Marc Duchon

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
Übersicht

Die auf Strafrecht spezialisierte Sozietät wurde von den Münchener Strafverteidigern Marc Duchon und Markus Meißner im Jahre 2007 unter dem Namen Duchon & Meißner gegründet. Seit dem 01.01.2011 ebenfalls Mitglied der Sozietät ist der auf das Strafrecht spezialisierte Münchner Strafverteidiger Dr. Matthias Schütrumpf. Seitdem trägt die Sozietät den Namen DMS - Duchon Meißner Schütrumpf. Zusammen verfügen die Strafverteidiger über breite forensische Erfahrung im klassischen Strafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht und auch in den strafrechtlichen Nebengebieten wie zum Beispiel Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Strafrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Jugendstrafrecht
  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
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Kurzprofil

Die auf Strafrecht spezialisierte Sozietät wurde von den Münchener Strafverteidigern Marc Duchon und Markus Meißner im Jahre 2007 unter dem Namen Duchon & Meißner gegründet. Seit dem 01.01.2011 ebenfalls Mitglied der Sozietät ist der auf das Strafrecht spezialisierte Münchner Strafverteidiger Dr. Matthias Schütrumpf. Seitdem trägt die Sozietät den Namen DMS - Duchon Meißner Schütrumpf. Zusammen verfügen die Strafverteidiger über breite forensische Erfahrung im klassischen Strafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht und auch in den strafrechtlichen Nebengebieten wie zum Beispiel Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht.

Die Tätigkeiten erstrecken sich von der präventiven Beratung wie der Aufklärung über mögliche strafrechtliche Risiken bis zur engagierten Verteidigung der rechtlichen Interessen des Mandanten gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Ebenso besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, um im Einzelfall externe fachliche Unterstützung hinzuzuziehen. So wird die Sozietät auch in Bürogemeinschaft mit dem erfahrenen, auf Zivilrecht spezialisierten Kollegen Klaus von Saucken betrieben.

Die Rechtsberatung der Sozietät erstreckt sich über München hinaus. Die Strafverteidiger sind selbstverständlich auch in den angrenzenden Amtsgerichtsbezirken (Starnberg, Landsberg, Fürstenfeldbruck, Dachau, Aichach, Freising, Erding, Ebersberg, Miesbach, Rosenheim, Garmisch-Partenkirchen) und Landgerichtsbezirken (Traunstein, Memmingen, Kempten, Augsburg, Ingolstadt, Landshut, Deggendorf, Passau) sowie auch bundesweit tätig.

Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr. Nach vorheriger Absprache können Termine auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten abgehalten werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Beratung in den Räumlichkeiten der Mandanten oder vor Ort.

Für Notfälle wie Verhaftung oder Hausdurchsuchung können Sie die Strafverteidiger auch unter der Notrufnummer 0171-9193327 sofort erreichen.

Die Kanzlei liegt in der Innenstadt von München, direkt am Wittelsbacherplatz. Mandanten mit Pkw fahren vom Oskar-von-Miller-Ring kommend in die Kardinal-Döpfner-Straße. Diese wird nach dem Wittelsbacherplatz zur Finkenstraße, einer Einbahnstraße, in der Sie die Sozietät Duchon & Meißner finden. Parkplätze mit Parkuhr gibt es in ausreichender Zahl direkt vor der Kanzlei. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist sie einfach zu erreichen mit den U-Bahn-Linien U 3, 4, 5 und 6 über die Haltestelle "Odeonsplatz".

Auf der kanzleieigenen Homepage (www.strafverteidiger-muenchen.info) können sich Interessierte zusätzlich informieren.

 

Fachgebiete

Marc Duchon wurde 1972 in München geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität, an der Université de Droit in La Rochelle, Frankreich und an der Universität zu Köln. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in seiner Geburtsstadt.

