Andreas Kuhn wurde 1971 geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, das anschließende Referendariat schloss er beim Landgericht ab. Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt. Herr Kuhn ist zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Andreas Kuhn wurde 1971 geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, das anschließende Referendariat schloss er beim Landgericht ab. Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt. Herr Kuhn ist zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Herr Kuhn ist berechtigt, die Bezeichnungen “Fachanwalt für Verwaltungsrecht” und "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. So ist zum Beispiel das öffentliche Baurecht vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts sowie Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Denkmalschutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Sie brauchen eine Baugenehmigung? Ihr Nachbar möchte ein Vorhaben umsetzen, wogegen Sie erhebliche Bedenken haben? Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde oder Stadt sieht einen Park mit mehreren Windkraftanlagen vor? Rechtsanwalt Kuhn vertritt Ihre Interessen in Angelegenheiten rund um das öffentliche Baurecht und begleitet Sie vom Antrag bis zum Bescheid, wenn nötig auch im Widerspruch oder im Verwaltungsrechtsstreit.
Rechtsanwalt Kuhn ist auch im öffentlichen Baurecht tätig. Dieses Rechtsgebiet ist vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. Es umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen. Häufig wiederkehrende Fragen in diesem Bereich drehen sich um Baugenehmigung, Vorbescheid, Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn und aus Sicht des Nachbarn, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Beitragsrecht Erschließungsbeitrag, Straßenbaubeitrag, Ausgleichsbetrag. Das öffentliche Baurecht regelt die städtebauliche Bebauungsplanung (BauGB) und die Anforderungen an die Ausführung des einzelnen Bauwerks (LBauO).
Gerade das Bauplanungsrecht verlangt vom Bauwilligen die Bewältigung zahlreicher Rechtsfragen, wenn die Gemeinde durch Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan bestimmt, wie Grundstücke baulich genutzt werden dürfen. Zur Durchsetzung ihrer Planung kann sie Maßnahmen wie Veränderungssperre, Zurückstellung, Teilungsgenehmigung, Vorkaufsrecht sowie Enteignung und Erschließung ergreifen. Auch die Bauordnungen der Länder enthalten viele konstruktive und gestalterische Anforderungen an die Errichtung, Änderung, Nutzung oder den Abbruch von baulichen Anlagen. Bei einem Landschaftsschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet kommt es oft zu komplexen Verhandlungen mit der Behörde über Ausnahmen und Befreiungen.
Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie Bauplanung oder Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Kuhns nimmt die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln am Bauwerk oder sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt Herrn Kuhns liegt im Kaufvertragsrecht, in welchem er Käufer und Verkäufer gleichermaßen berät und vertritt. Wird ein Kaufvertrag in irgendeiner Form verletzt, so tritt das Recht der Leistungsstörung in Kraft. Im Zusammenhang mit der Vertragsverletzung ergeben sich unter anderem Rechte und Ansprüche wie Rücktritt, Kündigung und Schadensersatzforderung, die im Vertragsrecht durchgesetzt oder abgewiesen werden. So treten Käufer an den Juristen heran, wenn es um die Geltendmachung von Gewährleistungsanspruch, Garantieanspruch, Lieferanspruch und Übereignungsanspruch geht. Falls der Wunsch besteht, von einem Vertrag zurückzutreten, ist Rechtsanwalt Andreas Kuhn der geeignete Ansprechpartner. Demgegenüber können Verkäufer sich an den Rechtsanwalt wenden, um einen Kaufpreisanspruch geltend zu machen oder Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Auch Versteigerungsgeschäfte, etwa über das Internet (wie Ebay), gehören zum Kaufrecht und werden dementsprechend mit abgedeckt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Werkvertragsrecht. Es regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang stehen mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). Rechtsanwalt Kuhn berät Sie umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, zur Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Andreas Kuhn selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Kuhn ist das Insolvenzrecht. Es gilt, frühzeitig Kontakt zu ihm zu suchen, denn je früher die Probleme erkannt und beseitigt werden, umso größer ist die Chance des Unternehmenserhalts. Sein Hauptaugenmerk liegt vor allem darauf, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, Lösungen mit den Gläubigern zu finden und operative sowie strategische Entscheidungen zu treffen. Um für die jeweiligen Gegebenheiten und Umstände gerüstet zu sein, erweitert er sein Know-how ständig.