Stephanie Queißer

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Die Kanzlei Queißer wurde 1964 von Rechtsanwältin Queißer senior gegründet und wird seit 1999 von Mutter und Tochter als Sozietät geführt. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch kleine und mittelständische Wirtschaftsunternehmen.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Vertragsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Queißer wurde 1964 von Rechtsanwältin Queißer senior gegründet und wird seit 1999 von Mutter und Tochter als Sozietät geführt. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch kleine und mittelständische Wirtschaftsunternehmen.

Die Büroräume sind in der Innenstadt von Bautzen in unmittelbarer Nähe zur Hauptpost gelegen. Parkplätze mit Parkschein sind direkt vor dem Haus auf der Straße ausreichend vorhanden. Es besteht ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vereinbart werden. Im Bedarfsfall sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.

Fachgebiete

Stephanie Queißer wurde 1960 in Bautzen geboren. Nach dem Abitur schloss sie an der Technischen Universität in Dresden ein Studium als Diplomingenieurin für Wasserbau ab und arbeitete danach zwei Jahre als Bauingenieurin. Anschließend studierte sie an der Universität in Leipzig Rechtswissenschaften, da auch ihre Eltern auf diesem Gebiet tätig sind. Das anschließende Referendariat absolvierte sie am Landesgericht Bautzen. Seit 1999 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2004 berechtigt, den Titel “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Sie spricht Englisch.

Rechtsanwältin Queißer ist sehr ehrgeizig und versucht immer, das Optimum für ihre Mandanten zu erreichen. Für sie ist die wichtigste Sache, dass ihre Mandanten zufrieden mit dem Ergebnis ihrer Arbeit sind.

Die Rechtsanwältin arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Familienrecht, in welchem sie Fachanwältin ist. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Familienrecht betrifft vornehmlich die Ehescheidung sowie die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen. Bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung empfiehlt es sich unbedingt, sich anwaltlich beraten zu lassen. In vielen Fällen liegt der Beratungsbedarf auf der Hand, zum Beispiel über die Unterhaltshöhe, Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung der Wohnungseinrichtung. Oftmals ergeben sich aber auch durch Unkenntnis der komplizierten Rechtslage und infolgedessen falsches Handeln oder Untätigkeit gravierende vermögensrechtliche oder unterhaltsrechtliche Nachteile, die später meistens nicht mehr auszugleichen sind.

Frau Queißer berät Sie umfassend zur Scheidungsfolgenvereinbarung, die beide Partner selbst und unabhängig von einer Entscheidung des Gerichts treffen können und die oft gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Kostenminimierung bedeuten. Zum Familienrecht gehören aber auch unabhängig von einer Ehescheidung alle auf Unterhalt und Kindschaftssachen bezogenen Fragen. Dies betrifft zum Beispiel den Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber Eltern und umgekehrt, aber auch zum Beispiel der Mutter des nichtehelichen Kindes gegen den Vater, sowie das Sorgerechtsverfahren, die Umgangsregelung und Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung. Zum Fachgebiet von Rechtsanwältin Queißer gehört auch die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie eingetragener Lebenspartnerschaften.

Zum Familienrecht zählt außerdem die Betreuung von Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In zunehmendem Maße lassen sich aber auch Mandanten von ihr beraten, die sich für eine individuelle Altersvorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung interessieren. Mit einer solchen Verfügung ist es möglich, verbindliche Regelungen für den Fall einer späteren eigenen Betreuungsbedürftigkeit zu treffen.