 Nach der Zulassung zum Rechtsanwalt im Februar 2003 war der Jurist zunächst als angestellter Anwalt in einer renommierten Münchener Strafrechtskanzlei tätig und gründete 2004 seine eigene Rechtsanwaltskanzlei als Einzelanwalt, bevor die Sozietät mit seinem Kollegen Markus Meißner 2007 entstand. Seit März 2006 verfügt er zudem über die Fachanwaltschaft im Strafrecht.

 Mit der Arbeit als Strafverteidiger hat Rechtsanwalt Duchon seine Leidenschaft zum Beruf gemacht. Seine Ansprüche sind hoch. Neben fachlicher Kompetenz und Engagement nimmt die soziale Kompetenz einen zentralen Stellenwert ein. Der konkrete persönliche Kontakt bildet dabei die Basis seines Arbeitens.

Rechtsanwalt Marc Duchon führt Beratungen - neben Deutsch - auch in Englisch und Französisch durch.

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Duchon umfasst die ganze Bandbreite des Strafrechts. Als Strafverteidiger vertritt er Sie sowohl im klassischen Strafrecht wie auch in strafrechtlichen Nebengebieten. Benötigen Sie beispielsweise einen Strafverteidiger im Kapitalstrafrecht, so etwa bei einem Tötungsdelikt wie Mord oder Totschlag? Oder benötigen Sie rechtlichen Beistand aufgrund einer begangenen Körperverletzung oder Brandstiftung? Auch bei Delikten wie Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung oder Sachbeschädigung wird der Jurist für Sie tätig.

In den strafrechtlichen Nebengebieten sind Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht die primären Tätigkeitsfelder des Juristen.

Im Jugendstrafrecht vertritt Marc Duchon straffällig gewordene Jugendliche. Da man davon ausgeht, dass es sich bei der Jugendkriminalität häufig um relativ harmlose Entgleisungen ohne große kriminelle Energie handelt, steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund der Maßregelung. Hieraus ergeben sich, verglichen mit dem allgemeinen Strafrecht, Unterschiede im Verfahren und in den Maßnahmen. So können beispielsweise Arbeitsauflagen, Weisungen oder Arrest verhängt werden oder bei schweren Straftaten auch eine Jugendstrafe.

Im Betäubungsmittelstrafrecht vertritt Rechtsanwalt Duchon Mandanten, die mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Konflikt geraten sind. Dies kann unter anderem das Anbauen, Besitzen, Konsumieren oder Verkaufen von als illegal geltenden Betäubungsmitteln wie beispielsweise Cannabis, Opium, Kokain, Pilze, Heroin, LSD, Amphetamine oder Ecstasy beinhalten.

Im Wirtschaftsstrafrecht wird der Jurist bei Themen wie Insolvenzverschleppung, Betrug, Korruption, Straftaten im Bankbereich und im Wertpapierhandel Steuerhinterziehung und Abgabenhinterziehung aktiv.

Im Steuerstrafrecht unterstützt er Sie bei ihrem Steuerstrafverfahren. Er berät und vertritt Sie unter anderem aber auch beim Vorwurf der Steuerhinterziehung sowie bei Ihrem Vorgehen bei Selbstanzeige, Steuerprüfung, Steuerfahndung oder Kontrollmitteilung.

Im Ordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht umfasst die Arbeit von Rechtsanwalt Duchon beispielsweise die Vertretung bei Geschwindigkeitsübertretung, Trunkenheitsfahrt, Körperverletzungsdelikten oder Nötigung im Straßenverkehr. Wurde Ihnen zum Beispiel der Führerschein entzogen und benötigen Sie nun rechtlichen Beistand, so steht Ihnen der Rechtsexperte helfend zur Seite und informiert Sie über weitere Schritte.

Rechtsanwalt Marc Duchon ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV), in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, im Münchener Anwaltverein und im Deutschen Verein für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ). Er engagiert sich zudem als Mitglied bei der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger sowie in der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V.

 

 

Kontakt

Marc Duchon

Finkenstr. 5
80333 München
Maxvorstadt
Deutschland
Telefon: 
+49 89 282014
Telefax: 
+49 89 288058989
Web
www.strafverteidiger-muenchen.info
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