Joachim Funk wurde 1962 geboren, das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und in Kiel an der Christian-Albrechts-Universität. Nach dem Referendariat wurde er 1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er ist berechtigt, die Bezeichnungen “Fachanwalt für Arbeitsrecht” und “Fachanwalt für Verkehrsrecht” zu führen.
Joachim Funk wurde 1962 geboren, das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und in Kiel an der Christian-Albrechts-Universität. Nach dem Referendariat wurde er 1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er ist berechtigt, die Bezeichnungen “Fachanwalt für Arbeitsrecht” und “Fachanwalt für Verkehrsrecht” zu führen.
Rechtsanwalt Funk ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften für Arbeitsrecht und für Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Rechtsanwalt Funk ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Arbeitsrecht findet immer dann Anwendung, wenn ein Dienstverpflichteter (Arbeiter/Angestellter) einem Dienstberechtigten (Arbeitgeber) in persönlicher Abhängigkeit Arbeit zu leisten hat. Es enthält öffentliches und privates Recht. Beispielsweise gehört es zum öffentlichen Recht, wenn es die Zusammenschlüsse der Arbeitnehmer (zum Beispiel Gewerkschaft) und der Arbeitgeber (etwa Unternehmerverband) und ihre Rechtsbeziehungen zueinander betrifft. Privatrecht ist, soweit es die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern/Angestellten und Arbeitgeber regelt, beispielsweise die Begründung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die Möglichkeiten, gegen eine Abmahnung vorzugehen, oder auch die Frage, ob Überstunden ohne finanziellen oder zeitlichen Ausgleich geleistet werden müssen. Für Streitigkeiten über Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsgericht zuständig.
Zu den typischen Fragestellungen des Arbeitsrechts zählen ebenfalls die Prüfung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag, insbesondere bei Befristungen und geringfügiger Beschäftigung, die Einhaltung des Nachweisgesetzes sowie die Scheinselbständigkeit. Hierzu gehört die Prüfung von Abmahnung, Kündigung, Personalakte und im Streitfall die Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso gehören hierher Streitigkeiten über Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere, Lohnzahlung und Abfindung. Im kollektiven Arbeitsrecht stehen Fragen der Geltung von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung und die Erstellung von Betriebsordnungen und Betriebsvereinbarungen im Vordergrund. Im Sinne seiner Mandanten versucht Herr Funk, den Streit auf eine sachliche Ebene zu bringen, um ihn zu lösen. Der Jurist betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich für den Fachanwalt Joachim Funk über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht bearbeitet er vorwiegend die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Der Jurist regelt bei einem Verkehrsunfall sämtliche Verfahren, die notwendig sind, um im Falle von erlittenem Personenschaden zum Beispiel Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend zu machen und durchzusetzen. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben, fallen unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Rechtsanwalt Funk übernimmt die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel ein Bußgeldbescheid aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, Verkehrsdelikte, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen und dann als Straftatbestand gelten und unter das Verkehrsstrafrecht fallen, sowie Führerscheinangelegenheiten. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins werden die Klienten gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ein Führerscheinverlust hat in der Regel auch die Konfrontation mit der Verwaltungsbehörde zur Folge, gegebenenfalls eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Auch in diesem Fall steht Herr Funk seinen Mandanten zur Seite.
Die ersten Fehler werden schon unmittelbar nach dem Unfall gemacht, so zum Beispiel bei der Beweissicherung der Unfallspuren und schon beim ersten Kontakt mit der Polizei. Ein übereiltes Schuldanerkenntnis hat in der Regel negative Folgen für die weitere Unfallabwicklung. Daher ist es generell ratsam, direkt nach einem Verkehrsunfall seinen Rechtsanwalt zu informieren. Ein Unfall mit Verletzten, zudem noch im Zusammenhang mit Alkohol oder einem Straftatbestand — wie etwa Fahrerflucht —, bedeutet immer Probleme mit der eigenen Haftpflichtversicherung. Drohender Regress, Prämienerhöhung, Verlust von Schadenfreiheitsrabatt oder sogar Vertragskündigung sind die Folge. Rechtsanwalt Joachim Funk übernimmt zudem Sozialklagen wegen Berufsunfähigkeit, die aus einem Verkehrsunfall hervorgehen können.
Im Sozialrecht berät der Jurist seine Klienten auf allen Gebieten und vertritt ihre Interessen von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis zum Klageverfahren. Bei allen Fragen zu Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, zur Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit oder zu Problemen mit der gesetzlichen Krankenversicherung, einer Landesversicherungsanstalt (LVA) oder der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) steht Herr Funk seinen Mandanten kompetent zur Seite. Ferner regelt er alle Angelegenheiten, wenn die Berufsgenossenschaft einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nicht anerkennt, das Integrationsamt den Grad einer Behinderung anzweifelt oder wenn die Pflegeversicherung die Pflegestufe nicht anerkennt.
Das deutsche Steuerrecht ist äußert komplex. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Funk im Steuerrecht beinhaltet vielfach die Interessenvertretung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuerbescheides. Hier wird er tätig in Einspruchsangelegenheiten oder in Klagesachen gegenüber dem Finanzamt. Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll. Hier stellt Herr Funk beispielsweise Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Stundung/Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld. Außerdem ist der Jurist Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Zum steuerlichen Bereich gehört selbstverständlich auch die Interessenwahrnehmung in einem Steuerstrafverfahren. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist hier frühzeitig erforderlich, zum Beispiel bereits bei einer eventuell durchgeführten Durchsuchung nebst Beschlagnahme. Spätestens im Anhörungsverfahren ist jedoch steueranwaltliche Hilfe und Beratung geboten. Oft kann schon durch eine sachgerechte Einlassung eine für den Verfolgten günstige Entscheidung herbeigeführt werden, ohne dass es überhaupt zu einer weiteren Strafverfolgung oder gar Anklage kommt. Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Wird erst die Steuerfahndung aktiv, bedeutet das oft den dramatischen Einstieg in ein Verfahren.
Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind bei Unternehmern und Verbrauchern häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, zum Beispiel bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren umfasst die Beratung durch Herrn Funk beispielsweise Maßnahmen gegen Denunziation und bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, sogenannte “Windhundverfahren” sowie die Beratung zu den Folgen fehlerhafter Anträge.
Das Allgemeine Zivilrecht ist ein weiter Begriff. Hierunter fallen zahlreiche Rechtsverhältnisse, die zwischen den Bürgern bestehen. Zu nennen sind hier zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag und Werkvertrag sowie Eigentumsfragen. Hiermit kommt jeder Bürger täglich mehrfach in Berührung, und häufig ergeben sich dabei rechtliche Probleme. Lassen Sie sich bei Bedarf von Rechtsanwalt Joachim Funk beraten und vertreten.