bei einem belastenden Abwasser-Kostenbescheid, einem Einberufungsbescheid oder einer anderen ordnungsbehördlichen Maßnahme steht Ihnen Rechtsanwältin Brüggemann juristisch zur Seite. In diesen Fällen stellt sich immer die Frage, ob und wie man einen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann. Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung den Erlass eines Bescheides, zumeist eine Genehmigung (zum Beispiel Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung. Lehnt die Verwaltung ab, möchte der rechtsuchende Bürger wissen, ob er die Verwaltung durch rechtliche Mittel zum Erlass des Bescheides zwingen kann. In allen Fällen stellt das Gesetz dem Bürger zahlreiche Rechtsbehelfe zur Verfügung, mit denen er seine Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen kann. Rechtsanwältin Brüggemann steht Ihnen hierbei juristisch mit Rat und Tat zur Seite.

Corinna Brüggemann unterstützt Sie zudem juristisch im Versicherungsrecht. Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung et cetera bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder juristische Probleme zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt worden sei, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beispiele aus dem Versicherungsrecht sind etwa ein Verkehrsunfall in der Kasko-Versicherung, ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Auseinandersetzung mit Schadenersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Rechtsanwältin Brüggemann prüft Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung.

Außerberufliche Engagements

Corinna Brüggemann ist außerhalb der Kanzlei Vertrauensanwältin der bundesweit tätigen Stiftung Gesundheit. Diese fördert und fordert Transparenz im Gesundheitswesen und bietet eine praktische Orientierungshilfe sowohl für Ärzte in den Bereichen Vertragsarztrecht, Berufsrecht und Werbung als auch für Patienten in den Bereichen Arzthaftung und Sozialrecht.

Frau Brüggemann ist zudem Mitglied in der Internationalen Fasch-Gesellschaft e.V. in Zerbst.

Kontakt

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