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Angela Jahnke

Angela Jahnke

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Angela Jahnke wurde 1952 in Tangermünde in Sachsen-Anhalt geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1972 bis 1976 an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften. Nach der Assistenzzeit war Diplom-Juristin Angela Jahnke als Richterin tätig, bevor sie von 1992 bis 1993 als Rechtssekretärin, speziell im Bereich Arbeitsrecht, für eine Gewerkschaft  in Magdeburg beschäftigt war.

Angela Jahnke berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
Fachgebiete

Angela Jahnke wurde 1952 in Tangermünde in Sachsen-Anhalt geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1972 bis 1976 an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften. Nach der Assistenzzeit war Diplom-Juristin Angela Jahnke als Richterin tätig, bevor sie von 1992 bis 1993 als Rechtssekretärin, speziell im Bereich Arbeitsrecht, für eine Gewerkschaft  in Magdeburg beschäftigt war.

Seit 1993 ist Rechtsanwältin Jahnke als Volljuristin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und in der Sozietät Jahnke & Handrich Rechtsanwälte GbR in Zerbst tätig.

Rechtsanwältin Angela Jahnke arbeitet schwerpunktmäßig im Familienrecht,Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, Arbeitsrecht, Vereinsrecht und Strafrecht., speziell Jugendstrafrecht.

Frau Jahnke hat sich auf das Familienrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus.
Das Familienrecht regelt insbesondere Streitigkeiten, die mit der Trennung und Ehescheidung und damit verbundenen Folgesachen verbunden sind.
Darin sind auch Fragen und Probleme bestehender Lebenspartnerschaften sowie eheähnlicher Lebensgemeinschaften enthalten.
Bei der Trennung einer bestehenden Ehe bzw. Lebensgemeinschaft treten oftmals Probleme zum Sorge- und Umgangsrecht der minderjährigen Kinder, des Kindesunterhaltes,sowie Trennungsunterhaltes der Eheleute auf.
Nicht selten können sich die Partner auch nicht über die Verteilung des gemeinsamen Hausrates und Vermögens ( Zugewinnauseinandersetzung ) oder des Zuspruches der Ehewohnung verständigen.
Problematisch ist oftmals die Auseinandersetzung der Partner bezüglich eines in Miteigentum stehenden Grundstückes oder der Ermittlung des Wertausgleiches zwischen den Partnern und der damit verbundenen Ausgleichszahlung an einen Partner.

Auch über die mit der Scheidung verbundene Folgesache Versorgungsausgleich ( Ausgleich der wechselseitig erworbenen Rentenanwartschaften in der Ehezeit ) besteht nicht selten Beratungsbedarf.
Häufig besteht auch Beratungsbedarf bzw. Handlungsbedarf bei der Beendigung einer Lebensgemeinschaft, d.h. bei Trennung  von zwei Partnern ohne Trauschein.
Rechtsanwältin Jahnke berät  ebenfalls kompetent und dem erforderlichen Fachwissen bei anstehenden Fragen der Adoption, der Vaterschaftsanerkennung bzw. Ehelichleitsanfechtung.während der Ehe geborener , jedoch nicht ehelicher Kinder, da sie von einem anderen Partner abstammen.

Zum Familienrecht gehören Fragen  des Unterhaltes zwischen Verwandten.
Betroffen können Eltern und volljährige Kinder und umgekehrt oder Enkelkinder und Großeltern sein, welche Unterhaltsansprüche geltend machen..

Nicht selten wird Rechtsanwältin Jahnke in Anspruch genommen von Mandanten, die sich mit Hilfe des Gewaltschutzgesetzes gegen den ehemaligen Partner bzw. Dritten gegen Übergriffe, Tätlichkeiten bzw. Beleidigungen oder Belästigungen schützen müssen.

Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten werden in Interesse und zum Schutz der Mandanten ausgeschöpft und die sich daraus ergebenden Verfahren unverzüglich bearbeitet.

Leider gibt es immer mehr Scheidungen (jede dritte Ehe wird geschieden) . Dadurch erhöht sich auch ständig die Anzahl der davon betroffenen minderjährigen Kinder.

Hier verfügt Frau Rechtsanwältin Jahnke über einen großen Erfahrungsschatz und befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. Gerade im Familienrecht ist es Frau Jahnke wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht. Sie steht  gerade in diesen oftmals sehr emontionalen Verfahren jederzeit den Mandanten zum Gespräch zur Verfügung und garantiert dem Mandanten eine umfassende Betreuung während des gesamten Trennungs- und Scheidungsverfahrens.
Ein weiterer Bereich, den Frau Rechtsanwältin Jahnke bearbeitet ist das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht. Dieses gliedert sich gemäß neuem Betreuungsgesetz (BtG)  in die Bereiche Vormundschaft über Minderjährige, Betreuungsrecht über Volljährige und Pflegschaftsrecht auf.
Als Beispiel kann dazu angeführt werden, dass dieses Rechtsgebiet greifen kann im Alter, bei schweren körperlichen oder geistigen Schäden durch einen Unfall, einer schweren Erkrankung o.ä. , die uns hindern die eigenen Angelegenheiten allein zu regeln.
In den Fällen kann ein Betreuer dringend benötigt werden, welchen das Gericht bestellt. Frau Jahnke vertritt und berät einerseits ihre Mandanten bei der Anregung einer Betreuung oder Vormundschaft und legt andererseits Rechtsmittel gegen eine für den Mandanten unbegründete Entscheidung ein.
Gerade bei einer Fremdbetreuung oder bei größeren Vermögenswerten können innerhalb der Familie oftmals Konflikte auftreten. Deshalb ist eine frühe Vorsorge unerlässlich.
Rechtsanwältin Jahnke berät zum Thema Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht oder Patientenverfügung. Sie unterstützt Sie dabei, dass die Aufgabenkreise einer Betreuung so eng wie möglich gehalten werden und die individuelle Freiheit so wenig wie möglich eingeschränkt wird.

