Detlef Voigt wurde 1972 in Halle geboren. Nach seinem Abitur studierte er an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Sachsen-Anhalt. Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Detlef Voigt wurde 1972 in Halle geboren. Nach seinem Abitur studierte er an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Sachsen-Anhalt. Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Voigt wird überwiegend im Wirtschaftsrecht tätig. Hier berät und vertritt Sie der engagierte Jurist bei allen Problemen, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unternehmen stehen. Dies beinhaltet unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Vertriebsrecht und die Themenbereiche Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. Er berät bei Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag und natürlich auch bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Selbstverständlich vertritt Detlef Voigt Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht.
Auch bei Inkassoverfahren ist Rechtsanwalt Voigt durch langjährige Erfahrung im Umgang mit den Parteien und dem weiteren Vorgehen routiniert. Er übernimmt bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für seine Mandanten. Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Rechtsanwalt Voigt von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gern in Anspruch genommen. Wenn Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer in 30 Tagen fällig werdenden Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzögerungsschaden begleichen. Herr Voigt wird Ihrem Schuldner abermals eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen zukommen lassen. Wenn sich dieser auch hierauf nicht zur Zahlung bewegen lässt, strengt der Volljurist das gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht an, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erhalten.
Die anwaltliche Vertretung im Insolvenzrecht umfasst unter anderem die Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung. So führt der Jurist seine Mandanten zur erfolgreichen Schuldenreduzierung oder gar Schuldentilgung, indem er die persönliche finanzielle Situation analysiert, mit den Gläubigern Verhandlungen über einen möglichen Schuldenerlass führt und gegebenenfalls den Weg des Verbraucherinsolvenzverfahrens beschreitet, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht.
Aber auch die Unternehmensinsolvenz fällt in den Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Voigt. Hier übernimmt er die Beratung der Firmenleitung hinsichtlich aller Fragen, die sich ergeben, wenn eine Firma oder Gesellschaft in der Krise steckt. Eine solche Krise kann unverschuldet entstehen, wenn dringend erwartete Abschlags- oder Teilzahlungen ausbleiben, die dann ernsthafte Liquiditätsengpässe zur Folge haben. Dann können unter Umständen Kreditverbindlichkeiten der Bank oder auch fällige Sozialversicherungsabgaben nicht beglichen werden. In diesen Fällen hat die Firmenleitung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG et cetera) zu prüfen, ob sie nicht der ihr gesetzlich auferlegten Insolvenzantragspflicht nachzukommen hat. Häufig bewegt sich die Firmenleitung hier auf einem schmalen Grat zwischen der ordnungsgemäßen Weiterführung des Unternehmens und der strafrechtlich relevanten Unterlassung eines rein vorsorglich zu stellenden Insolvenzantrags. Rechtsanwalt Voigt hat sich nicht nur auf die Vertretung im Insolvenzrecht spezialisiert, sondern ist ein ebenso guter Berater, wenn es um die Verknüpfung dieses Bereichs mit dem Strafrecht im Rahmen einer Insolvenzstraftat (Insolvenzverschleppung et cetera) geht.
Ein weiterer Schwerpunkt von Detlef Voigt liegt auf dem Versicherungsrecht, welches sich mit Haftpflichtsachen und Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen befasst. So fallen hierunter zum Beispiel Verkehrshaftpflichtsachen, die mit Verkehrsunfallregulierung sowie mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schmerzensgeld einhergehen. Bei allen Fragen zur Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Unfallversicherung oder Krankenversicherung finden Sie in Rechtsanwalt Voigt einen kompetenten Ansprechpartner. Er vertritt seine Mandanten auch, wenn berechtigter Einspruch gegen die Entscheidung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung eingelegt werden soll. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgeschlossen, um sich eine Berufsunfähigkeitsrente zu sichern für den Fall, dass man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, den erlernten Beruf weiter auszuüben (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit). Tritt dies ein und kommt die Versicherung den vertraglichen Anforderungen nicht nach, so steht Herr Voigt seinen Mandanten bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Versicherern zur Seite.
Außerdem kümmert sich Rechtsanwalt Voigt um den Verbraucherschutz. Im deutschen Recht gibt es kein gesondertes “Verbraucherschutzgesetz”, das alle Fragen des Verbraucherrechts regeln würde. Rechtsnormen, die hauptsächlich oder “nebenbei” Zielen des Verbraucherschutzes dienen, gibt es in sehr vielen Einzelgesetzen. Oft überschneidet sich die Zielsetzung des Verbraucherschutzes auch mit anderen Zielsetzungen; dies liegt daran, dass “Verbraucher” nur eine soziale Rolle von Menschen ist. Die gleichen Menschen können einer gleichen Gefährdung auch in einer anderen Rolle ausgesetzt sein, wie zum Beispiel als Arbeitnehmer. Eine Vorschrift, die den Umgang mit einer Chemikalie regelt, kann deswegen sowohl dem Arbeitsschutz dienen als auch dem Verbraucherschutz und womöglich auch noch dem Umweltschutz. Als Rechtsgebiet ist der Verbraucherschutz nicht eindeutig abgrenzbar. Bei spezifischen Fragen zum Verbraucherschutz berät Rechtsanwalt Voigt Sie kompetent.