Alexandra Breckwoldt, geb. Muuß, wurde 1976 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur 1996 in Hamburg studierte sie Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Sie hat dort im Jahre 2000 das erste Juristische Staatsexamen erworben. Das anschließende Referendariat absolvierte sie am Landgericht in Kiel. Das zweite Juristische Staatsexamen erwarb sie 2003. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie trägt die Fachanwaltsbezeichnungen Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumgsrecht.
Alexandra Breckwoldt, geb. Muuß, wurde 1976 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur 1996 in Hamburg studierte sie Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Sie hat dort im Jahre 2000 das erste Juristische Staatsexamen erworben. Das anschließende Referendariat absolvierte sie am Landgericht in Kiel. Das zweite Juristische Staatsexamen erwarb sie 2003. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie trägt die Fachanwaltsbezeichnungen Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumgsrecht.
Alexandra Muuß wurde 1976 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Das anschließende Referendariat absolvierte sie am Landgericht in Kiel. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt.
Im Familienrecht befasst sich Frau Breckwoldt mit allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung stehen. Hierunter fallen die Durchsetzung von Unterhaltsanspruch, eine Trennungsvereinbarung, die Regelung der elterlichen Sorge, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht und Vermögensauseinandersetzungen. Des Weiteren vertritt Frau Breckwoldt ihre Mandanten beim Zugewinnausgleich. Es werden von ihr vor allem güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, wozu unter anderem die Zuweisung von Haushaltssachen und Wohnung zählt. Ferner begleitet Rechtsanwältin Breckwoldt ihre Mandanten bei der Vaterschaftsfeststellung oder der Vaterschaftsanfechtung. Im Familienrecht ist es ihr besonderes Anliegen, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.
Mieter und Vermieter werden von Frau Breckwoldt im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Fragen zu Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche wegen Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kostenvorschussklage und Kautionsrückzahlung. Aber auch die Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie Auseinandersetzungen mit Nachbarn - zum Beispiel wegen störenden Mieterverhaltens - werden im Mietrecht geregelt.
Sowohl Unternehmen als auch Privatleute überlassen Frau Breckwoldt die Forderungsbeitreibung. Sie übernimmt den gesamten Schriftverkehr und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, um einen vollstreckbaren Titel, zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid zu erlangen und diesen gegen den Schuldner durchzusetzen. Der erfahrenen Rechtsanwältin stehen dabei vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, auf das Eigentum des Schuldners zuzugreifen, die man als Bürger in der Regel gar nicht kennt. So gibt es neben der Pfändung von Konten oder Rechten zum Beispiel auch eine Zwangssicherungshypothek, mit der ein Grundstück belastet werden kann. Frau Breckwoldt übernimmt für Sie die Informationsbeschaffung, etwa durch eine Grundbucheinsicht, und leitet notfalls weitere Verfahren ein. So muss der Schuldner bei einer eidesstattlichen Versicherung sein gesamtes Vermögen offenlegen. Ist dies noch nicht geschehen, kann die Rechtsanwältin auch einen Insolvenzantrag stellen. Frau Breckwoldt weist darauf hin, dass viele Mandanten nur deshalb ihre Forderungen nicht realisieren können, weil sie bei säumigen Schuldnern zu lange warten (Insolvenzrisiko) oder ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen. Doch auch wenn gegen Sie selbst ein Titel vorliegt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Denn in vielen Fällen findet die Rechtsanwältin eine Möglichkeit, mit dem Gläubiger eine Einigung zu erzielen, welche die Situation des Schuldners berücksichtigt.