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Axel Steinbach

Axel Steinbach

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  • Deutsch
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Axel Steinbach wurde 1944 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn und an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Seit 1975 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1977 ist er Notar.

Axel Steinbach berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht öffentlich
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
Fachgebiete

Axel Steinbach wurde 1944 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn und an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Seit 1975 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1977 ist er Notar.

Herr Steinbach ist seit 1980 ADAC-Vertragsanwalt. Er ist außerdem Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Verkehrsrecht und Strafrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied im Ausschuss der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer zur Verleihung der Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht”. Außerdem ist er Vorsitzender im Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten der Kreishandwerkerschaft Neumünster und Justiziar des Deutschen Roten Kreuz-Kreisverbandes Neumünster e.V.

Im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Steinbach seit 1980 als ADAC-Vertragsanwalt tätig. Hier erstreckt sich die rechtliche Beratung und Vertretung über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Des Weiteren beinhaltet das Verkehrszivilrecht auch die Problemfelder Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Abschleppkosten. Der Weg zum Rechtsanwalt ist regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Der Rechtsanwalt muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr).

Zum allgemeinen Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche, etwa Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder durch das Fahren ohne Führerschein betroffen sein, ebenso das Bußgeldverfahren, wenn ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Rotlichtverstoß zugestellt wird und dann unter Umständen sogar ein Fahrverbot droht. Hier steht Ihnen Herr Steinbach gerne hilfreich zur Seite.

Das Strafrecht beinhaltet Rechtsnormen, die ein bestimmtes menschliches Verhalten mit Strafe bedrohen und die eine Sanktion dieser Straftaten durch den Staat und seine Einrichtungen vorsehen. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Rechtsanwalt Steinbach ist ebenfalls Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsanwalt Steinbach hat sich umfangreiche Kenntnisse im Gesellschaftsrecht angeeignet. Hier berät und vertritt er umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung einer Gesellschaft (beispielsweise GmbH, KG oder GmbH & Co. KG) unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigenden Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Steinbach erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Im Zentrum seiner Tätigkeit im Erbrecht steht die individuelle Beratung und Vertretung von Privatleuten in allen erbrechtlichen Fragen. Hierzu gehören zum Beispiel die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Erbeinsetzung, Vermächtnis und Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung, Enterbung, gemeinschaftliches Testament, Vorerbe und Nacherbe, Berliner Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsanspruch, Wege zur Pflichtteilsminderung und Schenkung auf den Todesfall. Der Rechtsanwalt und Notar bildet sich in diesem Rechtsgebiet stetig weiter. Er gewährleistet nicht nur eine hochkompetente Rechtsberatung, sondern kann dadurch auch gesetzliche Weiter- und Neuentwicklungen abschätzen und Sie damit auch über den Tag hinausreichend beraten.

Rechtsanwalt Steinbach ist auch auf das private Baurecht spezialisiert. Jeder, der sich schon einmal den Traum vom Bau des eigenen Hauses verwirklicht hat, weiß möglicherweise auch von den Schattenseiten eines solchen Unternehmens zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Bauunternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.

Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfinden soll. Gut beraten ist also, wer hier bereits früh Vorsorge geleistet hat durch entsprechende Verträge schon vor Baubeginn, wer in der Bauzeit sich stets auf einen kompetenten und versierten Ansprechpartner verlassen kann und wer nach Beendigung des Bauvorhabens im Falle des Auftretens eines Mangels sich durchsetzt, weil er hierfür schon zuvor die Grundlagen geschaffen hat. Juristische Beratung und das Bereithalten der notwendigen Kompetenzen ist gerade bei der Durchführung von Bauvorhaben unerlässlich und erspart Ihnen nicht nur viel Ärger, sondern auch Kosten. Diese Aufgabe wird von Rechtsanwalt Steinbach gern übernommen und in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den Sie beratenden wirtschaftlichen, technischen oder baubetrieblichen Experten gelöst.

Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Land, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Die Verwaltung ist in vielfältigen Formen organisiert: Polizei und Ordnungsbehörden, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind, Bauämter, Krankenhäuser und viele Versorgungsbetriebe zählen zur öffentlichen Verwaltung. Hier kann es erforderlich sein, Ansprüche (Genehmigungen) gegenüber Behörden geltend zu machen und durchzusetzen, aber auch unrechtmäßiges Verhalten der Verwaltung gegenüber dem Mandanten zu verhindern oder rückgängig zu machen. Rechtsanwalt Axel Steinbach berät Sie bei Fragen rund um Anschlussbeitrag, Erschließungsbeitrag und sonstige öffentliche Abgaben. Auch hier ist es sinnvoll, sich anwaltlichen Beistandes zu versichern, bevor eine prozessuale Auseinandersetzung ansteht. Eine solche kann durch erfolgreiche Verhandlungen oft vermieden werden.

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