Johann Wadephul wurde 1963 geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Das anschließende Referendariat absolvierte er ebenfalls in Kiel. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. 1995 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen, 1996 promovierte er zu dem Thema “Vereinbarung der Betriebspartner”.
Johann Wadephul wurde 1963 geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Das anschließende Referendariat absolvierte er ebenfalls in Kiel. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. 1995 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen, 1996 promovierte er zu dem Thema “Vereinbarung der Betriebspartner”.
Dr. Wadephul ist Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Er ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Wohnungsbau Neumünster GmbH, des Beschwerdeausschusses der gemeinsamen Prüfungseinrichtung von Krankenkassen und Vertragsärzten in Schleswig-Holstein und des Berufsausschusses für Zahnärzte im Zulassungsbezirk Schleswig-Holstein.
Rechtsanwalt Dr. Wadephul ist spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im kollektiven Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Er sichert Ihre Rechte, wenn Sie beispielsweise eine Abfindung fordern, eine Abmahnung entfernen lassen, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wahren, eine Kündigungsschutzklage einreichen, erfolgreich gegen Mobbing vorgehen oder sicherstellen möchten, dass Sie ein faires Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Konsultieren Sie schon frühzeitig den Juristen, um die Einhaltung aller Fristen zu gewährleisten.
Auf der Arbeitgeberseite werden im Vorfeld von Kündigungen die schwersten Fehler gemacht, die im Nachhinein kaum noch zu beheben sind. Rechtsanwalt Dr. Wadephul vertritt bei Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungsentfernungsklage und Zahlungsklage. Gerade im Kündigungsschutzverfahren und bei betrieblicher Umstrukturierung sowie beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung ist die frühzeitige Konsultation anzuraten.
Des Weiteren finden Sie bei Rechtsanwalt Dr. Wadephul Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Diskriminierung, zu Mutterschutz oder Schwerbehindertenrecht, zur Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Betriebsverfassungsrecht, Personalrecht, Kündigungsschutzrecht, zur Personalabrechung, Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz oder zu Zeugnisformulierungen. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln eines Aufhebungsvertrags gehören hier zu den Leistungen von Rechtsanwalt Dr. Wadephul.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen liegt beim Medizinrecht. Im Medizinrecht übernimmt Rechtsanwalt Dr. Wadephul Mandate, die Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Krankenhausrecht, Arzneimittelrecht und Vertragsrecht für Ärzte betreffen. Im Arzthaftungsrecht können Sie den Volljuristen in Anspruch nehmen, wenn Sie von einem Schaden durch Ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche Behandlung können erhebliche Schäden beim Patienten verursachen.
Unter das Vertragsarztrecht fällt die rechtliche Vertretung bei Praxisverkauf, Praxisübernahme, Erteilung und Entzug der Zulassung, Gebührenrecht, Honorarverteilung und Disziplinarrecht. Im Ärztlichen Berufsrecht geht es unter anderem um ärztliche Ausbildung und Prüfung, um Weiterbildung und um Erteilung und Entzug der Approbation. Rechtsanwalt Dr. Wadephul regelt darüber hinaus die Gestaltung und Überprüfung aller Verträge, wozu zum Beispiel der Belegarztvertrag, Chefarztvertrag, Kooperationsvertrag zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, Praxiskaufvertrag, Praxismietvertrag, Praxisarbeitsvertrag und Kooperationsvertrag für Praxisgemeinschaften zu zählen sind.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Arzthaftungsrecht. Die Nachfrage nach qualifizierter Beratung nimmt stetig zu, denn die Patienten sind heutzutage besser informiert und selbstbewusster im Umgang mit ihrem behandelnden Arzt. Eine Haftung wird nicht nur durch einen Behandlungsfehler, sondern bereits durch einen Aufklärungsfehler ausgelöst, aufgrund dessen der Patient beispielsweise die Risiken eines Eingriffs falsch eingeschätzt hat.
Nach der Klärung der Voraussetzungen einer Haftung des Arztes bespricht Herr Dr. Wadephul mit Ihnen den Umfang eines möglichen Ersatzanspruches. Neben einem materiellen Schadensersatz für die Körperverletzung ist beispielsweise auch ein etwaiger Verdienstausfall ersatzfähig. Liegt eine so schwerwiegende Schädigung vor, dass der Patient erwerbsunfähig geworden ist, kann auch ein Rentenanspruch geltend gemacht werden. Weitaus strenger sind die Voraussetzungen für Schmerzensgeld. Dafür gibt es jedoch keine festen Berechnungsgrößen. Umso wichtiger ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die einschlägige Rechtsprechung kennt.
Da Behandlungsfehler häufig nicht nur körperliche, sondern vor allem auch seelische Beeinträchtigungen nach sich ziehen, ist ein besonderes Vertrauensverhältnis Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Häufig müssen sensible und höchstpersönliche Daten des Patienten vom Rechtsanwalt ausgewertet werden. In diesem Rechtsgebiet werden jedoch nicht nur die Patienten vertreten, sondern auch Ärzte, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen. Mitunter ist es nämlich so, dass nicht dem Arzt ein Fehler unterlaufen ist, sondern dass der menschliche Körper einfach nicht mehr zu heilen war. Mancher Patient möchte jedoch diesen Mangel nicht wahrhaben und sucht daher einen Schuldigen — in diesem Fall häufig der Arzt — und wirft ihm eine Fehlbehandlung vor, da er sich mit seinem Schicksal nicht abzufinden vermag. Stellt daher ein Patient ungerechtfertigte Forderungen gegenüber einem Arzt, wird Rechtsanwalt Dr. Wadephul auch hier tätig, um diese Ansprüche abzuwehren.
Im Schwerpunkt Gesellschaftsrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Dr. Wadephul umfassend bei Ihrer Gesellschaftsgründung, bei der Vertragsverhandlung und der Vertragsgestaltung. Er berät auch gerne bei steuerlichen und insolvenzrechtlichen Fragen. Existenzgründungsberatungen bietet er ebenso an wie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten und interessensangemessenen Gesellschaftsform. Von ihm bekommen Sie kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand. Selbstverständlich vertritt Herr Dr. Wadephul Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht. Er befasst sich aber auch mit streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, innerhalb der Geschäftsführung oder zwischen Geschäftspartnern. Er versteht sich darauf, gemeinsam mit den Mandanten eine Strategie zu entwickeln, die den Konflikt eingrenzt und eine Lösung möglich macht. Die Vertretung der Interessen durch Rechtsanwalt Dr. Wadephul erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.
Dr. Wadephul berät und betreut Sie in allen rechtlichen Belangen Ihres Mietverhältnisses. Im Mietrecht sind die Fronten meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles wird Ihnen der Jurist Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch die außergerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dies kann dazu beitragen, die Spannung zwischen Vermieter und Mieter aufzulösen, die oft auch von Missverständnissen geprägt sind. Die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Vermieter und Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, zu Tierhaltung, Abrechnung von Ansprüchen auf Kaution, Durchsetzbarkeit einer Mieterhöhung sowie zum Vorliegen eines Kündigungsgrundes werden anhand der neuesten Rechtsprechung bewertet. Begleitet wird der Mandant auch bei einer Räumungsklage bis hin zur zwangsweisen Durchsetzung des Räumungsanspruches.
Die enorme Relevanz des Mietrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt, und für den Vermieter stellt sie häufig den größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr Fall wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben und von Herrn Dr. Wadephul dementsprechend bearbeitet.