Enrico Besecke wurde 1972 in Salzwedel geboren. Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig war er zwölf Jahre lang Inhaber eines Werbeunternehmens. Das an das Studium anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Magdeburg. Herr Besecke wurde im September 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Der Jurist spricht gut Englisch.
Enrico Besecke wurde 1972 in Salzwedel geboren. Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig war er zwölf Jahre lang Inhaber eines Werbeunternehmens. Das an das Studium anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Magdeburg. Herr Besecke wurde im September 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Der Jurist spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Enrico Besecke berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Ausländerrecht und Verwaltungsrecht.
Einen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Enrico Besecke bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fragen rund um Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Zeugnis oder die drohende Kündigung. Herr Besecke prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden.
Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Zielstrebigkeit und die Gründlichkeit des Juristen. Enrico Besecke nimmt sich unabhängig vom Streitwert die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.
Nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist für Streitfälle in vielen Bereichen des Sozialrechts ausschließlich die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Diese besteht gleichgeordnet neben den anderen Gerichtsbarkeiten: den Zivil- und Strafgerichten, den Arbeitsgerichten, den Finanzgerichten und den Verwaltungsgerichten. Das Sozialrecht beinhaltet die Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB I bis SGB XII), die Regelungen zur Arbeitsförderung ebenso wie die zu den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung. Auch die Regelungen im Sozialgesetzbuch zur Kinderhilfe und Jugendhilfe sind hier inbegriffen. Darüber hinaus gehört zum Sozialrecht das Recht der Aussiedler und Flüchtlinge.
Das Sozialversicherungsrecht im engeren Sinne umfasst die Regelungen zur Sozialversicherung. Sozialversicherung ist die gesetzliche Zwangsversicherung für Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Alter und Tod. Hierzu zählen Unfallversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Beiträge zahlen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber (bei abhängiger Beschäftigung). Bei nichtabhängiger Beschäftigung wie beispielsweise Selbständigkeit zahlt der Selbständige den Versicherungsbeitrag. Familienangehörige wie Kinder und Ehefrauen sind familienversichert. Vertrauen Sie bei sozialrechtlichen Problemen auf Rechtsanwalt Enrico Besecke.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so etwa Diebstahl oder Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, zum Beispiel Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Denn auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Im Strafrecht übernimmt Rechtsanwalt Enrico Besecke auch Pflichtverteidigungen.
Schließlich berät und vertritt Herr Besecke seine Mandanten im Ausländerrecht. Nach dem geltenden Ausländergesetz benötigt nahezu jeder Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung vom örtlichen Ausländeramt, die ihm bescheinigt, dass er sich aus einem gesetzlich anerkannten Grund in Deutschland aufhält. Das neue Aufenthaltsgesetz (AufenthG) löst das bislang geltende Ausländergesetz ab und normiert umfassend Einreise und Aufenthalt von Ausländern ausgehend von ihrem Zweck — statt wie bisher nach Aufenthaltstiteln. Die Grundzüge des alten Rechts der §§ 17 bis 22 AuslG 1990 wurden beibehalten. Hier gibt es beginnend mit der Ersteinreise bis zur Einbürgerung nach langjährigem Aufenthalt und sozialer Integration verschiedenste Problemkonstellationen, die juristische Hilfe durch Rechtsanwalt Enrico Besecke erforderlich machen können.
Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Land Sachsen-Anhalt, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Das Spektrum von Rechtsanwalt Besecke ist weitgefächert und reicht von Baugenehmigungsfragen über Planungsrecht und behördliche Genehmigungen aller Art bis hin zum Schulrecht sowie dem Disziplinarrecht der Beamten, dem Gebührenrecht und dem Gewerberecht und Konzessionsrecht.