Ebenso gehört das Arbeitsrecht zu Frau Jahnkes rechtlichen Stärken.
Das Arbeitsrecht erstreckt sich vom Arbeitsvertragsrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zum Kündigungsschutzverfahren nach Ausspruch einer Kündigung.( Individualarbeitsrecht ).

Selbstverständlich berät Frau Jahnke Sie auch vor Abschluß eines Arbeitsvertrages über die zu beachtenden Modalitäten .

Oftmals besteht auch Beratungsbedarf bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es durch arbeitgeberseitiger Kündigung( eventuell sogar fristloser Kündigung oder bei gewollter Eigenkündigung des Arbeitnehmers )
Vielfach werden Kündigungsschutzverfahren erhoben, sofern es sich um eine Beendigungskündigung des Arbeitgebers handelt und eine soziale Rechtfertigung für den Ausspruch einer Kündigung nicht vorliegt..
Auch bei Änderungskündigungen bzw. Änderungsverträgen werden Sie durch Frau Rechtsanwältin Jahnke fachlich fundiert beraten und betreut.

Vorstufe einer Kündigung kann auch eine Abmahnung eines Arbeitgebers sein, die dem Arbeitnehmer ausgesprochen wird.
Auch dafür steht Ihnen Frau Jahnke zur Verfügung, um die Abmahnung gerichtlich überprüfen zu lassen oder eine Gegendarstellung an den Arbeitgeber zu formulieren.

Bei mangelhaftem Zahlungsverhalten des Arbeitgebers in Bezug auf Gehalts-oder Lohnzahlungen ist die Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe zur Sicherung der Rechte dringend zu empfehlen. Hier ist Frau Jahnke Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Liegt ein Fall des Mobbing am Arbeitsplatz vor, sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers.  Hier steht  Ihnen Frau Jahnke mit ihrem Fachwissen zur Seite.
Nicht selten treten Probleme bei der Einhaltung oder Durchsetzung des Mutterschutzes auf, die mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden können.
Werden Urlaubsansprüche verwehrt oder sind Ansprüche im Rahmen der Insolvenz des Arbeitgebers zu sichern, gehören auch diese zur ständigen Tätigkeit und Fachbereich von Frau Rechtsanwältin Jahnke.

Zudem liegt ein spezieller Interessenschwerpunkt von Frau Angela Jahnke auf dem Gebiet  Vereinsrecht.
Der eingetragene Verein hat sich zu einer Organisationsform entwickelt, die uns im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben in vielfältigen Formen immer öfter begegnet. Mit dieser Häufigkeit sind aber auch die Probleme gestiegen, die sich dabei ergeben können. Vor allem bei der Gründung des Vereins, der Gemeinnützigkeit, der Umsatzsteuer, der Haftung des Vereins, des Vorstandes oder der Geschäftsführung treten häufig komplizierte Fragen auf, deren Beantwortung Frau Jahnke gerne übernimmt. Rechtsanwältin Jahnke berät in Bezug auf die Gründung eines eingetragenen Vereins gleichermaßen wie bei dessen Auflösung und der Gestaltung der Satzung. Zum Tätigkeitsumfang gehören dabei nicht nur die juristische Beratung der Vorbereitung und Durchführung einer Mitgliederversammlung, sondern auch Lösungswege aufzuzeigen bezüglich der Haftung von Vereinsorganen.

Rechtsanwältin Jahnke vertritt und berät Sie zudem im Strafrecht, vorrangig Jugendstrafrecht.
Sie vertritt die Mandanten bei allen Delikten, mit Ausnahme Sexualdelikten.
Bei dieser Art Verfahren übernimmt Frau Jahnke die Vertretung der Nebenklage der Geschädigten.
Weiterhin ist sie als Ergänzungspflegerin tätig in Ermittlungsverfahren, bei deren die Eltern oder der Vormund als Vertreter der Kinder gehindert sind.

Außerberufliche Engagements

Außerhalb der Kanzlei ist Frau Jahnke Mitglied im Verband Anwalt des Kindes e.V. (VAK) mit Sitz in Potsdam und vier Landesverbänden. Dieser hat sich zur Aufgabe gemacht, sich um das Wohl der Kinder zu kümmern und zugleich „Anwalt des Kindes“ zu sein. Rechtsanwältin Jahnke vertritt dabei beispielsweise in zahlreichen Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten als Verfahrenspflegerin die Rechte der Kinder vor Gericht.

Darüber hinaus ist Angela Jahnke Gründungs-und Vorstandsmitglied in der Internationalen Faschgesellschaft e.V. in Zerbst. Diese wurde 1991 mit dem Ziel gegründet, das Leben und das Wirken des Anhalt-Zerbster Hofkapellmeisters Johann Friedrich Fasch und seines Sohnes Carl Friedrich Christian Fasch, der sich als Begründer der Singakademie zu Berlin einen Namen gemacht hat, zu erforschen, zu popularisieren und deren vergessene Werke wieder zum Klingen zu bringen.

Kontakt

Jahnke & Handrich

Alte Brücke 45
39261 Zerbst
Deutschland
Telefon: 
+49 3923 - 7424 - 0
Telefax: 
+49 3923 - 7224 - 22
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