Die Kanzlei Kommer in Düsseldorf ist 1989 von Rechtsanwalt Rüdiger Kommer gegründet worden.
Die Kanzleiräume auf der Nordstraße 6 liegen verkehrsgünstig unmittelbar an der Kreuzung zur Fischerstraße, in der Nähe des Victoria-Turms. Die Straßenbahnlinien 701, 711 und 715 halten unmittelbar vor der Kanzlei. Mit der U78 und U79 gelangt man von der Innenstadt und vom Hauptbahnhof zu der nur wenige Meter entfernten U-Bahnhaltestelle Nordstraße. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, gibt es Parkplätze im Parkhaus an der Fischerstraße mit Zufahrt Ecke Freiligrathstraße.
Die Kanzlei Kommer in Düsseldorf ist 1989 von Rechtsanwalt Rüdiger Kommer gegründet worden.
Die Kanzleiräume auf der Nordstraße 6 liegen verkehrsgünstig unmittelbar an der Kreuzung zur Fischerstraße, in der Nähe des Victoria-Turms. Die Straßenbahnlinien 701, 711 und 715 halten unmittelbar vor der Kanzlei. Mit der U78 und U79 gelangt man von der Innenstadt und vom Hauptbahnhof zu der nur wenige Meter entfernten U-Bahnhaltestelle Nordstraße. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, gibt es Parkplätze im Parkhaus an der Fischerstraße mit Zufahrt Ecke Freiligrathstraße.
Die Kanzlei ist montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr geöffnet. Darüber hinaus sind Termine auch außerhalb dieser Geschäftszeiten und bei besonderer Veranlassung auch im Hause des Mandaten möglich. Die telefonische Terminvereinbarung kann über das Sekretariat oder per Fax erfolgen.
Rüdiger Kommer ist 1959 geboren. Er besitzt die Zulassung bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Korrespondenzen in englischer Sprache gehören zu seinem Tagesgeschäft. Italienisch und Französisch sowie weitere fremdsprachige Mandate werden seit Jahren durch erfahrende Übersetzungsbüros begleitet. Das Lösen von juristischen Problemen orientiert an den individuellen Wünschen der Mandanten ist das oberste Ziel des Volljuristen.
Strafrecht
Sie können einen Verteidiger nicht früh genug einschalten. Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge erhalten? Sie wurden „nebenbei“ von einem Polizeibeamten zu einem „Vorfall“ befragt? Sie wurden informiert, dass gegen sie Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurden durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Als ihr Verteidiger erhält Rechtsanwalt Kommer Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht und überprüft, auf welcher Grundlage die Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln. Seit 1989 arbeitet der Volljurist erfolgreich als Strafverteidiger. Er nimmt durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens. Wirtschaftsstrafrecht ebenso wie die Verteidigung in Berufungs- und Revisionsverfahren sind neben der Verteidigung in Amtsgerichtsverfahren strafrechtliche Arbeitsschwerpunkte. Bei Fragen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren (z.B. Parkverstöße) und Bußgeldverfahren erhalten Sie ebenso eine fachkompetente Unterstützung, wie zu Fragen rund um ihren Führerschein, etwa bei alkoholbedingten Entzug.
Strafvollstreckung
Geht es um die Verbüßung einer Freiheitsstrafe, gibt es in vielen Fällen gesundheitliche, familiäre aber auch wirtschaftliche Gründe, den Haftantritt zu verschieben (Strafaufschub). Können Geldbußen oder Geldauflagen im Rahmen einer Bewährungsstrafe nicht erbracht werden, muss dies nicht immer zur Haftverbüßung führen. Auch Fragen zur Vollzugslockerung und vorzeitiger Entlassung, Hafturlaub und ähnlichem werden seit Jahren erfolgreich von dem Strafverteidiger bearbeitet.
Betreuungsvermeidung
Der demographische Wandel in der Gesellschaft ist unübersehbar: der jährliche Anteil der amtlich eingesetzten Betreuungen wächst ständig. Viele so Betreute fühlen sich unzureichend vertreten und versorgt. Sich Gehör zu verschaffen und seine Rechte zu wahren, stellt die Betroffenen und ihre Familien oft vor erhebliche faktische und rechtliche Probleme. Sobald von dritter Seite (oft durch Ärzte oder Behörden) die Frage gestellt wird, ob sie sich noch selbst versorgen können, sollten Betroffene und deren Familie Maßnahmen zur Vermeidung einer amtlichen Betreuung ergreifen. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann die Bestellung eines amtlichen Betreuers, der in vielen Fällen die Entscheidungsmöglichkeit erhält, über Vermögenswerte des Betreuten zu verfügen, vermeiden. Rechtsanwalt Kommer bietet Ihnen und Ihrer Familie, Ihren Freunden und Vertrauten bereits im Vorfeld einer sich anbahnenden amtlichen Betreuung kompetente rechtliche Hilfe an. Seine Erfahrung in diesem speziellen Rechtsgebiet gewährleistet Ihnen als Betroffenen oder als Angehörige eine fachkompetente Beratung und Vertretung, damit Ihre Rechte aber auch die Aufrechterhaltung Ihrer Beziehung zu Ihrer Familie und Ihren Angehörigen im Alter geschützt sind.
Arbeitsrecht
Bei Rechtsanwalt Kommer finden Arbeitgeber und Arbeitsnehmer Antworten auf ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsentgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und zu Kündigungsschutzklagen (verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigung), Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten und Zeugnisformulierungen oder zu Wettbewerbsverbot, Abmahnung, Kündigungsvorbereitung, Prozessführung sowie dem Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen.
Familienrecht
Ein weiterer Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit stellen das Sorgerecht, Unterhaltsrecht sowie Scheidungsrecht dar. Der Jurist berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Rechtsanwalt Kommer entwirft unter anderem Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und trifft die Vorbereitung für einen Ehevertrag.
Erbrecht
Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Kommer berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine Regelung, die Generationen überdauert. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt. Dabei bleibt die gesetzliche Erbfolge (der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten) erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge – unter der Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte – ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.