Karl-Heinz Hahn

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Die Kanzlei liegt in Bautzen in der Nähe des Husarenhofs. Rechtsanwalt Karl-Heinz Hahn berät und vertritt Sie in allen Streitigkeiten aus dem Zivilrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht sowie im Verkehrsrecht und im Arbeitsrecht.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei liegt in Bautzen in der Nähe des Husarenhofs. Rechtsanwalt Karl-Heinz Hahn berät und vertritt Sie in allen Streitigkeiten aus dem Zivilrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht sowie im Verkehrsrecht und im Arbeitsrecht.

Termine sind nach Vereinbarung möglich. In begründeten Einzelfällen, zum Beispiel wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, selbst in die Kanzlei zu kommen, besteht die Möglichkeit eines Hausbesuches.

Weitere Informationen sowie eine Anfahrtsskizze finden Sie im Internet unter www.rechtsanwalt-oberlausitz.de.de. Kostenlose Parkmöglichkeiten sind in unmittelbarer Umgebung vorhanden.

Fachgebiete

Karl-Heinz Hahn wurde 1952 in Mühlacker bei Stuttgart geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg absolvierte er den praktischen Teil der Ausbildung, das Referendariat, in Baden-Baden. Seit August 1982 ist Herr Hahn bereits als Anwalt tätig. Ab 1987 war er zunächst am Oberlandesgericht Karlsruhe auftretungsbefugt.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Familienrecht und Erbrecht. Der Rechtsanwalt ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht beim Deutschen Anwaltverein. Die Beratung umfasst zum einen die Regelung der eigenen Vermögensnachfolge mit einem Testament oder Erbvertrag und zum anderen die Vertretung bei Streitigkeiten nach einem Erbfall. Besondere Probleme können sich bei einem Auslandsbezug ergeben, zum Beispiel wenn Immobilien in einem anderen Land vorhanden sind. Bei der Testamentsgestaltung berücksichtigt Herr Hahn Ihre individuellen Vorstellungen und Lebensumstände und berät Sie ausführlich über Alternativen, falls eine bestimmte Regelung nicht zulässig sein sollte.

Nach einem Erbfall übernimmt der Rechtsanwalt die Testamentsvollstreckung und berät die Hinterbliebenen über ihre Rechte. Sind Sie beispielsweise durch ein Testament vom Erbe ausgeschlossen oder nur ungenügend berücksichtigt worden, können Sie gegenüber den Erben den sogenannten Pflichtteil oder Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen. Auch bei Fragen zum Erbschein oder zur Auflösung einer Erbengemeinschaft ist Herr Hahn der richtige Ansprechpartner.

Im Familienrecht betreut Herr Hahn überwiegend Mandanten bei einer Scheidung und bei allen damit zusammenhängenden Folgesachen wie Hausratsaufteilung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt und Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Viele Paare regeln bereits vor oder während der Ehe einige dieser Folgen mit einem Ehevertrag. Gern informiert Sie der Jurist über die zulässigen Inhalte oder prüft einen bereits vorliegenden Vertragsentwurf Ihres Partners.

Doch auch bei unverheirateten Paaren gibt es nach einer Trennung häufig Streit um gemeinsames Eigentum oder um die Kinder. Der Rechtsanwalt berät Sie über Ihre Aussichten in einem Verfahren zum Sorgerecht oder Umgangsrecht. Zunehmend lassen sich mehr Männer beraten, die nach einer Vaterschaftsanerkennung Anhaltspunkte dafür gewonnen haben, dass sie möglicherweise gar nicht der biologische Vater sind und die aus diesem Grund eine Anfechtung anstreben.

Herr Hahn ist außerdem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG im Deutschen Anwaltverein. Neben dem Familien- und Erbrecht stellt daher das Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG) einen weiteren Schwerpunkt der Kanzlei dar. Der Rechtsanwalt berät sowohl Mieter als auch Vermieter von Wohnraum oder Gewerberaum zu allen Fragen rund um ein Mietverhältnis. Gerade im Gewerbemietrecht kann es ratsam sein, bereits vor Abschluss einen Mietvertrag auf nachteilige Klauseln überprüfen zu lassen. Weitere Probleme ergeben sich häufig bei der Mietsicherheit oder bei der Einschaltung eines Maklers.

