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Dr. Andreas Gehlert

Dr. Andreas Gehlert

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
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Dr. Gehlert hat sich spezialisiert auf das Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei. Daneben bearbeitet er das allgemeine Vertragsrecht, insbesondere das Kaufrecht, sowie das Strafrecht mit Ausnahme des Verkehrsstrafrechts.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht
Dr. Andreas Gehlert berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Baurecht öffentlich
  • Kaufrecht & Schuldrecht
  • Strafrecht
  • Vertragsrecht
Fachgebiete

Dr. Gehlert hat sich spezialisiert auf das Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei. Daneben bearbeitet er das allgemeine Vertragsrecht, insbesondere das Kaufrecht, sowie das Strafrecht mit Ausnahme des Verkehrsstrafrechts.

Dr. Gehlert wurde 1964 in Würzburg geboren. Nach dem Abitur und dem Wehrdienst
studierte er in Würzburg, Freiburg und Regensburg Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre. Nach den juristischen Staatsexamina und der Referendarzeit in Regensburg und Cham wurde er 1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Dr. Gehlert promovierte an der Universität Regensburg. Er ist seit 1997 Partner der Kanzlei ULLMANN ZACH LANG GEHLERT. Zuvor war Dr. Andreas Gehlert in einer auf Baurecht spezialisierten Kanzlei in München tätig.

Dr. Andreas Gehlert ist seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und seit Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein.

Im baubegleitenden privaten Baurecht gilt es, durch frühzeitige steuernde Einflussnahme den ordnungsgemäßen Baufortschritt sicher zu stellen. Baurecht ist aber vor allem auch Bauschadenrecht. Es stellt erhöhte Anforderungen an das Wissen des Anwalts um technische Abläufe und Zusammenhänge. Besonders wichtig ist dabei die individuelle Beratung, denn jeder Fall stellt sich anders dar und bedarf deshalb einer genauen Analyse, und zwar regelmäßig schon bei der Ausgangsfrage, ob dem Bauvertrag das allgemeine gesetzlichen Werkvertragsrecht zugrunde gelegt wurde oder vorrangige Normen gelten, z.B. die VOB/B. Dr. Gehlert berät und unterstützt Sie kompetent, flexibel und schnell bei der Lösung baurechtlicher Einzelprobleme ebenso wie bei der Prüfung und Gestaltung umfangreicher Verträge, gleich ob Sie im konkreten Fall als Auftraggeber oder Auftragnehmer zu ihm kommen.
Eng mit dem Baurecht verbunden ist das Architektenrecht, also beispielsweise die Durchsetzung einer Architekten-Honorarforderung oder die Abwehr einer unberechtigten Honorarforderung. Da das Architektenhonorar nur fällig wird, wenn der Architekt zuvor eine DIN-gerechte und prüffähige Schlussrechnung gestellt hat, muss insbesondere bei solchen Verträgen mit großer Sorgfalt gearbeitet werden, die vorzeitig von einer Vertragspartei beendet wurden. Rechtsanwalt Dr. Gehlert ist auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Architekten behilflich. Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Architekt für eine Baukostenüberschreitung in Anspruch genommen werden kann. Derartige Ansprüche können für Architekten von existentieller Bedeutung sein, da der Haftpflichtversicherungsvertrag des Architekten bei einer Baukostenüberschreitung in der Regel einen Ausschlussgrund vorsieht, so dass der Haftpflichtversicherer nicht zugunsten des Architekten eingreift. Die praktischen Erfahrungen von Dr. Gehlert im Architektenrecht gewährleisten Ihnen eine kompetente Unterstützung.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Gehlert im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist nach seinem Verständnis systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen, damit Missverständnisse und vermeidbare Streitigkeiten auch tatsächlich vermieden werden und später nicht unnötige Kapazitäten binden. Um hier Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Dr. Gehlert für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, bei dem der Staat Personen bestraft, die Straftaten begangen haben. Bei leichteren Straftaten spricht man von Vergehen, bei schwereren Straftaten von Verbrechen. Strafrecht bedeutet also nicht nur Mord und Totschlag. Auch als unbescholtener Bürger können Sie leicht ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten; eine unvollständige Steuererklärung, eine falsche Anschuldigung usw. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen und zwar am besten bevor man sich als Beschuldigter zu Vorwürfen äußert. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Dr. Gehlert die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren.

Kontakt

ULLMANN ZACH LANG GEHLERT KRIETER

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