Übersicht

Die Rechtsanwaltskanzlei Röder in Bautzen ist eine renommierte Einzelkanzlei und wird von Rechtsanwältin Ursula Röder geführt. Die Büroräume liegen zentral in Bautzen, in direkter Nähe zur Maria-und-Martha-Kirche, nur wenige Gehminuten vom Bahnhof und Busbahnhof entfernt.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Steuerrecht
  • Wirtschaftsrecht (Unternehmensnachfolge)
  • Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Röder in Bautzen ist eine renommierte Einzelkanzlei und wird von Rechtsanwältin Ursula Röder geführt. Die Büroräume liegen zentral in Bautzen, in direkter Nähe zur Maria-und-Martha-Kirche, nur wenige Gehminuten vom Bahnhof und Busbahnhof entfernt.

Rechtsanwältin Ursula Röder berät und vertritt ihre Mandanten im Steuerrecht, Steuerstrafrecht, in der Unternehmensnachfolge, im Familienrecht und Arbeitsrecht. Bei Bedarf stehen in der Kanzlei Mitarbeiter zur Verfügung, die fließend Englisch, Polnisch und Persisch sprechen.

Besprechungstermine können während der Bürozeiten der Kanzlei montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 15.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden.

Ursula Röder wurde in Leipzig geboren. Nach Ihrem Studium der Rechtswissenschaften in Halle wurde sie 1994 als Rechtsanwältin zugelassen.

 

Fachgebiete

Rechtsanwältin Ursula Röder ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin für Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Unternehmensnachfolge, Familienrecht und Arbeitsrecht.

Das Steuerrecht stellt das Haupttätigkeitsgebiet von Rechtsanwältin Röder dar. Ein Großteil der Fragen im Steuerrecht betrifft Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Wenn ein fehlerhafter Steuerbescheid oder Haftungsbescheid ergangen ist, kann innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheids gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Ist das Einspruchsverfahren bereits durchgeführt worden und ein entsprechender Einspruchsbescheid ergangen, muss innerhalb einer Frist von einem Monat Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben werden. Jedoch besteht möglicherweise auch nach Ablauf einer Einspruchsfrist bei einem Steuerbescheid, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ergangen ist, trotzdem noch eine Korrekturmöglichkeit.

Umfassende Beratung und Vertretung erhalten Sie von Ursula Röder außerdem bei Themen wie: Rechtsbehelfsverfahren gegen Verwaltungsakte der Steuerverwaltung, Klage zum Finanzgericht, Revision und Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof, Betreuung und Vertretung in Außenprüfung und Betriebsprüfung, steuerliche Selbstanzeige, tatsächliche Verständigungen mit Finanzbehörden.

Im Zusammenhang mit dem Steuerrecht berät Rechtsanwältin Röder Sie auch im Steuerstrafrecht. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung einer Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren angestoßen wurde. Ist noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ist die Vermeidung des Strafverfahrens und Ermittlungsverfahrens das Hauptanliegen einer rechtlichen Beratung. Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, zum Beispiel bei einer Steuerschätzung. Eine frühzeitige und umfassende rechtliche Beratung ist hier empfehlenswert, um ein langwieriges Verfahren zu verhindern und die negativen Folgen auszuschließen oder zumindest einzugrenzen.

Ein weiteres Tätigkeitsgebiet der Juristin ist das Recht der Unternehmensnachfolge. Besonders bei Nachfolgeregelungen kleiner und mittelständischer Unternehmen ist eine professionelle Beratung wichtig. Ohne eine umfassende Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten einer Unternehmensnachfolge und die verschiedenen Modelle kann eine schlecht geplante Nachfolge sogar das Ende eines Unternehmens bedeuten. Hier ist das Einfühlungsvermögen in Verbindung mit dem umfassenden Fachwissen von Rechtsanwältin Röder gefragt. Für eine umfassende Betreuung und Beratung für Unternehmensnachfolgen können Sie auch von der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater in der Bürogemeinschaft profitieren.

Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwältin Ursula Röder Sie im Familienrecht. In familienrechtlichen Angelegenheiten wie Fragen zum Sorgerecht, Scheidungsverfahren, Umgangsrecht oder anderen Folgeproblemen einer Scheidung oder Trennung berät und vertritt Ursula Röder Sie engagiert. Aber auch zum Ehevertrag oder bei Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden Sie ausführlich beraten. Besonders bei Streitigkeiten rund um das Sorgerecht und Unterhaltsrecht ist eine professionelle Beratung entscheidend, um die für alle Beteiligten beste Lösung zu finden.

Das Arbeitsrecht stellt ein weiteres Tätigkeitsgebiet der Rechtsanwältin dar. Das Arbeitsrecht betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Streitigkeiten können hier entstehen, wenn die Parteien sich nicht über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten einig sind. Wird vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitsvertrag vorausschauend gefertigt oder überprüft, so kann das Entstehen von Problemen oft vermieden werden.

Gerade die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, sodass es unerlässlich ist, dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die nicht notwendigerweise vor dem Arbeitsgericht gefunden werden müssen. Rechtsanwältin Ursula Röder überprüft, ob eine erfolgte Kündigung oder ein eventuelles Aufhebungsangebot rechtmäßig ist. Sie unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Formulierung von Kündigung oder Abwicklungsvertrag unter Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problempunkten.

Kontakt

Ursula Röder

Karl-Liebknecht-Str. 6
02625 Bautzen
Deutschland
Telefon: 
+49 3591 481378
Telefax: 
+49 3591 481380
Web
www.anwaltskanzlei-roeder.de
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