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Die Kanzlei Flechtner in Nürnberg wurde 1992 von Rechtsanwältin Ursula Flechtner gegründet. Sie betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Erbrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Erbrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Flechtner in Nürnberg wurde 1992 von Rechtsanwältin Ursula Flechtner gegründet. Sie betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.

Haupttätigkeitsfeld der Rechtsanwältin ist das Erbrecht. Zudem bestehen Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken.

Die modernen Kanzleiräume sind am Prinzregentenufer, Theodorstraße 1. die U-Bahnhaltestelle "Wöhrder Wiese“, sowie die Straßenbahnhaltestelle sind in unmittelbarer Nähe der Kanzlei. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, stehen rund um die Kanzlei Parkplätze zur Verfügung.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert ausgestattet. Frau Flechtner legt Wert auf eine umfassende fachliterarische Ausstattung der Kanzlei, unterstützt auch durch modernste Technik. Das Personal ist freundlich, zuvorkommend und fachlich qualifiziert.

Termine können Sie mit dem Sekretariat oder mit der Rechtsanwältin direkt vereinbaren . Bei besonderer Veranlassung sind sie auch im Hause des Mandanten möglich.

Fachgebiete

Ursula Flechtner beendete ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Erlangen mit dem ersten juristischen Staatsexamen. Danach absolvierte sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Nürnberg und legte dort auch das zweite juristische Staatsexamen ab. Die Volljuristin, seit 1988 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik vertretungsbefugt. Sie korrespondiert auch in Englisch.

Von 1988 bis 1992 arbeitete die Juristin in einer renommierten Sozietät. 1992 gründete Rechtsanwältin Ursula Flechtner ihre eigene Kanzlei. Seit 2005 ist Frau Flechtner Fachanwältin für Erbrecht.

Die Juristin ist in vielen Ehrenämtern engagiert. Sie ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), des Instituts für Erbrecht (IFE) und fungiert als Regionalbeauftragte für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins. Sie ist außerdem noch Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer in Nürnberg für die Fachanwaltsprüfung im Bereich des Erbrechts.

Darüber hinaus war Ursula Flechtner mehrmals in der Liste des Magazins Focus der "Besten Erbrechtler Deutschlands" zu finden.

Rechtsanwältin Flechtner berät und vertritt sie im Erbrecht.

Spezialitäten

Rechtsanwältin Ursula Flechtner ist seit 2005 befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Erbrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse im eigentlichen Erbrecht, jedoch auch erbrechtliche Bezüge zum Familienrecht, zum Gesellschaftsrecht, zum Sozialrecht, zum Steuerrecht und zum Stiftungsrecht erforderlich. Zum Kernbereich des Erbrechts gehört vor allem die Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen, aber auch Instrumentarien wie das führen von Nachlasspflegschaft, die Ausübung eines Amts als Testamentsvollstrecker und im Zuge der fortschreitenden Globalisierung die Kenntnis ausländischen Erbrechts.

Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Ursula Flechtner berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die lebzeitige Nachfolgeplanung über Vermögensgegenstände oder von Firmenanteilen. Gerade wenn es gilt einen Familienbetrieb zu erhalten, ist es unabdingbar die wirtschaftliche und familiäre Situation zu kennen, um eine bestandsfeste Regelung zu finden. Oftmals geht es darum die wirtschaftlichen Interessen des Gründers eines Unternehmens mit den persönlichen Interessen der potentiellen Nachfolger mit dem Ziel zu vereinen, den Familienbetrieb und damit das Lebenswerk des Gründers zu erhalten und erfolgreich fortzuführen. An dieser Stelle ist nicht nur juristische Fachkenntnis gefragt, sondern auch ein im Gefühl für die Rollen der Beteiligten in der Familie des Unternehmers.

An eine lebzeitige Nachfolgeplanung schließt sich in der Regel nahtlos eine auf die Bedürfnisse des Mandanten abgestimmte letztwillige Verfügung an.

Diese rechtsgestaltende Tätigkeit ist ein Hauptarbeitsbereich der Rechtsanwältin; ein weiterer ist die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Bereich des Erbrechts, die nach einem Erbfall entstehen. Einen breiten Raum nehmen hier die Pflichtteils-und Pflichtteilsergänzungsansprüche der testamentarisch Enterbten nahestehenden Personen ein. Über die Geltendmachung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen verhilft Frau Flechtner den Pflichtteilsberechtigten zu deren rechtlich garantierter Mindestbeteiligung am Nachlass.

Ein weiterer Bereich der Tätigkeit nach Eintritt eines Erbfalls ist die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Soweit es sich hier um Familienverbände handelt, ist weder die Maxime einen Ausgleich der Interessen zwischen allen Beteiligten zu schaffen.

Rechtsanwältin Flechtner führt auch Nachlasspflegschaften, das heißt sie sichert und verwaltet Nachlässe und ermittelt bis dato unbekannte Erben. Des weiteren ist sie als Testamentsvollstreckerin tätig, sei es dass sie vom Nachlassgericht dazu bestimmt wird, sei es dass ein Erblasser sie in seiner letztwilligen Verfügung als Testamentsvollstreckerin eingesetzt hat.

Bei Vorliegen eines unklaren Testaments versucht die Juristin zusammen mit dem Mandanten den wahren Erblasserwillen zu ermitteln und so dem vom Erblasser als Erbe vorgesehenen Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen.

Nicht mehr wegzudenken aus dem Umfeld des Erbrechts ist der Bereich Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung. Ursula Flechtner berät Sie und fertigt Ihnen die Ihren individuellen Wünschen entsprechenden Vollmachten und Verfügungen. Da die Vorsorgevollmacht idR den letzten Lebensabschnitt vor dem Tod betrifft, sollte jeder diesen Abschnitt nach seinen Vorstellungen gestalten und sich die Personen als Bevollmächtigte auswählen, die sein vollstes Vertrauen verdienen. Denn es gibt beispielsweise kein Vertretungsrecht unter Ehegatten, was jedoch landläufig geglaubt wird.

Kontakt

Ursula Flechtner - Fachanwältin für Erbrecht

Theodorstraße 1
90489 Nürnberg
Wöhrd
Deutschland
Telefon: 
+49 911 222004
Telefax: 
+49 911 226357
Web
www.flechtner-erbrecht.de
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