David Kemper, der 1974 in Bensberg geboren wurde, studierte von 1995 bis 2000 an der Universität in Köln Jura und leistete den Referendarsdienst am Landgericht in Köln ab. Nachdem er 2005 als Rechtsanwalt zugelassen worden war, trat er im selben Jahr der Kanzlei Decruppe & Kollegen als angestellter Rechtsanwalt bei. Dr. David Kemper ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), Kölner Anwaltverein (KAV) und der Gewerkschaft Ver.di.
David Kemper, der 1974 in Bensberg geboren wurde, studierte von 1995 bis 2000 an der Universität in Köln Jura und leistete den Referendarsdienst am Landgericht in Köln ab. Nachdem er 2005 als Rechtsanwalt zugelassen worden war, trat er im selben Jahr der Kanzlei Decruppe & Kollegen als angestellter Rechtsanwalt bei. Dr. David Kemper ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), Kölner Anwaltverein (KAV) und der Gewerkschaft Ver.di.
Der Jurist, der über Kenntnisse in Englisch verfügt, promovierte zu dem Thema “Die Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit”. In seiner Doktorarbeit, die er auch in einem Buch veröffentlicht hat, beschäftigte er sich mit der Frage, wie mit einem Arbeitnehmer zu verfahren ist, der sich in dem weiten Feld zwischen vollständiger Leistungsfähigkeit und vollständiger gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit befindet.
Termine können über das Sekretariat vereinbart werden, oder Sie schreiben ihm direkt eine E-Mail unter der Adresse david.kemper@ra-decruppe.de.
In seiner Freizeit nimmt Herr Dr. Kemper als Langstreckenläufer an Marathonveranstaltungen teil.
In der Kanzlei Decruppe & Kollegen bearbeitet Rechtsanwalt Dr. David Kemper Mandate aus dem Arbeitsrecht und dem Sozialrecht.
Im Sozialrecht vertritt der Jurist Mandanten bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld, Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Unfallrente, Krankengeld sowie Schwerbehinderung. Er berät seine Mandanten auf allen Gebieten und vertritt ihre Interessen im Widerspruchsverfahren wie auch im Klageverfahren. Bei allen Fragen zu Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II oder bei Problemen mit der gesetzlichen Krankenversicherung, einer Landesversicherungsanstalt (LVA) oder der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bzw. der Deutschen Rentenversicherung finden Sie in Herrn Dr. Kemper einen kompetenten Ansprechpartner. Auch wenn zum Beispiel die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, die Berufsgenossenschaft einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit oder das Versorgungsamt eine Schwerbehinderung nicht anerkennt, sollten Sie sich möglichst rasch mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen und sich fachlich fundiert beraten lassen.
Herr Dr. Kemper spezialisierte sich auf das Arbeitsrecht, in welchem er Arbeitnehmer in individualrechtlichen und Betriebsräte in kollektivrechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt. Während das individuelle Arbeitsrecht das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt, umfasst das kollektive Arbeitsrecht die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat. Im individuellen Arbeitsrecht regelt der Jurist zum Beispiel Themen wie Kündigungsschutz, Versetzung, Abmahnung und Eingruppierung. Ferner finden die Mandanten in Herrn Dr. Kemper einen fachkundigen Ansprechpartner, wenn Unklarheiten in Bezug auf Lohnanspruch, Arbeitsvertrag, Altersteilzeit, betriebliche Altersvorsorge, Urlaubsanspruch, Arbeitszeugnis, Änderungskündigung und Aufhebungsvertrag bestehen. Die anwaltliche Vertretung im kollektiven Arbeitsrecht beinhaltet die Beratung und Vertretung von Betriebsräten in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise Zustimmungsersetzungsverfahren, Mitbestimmung, Verhandlung von Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich und Sozialplan.