Außerdem vertritt Herr Hahn Mandanten, bei denen im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache aufgetreten ist. Typische Probleme sind etwa Schimmelbildung oder Ruhestörung durch Bauarbeiten oder andere Mieter.

Soll ein Mietverhältnis beendet werden, sind bei der Kündigung bestimmte Fristen und Formen zu beachten, über die Sie der Rechtsanwalt gern informiert. Wurde einem Mieter aufgrund von Zahlungsverzug gekündigt, ist vielfach auch eine Räumungsklage erforderlich, um die Wohnung zurückzuerhalten. Aber auch bei einer normalen Beendigung entsteht häufig Streit, etwa um die Ausführung von Schönheitsreparaturen oder die Rückzahlung der Mietsicherheit.

Möchten Sie statt in einer Mietwohnung lieber in den eigenen vier Wänden wohnen, berät Sie Herr Hahn gern auch beim Kauf einer Eigentumswohnung. Neben bestimmten Klauseln im Kaufvertrag oder im Bauvertrag können auch alte Beschlüsse der Eigentümerversammlung nachteilig für den Käufer sein. Diese sollten also vorab eingesehen werden. Ein nachteiliger Beschluss, der erst nach dem Kauf ergangen ist, kann binnen Monatsfrist angefochten werden.

Im Arbeitsrecht betreut Herr Hahn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Auf Wunsch gestaltet er einen Arbeitsvertrag nach den Vorstellungen des Arbeitgebers. Ist sein Mandant Arbeitnehmer, überprüft er einen angebotenen Vertrag auf Regelungen zu dessen Nachteil. Dies ist häufig bei einem Abänderungsvertrag oder Aufhebungsvertrag der Fall. In den meisten Fällen überblicken die Mandanten die rechtlichen Auswirkungen einer bestimmten Formulierung nicht, so dass eine Überprüfung und Beratung vor Unterzeichnung in der Regel ratsam ist.

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses wenden sich häufig Mandanten mit Fragen zum Urlaubsanspruch, zu Fürsorgepflichten, Treuepflichten oder zum Mutterschutz an ihn.

Überwiegend betreut Herr Hahn jedoch Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. Bieten sich dem Juristen Anhaltspunkte dafür, dass die Kündigung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder kein Grund vorlag, erhebt er Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Auch der Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Zeugnis kann gerichtlich durchgesetzt werden.

Karl-Heinz Hahn betreut Sie außerdem im Verkehrsrecht und somit bei allen Problemen, die sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr ergeben können. Jeder Autofahrer kennt das: Man hat ein Schild übersehen und im Halteverbot oder Parkverbot geparkt. Oder man war mal wieder zu schnell unterwegs, und nun droht ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Ist der Fahrer nicht mehr feststellbar, kann die Behörde eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Sind Sie auf das Auto angewiesen, können ein Fahrverbot oder sogar ein Führerscheinentzug massive Auswirkungen auf den Arbeitsplatz haben. Mit einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme kann der Jurist diese Folgen unter Umständen abwenden.

Nach einem Verkehrsunfall übernimmt der Rechtsanwalt die gesamte Regulierung mit den Versicherungen für Sie. Ist ein Sachschaden am Auto entstanden, setzt er Ihren Anspruch auf Schadensersatz und auf Nutzungsentschädigung oder auf einen Mietwagen durch. Sind auch Personen verletzt worden und langwierige medizinische Behandlungen nötig, muss der Verursacher in der Regel auch ein Schmerzensgeld zahlen.

Wird Ihnen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern sogar eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, übernimmt der Rechtsanwalt Ihre Strafverteidigung. Solche Straftaten sind zum Beispiel Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Kontakt

Karl-Heinz Hahn

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