Besondere Erfahrungen hat die Rechtsanwältin im Erbrecht. Jahr für Jahr werden mehrere Milliarden Euro vererbt. Frau Queißer übernimmt sowohl die Beratung bei der Gestaltung von Testamenten als auch die Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Die praktischen Erfahrungen haben Stephanie Queißer gezeigt, dass handschriftliche Testamente häufig fehlerhaft und unvollständig errichtet werden und ebenso häufig nicht den aktuellen Vermögensverhältnissen angepasst sind. Wer sich bei der Errichtung eines Testaments anwaltlich beraten lässt, kann durch eine richtige Gestaltung der Erbfolge ganz entscheidend dazu beitragen, dass eine Streitigkeit unter den Erben erst gar nicht entstehen kann und die Erbschaft auch wirklich beim Erben ankommt und nicht zu großen Teilen als Erbschaftssteuer vom Finanzamt einbehalten wird. Die regelmäßige Pflege und Überprüfung von Testament oder Erbvertrag sollte allein deshalb erfolgen, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und persönlichen Verhältnisse im Laufe der Jahre immer wieder ändern. Somit kann ein vor Jahrzehnten errichtetes Testament naturgemäß nicht die aktuellen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Stephanie Queißer ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitgeber, auch diejenigen mit professioneller Personalabteilung, tun sich schwer, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind. Rechtsanwältin Queißer vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht gehören zu ihrem Aufgabengebiet. In diesen Bereichen ist sie kompetente Ansprechpartnerin für Fragen zu Kündigungsschutz, Betriebsübergang, Lohnfortzahlung, Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen, Mitbestimmung, Freistellung, Abfindung, Fürsorge, Leistungsbeurteilung, Zeitarbeit und Vergütung.

Schließlich steht die Juristin ihren Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Dieses Rechtsgebiet wird häufig als Allgemeines Zivilrecht bezeichnet. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt — zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz —, die Rechtsanwältin informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Sie die Rückabwicklung eines Kaufvertrages oder ähnlichem wünschen oder Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden sollen.

Sowohl Unternehmen als auch Privatleute überlassen der Juristin die Forderungsbeitreibung. Frau Queißer übernimmt den gesamten Schriftverkehr und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, um einen vollstreckbaren Titel, zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid, zu erlangen und diesen gegen den Schuldner durchzusetzen. Der erfahrenen Rechtsanwältin stehen dabei vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, auf das Eigentum des Schuldners zuzugreifen, die man als normaler Bürger in der Regel gar nicht kennt. So gibt es neben der Pfändung von Konten oder Rechten zum Beispiel auch eine Zwangssicherungshypothek, mit der ein Grundstück belastet werden kann.

Stephanie Queißer übernimmt für Sie die Informationsbeschaffung, etwa durch eine Grundbucheinsicht, und leitet notfalls weitere Verfahren ein. So muss der Schuldner bei einer eidesstattlichen Versicherung sein gesamtes Vermögen offenlegen. Ist dies noch nicht geschehen, kann die Rechtsanwältin auch einen Insolvenzantrag stellen. Frau Queißer weist darauf hin, dass viele Mandanten nur deshalb ihre Forderungen nicht realisieren können, weil sie bei säumigen Schuldnern zu lange warten (Insolvenzrisiko) oder ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen. Doch auch wenn gegen Sie selbst ein Titel vorliegt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Denn in vielen Fällen findet die Rechtsanwältin eine Möglichkeit, mit dem Gläubiger eine Einigung zu erzielen, welche die Situation des Schuldners berücksichtigt.

Außerberufliche Engagements

Um optimal in ihren Kanzleischwerpunkten unterrichtet zu sein, über Netzwerke zu verfügen und Möglichkeiten der Fortbildung und des Erfahrungsaustausches zu nutzen, ist Stephanie Queißer in folgenden berufsspezifischen Verbänden Mitglied:

  • Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Bautzener Anwaltsverein
  • Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.

Außerdem ist sie seit 29.05.2007 Vorsitzende des Altstadtverein Bautzen e. V. und engagiert sich hier für die historische Altstadt Bautzens, deren Kultur und Geschichte.

Kontakt

Stephanie Queißer

Kurt-Pchalek-Str. 27
02625 Bautzen
Deutschland
Telefon: 
+49 3591 52100
Telefax: 
+49 3591 521020
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