Die Kanzlei wurde in den frühen 50er Jahren von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ernst Sachs, verstorben, 1989, gegründet. Seit dem Jahre 1970 hat er die Kanzlei gemeinsam mit seinem Sohn, Herrn Rechtsanwalt Dr. Gerd Sachs, betrieben. Im Jahre 1982 ist Herr Rechtsanwalt Edwin Ehren in die Kanzlei eingetreten. Die Kanzlei firmiert inzwischen unter Kanzlei Ehren & Kollegen.
Die Kanzlei wurde in den frühen 50er Jahren von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ernst Sachs, verstorben, 1989, gegründet. Seit dem Jahre 1970 hat er die Kanzlei gemeinsam mit seinem Sohn, Herrn Rechtsanwalt Dr. Gerd Sachs, betrieben. Im Jahre 1982 ist Herr Rechtsanwalt Edwin Ehren in die Kanzlei eingetreten. Die Kanzlei firmiert inzwischen unter Kanzlei Ehren & Kollegen.
Die Kanzlei ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im privaten Baurecht, im Arbeitsrecht, im Erbrecht, im Vertragsrecht, im Arzthaftungsrecht, im Familienrecht, im Verkehrsrecht, im Mietrecht und im Schadensersatzrecht. Darüber hinaus ist die Kanzlei in enger Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen in erheblichem Umfange im Bereich des Forderungseinzugs tätig.
Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind von dem Berufsverständnis geprägt, dass unerlässliche Voraussetzung für eine optimale Betreuung der Klienten die sorgfältige Überprüfung der Rechtslage ist. Nur wer die Rechtsposition seines Klienten präzise erfasst hat, ist in der Lage, seinen Klienten über die Erfolgsaussichten und Risiken seines Begehrens aufzuklären. Dies bedeutet, dass Ausgangspunkt aller Überlegungen immer eine sorgfältige juristische Arbeit sein muss.
Hinzutreten muss das Erkennen und die Bewertung wirtschaftlicher Hintergründe. Es kann sinnvoll sein, einem Klienten von einer kostenverursachenden Geltendmachung seines Anspruchs abzuraten, wenn offenkundig ist, dass der Anspruch wegen Vermögenslosigkeit des Anspruchsgegners wirtschaftlich nicht durchsetzbar ist.
Regelmäßig streben die Anwälte der Kanzlei zunächst eine außergerichtliche Durchsetzung des Anspruchs an, getragen von der Überzeugung, dass der außergerichtliche Vergleich allemal schneller, effektiver und wirtschaftlich sinnvoller ist als eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung. Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung unerlässlich, finden Sie in den Anwälten der Kanzlei Prozessvertreter, die vor Gericht die Interessen ihrer Klienten mit hohem Durchsetzungsvermögen verfolgen.
Der gewonnene Prozess allein nützt dem Klienten nichts. Er hat den Prozess begonnen, um zu seinem Geld zu gelangen. Die Kanzlei verfügt daher über eine hoch spezialisierte Vollstreckungsabteilung, die den Schuldner hartnäckig verfolgt und hierbei eine hohe Beitreibungsquote verzeichnen kann.
Die regelmäßigen Bürozeiten sind montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.15 Uhr, freitags nur bis 16.15 Uhr. Selbstverständlich stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung. Falls es die Sache erfordert, besteht auch jederzeit die Bereitschaft, die Klienten in ihrer Privatwohnung oder in ihrem Betrieb aufzusuchen.
Die Räume der Kanzlei liegen in Offenburg direkt gegenüber der Hauptverwaltung der Volksbank. Zwei kostenpflichtige Parkhäuser finden sich in unmittelbarer Nähe der Kanzlei. Bahnhof und Busbahnhof sind zu Fuß in 5 Minuten zu erreichen.
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Edwin Ehren |
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