Ulrich Frerker studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften und absolvierte sein Referendariat in Osnabrück und Münster. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1993 als Notar. Er spricht fließend Englisch.
Ulrich Frerker studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften und absolvierte sein Referendariat in Osnabrück und Münster. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1993 als Notar. Er spricht fließend Englisch.
In seiner Eigenschaft als Notar ist Herr Frerker Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger. Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars haben viele Seiten. Er steht den Ratsuchenden vornehmlich als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist ein Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für erforderlich hält.
So ist der Notar in erster Linie zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Die notarielle Tätigkeit umfasst den Entwurf und die Beurkundung von Verträgen wie Immobilienvertrag, Ehevertrag und Erbvertrag. Der Notar beurkundet ebenso Erbbaurechtsvertrag, Gesellschaftsvertrag und Übergabevertrag, Testament und Vermächtnis, Erbscheinsantrag und Grundpfandrechtsbestellung, Schuldanerkenntnis, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Er beglaubigt die Unterschriften unter einem Löschungsantrag und einer Löschungsbewilligung von Grundpfandrechten. Die Kanzlei ist in der Lage, kurzfristig alle erforderlichen Unterlagen für die Erstellung von Verträgen, zum Beispiel Grundbuch-, Handelsregister- oder Vereinsregisterauszüge, von den zuständigen Behörden zu beschaffen, um die notwendigen Informationen für Beratung und Beurkundung zur Hand zu haben.
Im Zentrum seiner Tätigkeit im Erbrecht steht die individuelle Beratung und Vertretung von Privatleuten in allen erbrechtlichen Fragen. Hierzu gehören zum Beispiel die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Erbeinsetzung, Vermächtnis und Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung, Enterbung, gemeinschaftliches Testament, Vorerbe und Nacherbe, Berliner Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsanspruch, Wege zur Pflichtteilsminderung und Schenkung auf den Todesfall.
Im Schwerpunkt Gesellschaftsrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Frerker umfassend bei Ihrer Gesellschaftsgründung, bei der Vertragsverhandlung und der Vertragsgestaltung. Er berät auch gerne bei steuerlichen und insolvenzrechtlichen Fragen. Existenzgründungsberatungen bietet Rechtsanwalt Frerker ebenso an wie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten und interessensangemessenen Gesellschaftsform. Von ihm bekommen Sie kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand. Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Frerker Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht. Er befasst sich aber auch mit streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, innerhalb der Geschäftsführung oder zwischen Geschäftspartnern.
Im Familienrecht ist Rechtsanwalt Frerker darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten im Falle von Scheidung und Trennung kommt. Hierbei werden von dem Juristen auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltszahlung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Des Weiteren vertritt Rechtsanwalt Frerker seine Mandanten beim Zugewinnausgleich. Dann werden von ihm insbesondere güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Wohnung und Hausrat fällt.
Ein weiterer Schwerpunkt Rechtsanwalt Frerkers ist das Insolvenzrecht. Sein Hauptaugenmerk liegt vor allem darauf, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, Lösungen mit den Gläubigern zu finden und operative sowie strategische Entscheidungen zu treffen.
Werden Sie beschuldigt, eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben, geben Sie sich nicht ohne Weiteres mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Messergebnisse können auch auf Messfehlern beruhen. Ob eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt, kann zunächst durch einen Rechtsanwalt durch Akteneinsicht überprüft werden. So lassen sich formelle Fehler der Behörde oder Fehler des Messverfahrens erkennen, beispielsweise bei Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr werden nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten gewertet, so dass gerade in diesen Bereich eine Verteidigung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen ist.
Im Immobilienrecht regelt Ulrich Frerker sämtliche juristischen Formalitäten, die zum Beispiel einen Grundstückskauf, einen Wohnungseigentumskauf oder sonstige Immobiliengeschäfte betreffen. Sie können seine Hilfe in Anspruch nehmen bei Grundstückskaufverträgen, Eintragungen ins Grundbuch jeglicher Art, Auflassung, Löschung, Vormerkung, Grundbuchänderung und so weiter. Die zusätzliche Qualifikation als Notar ist im Grundstücksrecht zwingende Voraussetzung für die notarielle Beurkundung von Grundstücksangelegenheiten aller Art. Außerdem steht Herr Frerker seinen Mandanten mit seinem Rechtsrat zur Seite bei Grundschuldbestellung, Hypothek, Wohnrechtbestellung, Erbbaurechtbestellung, Eigentumsübertragung et cetera.
Des Weiteren übernimmt Rechtsanwalt Frerker Mandate aus dem Grundstücksrecht. Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, er berät und unterstützt Sie gern bei der Abwicklung Ihrer Kaufverträge und beantwortet Ihre Fragen zum Immobilienrecht. Sowohl bei dem Erwerb oder der Veräußerung Ihrer privaten Immobilie wie auch bei den Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung Sie von Rechtsanwalt Frerker unterstützt oder auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden.
Die Tätigkeit Rechtsanwalt Ulrich Frerkers im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Frerker für Sie der geeignete Ansprechpartner.