Thomas Fey

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
Übersicht

Die Kanzlei Fey, deren Tätigkeitsschwerpunkte im Zivilrecht und im Strafrecht liegen, wurde 1989 von Thomas Fey in Augsburg gegründet. 1998 erfolgte die Kanzleiverlegung nach Mauerstetten. Rechtsanwalt Thomas Fey ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
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Kurzprofil

Die Kanzlei Fey, deren Tätigkeitsschwerpunkte im Zivilrecht und im Strafrecht liegen, wurde 1989 von Thomas Fey in Augsburg gegründet. 1998 erfolgte die Kanzleiverlegung nach Mauerstetten. Rechtsanwalt Thomas Fey ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein.

Die Kanzlei finden Sie im Ortsteil Frankenried, an der Hauptstraße nach Mauerstetten gelegen. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen mehrere kanzleieigene Parkplätze zur Verfügung.

Beratungstermine sind sieben Tage in der Woche rund um die Uhr möglich. Sorgen und Nöte der Mandanten sind nicht von Kanzleiöffnungszeiten abhängig. Deshalb steht bei Herrn Rechtsanwalt Fey schnelle und individuelle Hilfe im Vordergrund. Bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich. Die Kanzlei verfügt über einen Internetanschluss (www.ra-fey.de) mit der E-Mail-Adresse thomas@ra-fey.de.

Es bestehen zudem Kontakte zu einer Korrespondenzkanzlei in Italien.

Fachgebiete

Thomas Fey, der 1957 in München geboren wurde, studierte von 1979 bis 1987 an der Universität in Augsburg Rechtswissenschaften nach dem “Augsburger Modell”. Hierunter ist zu verstehen, dass die Jurastudenten während der gesamten Studiendauer immer wieder zwischen Vorlesungen und praktischen Tätigkeiten wechseln müssen, um somit Praxis und Theorie besser miteinander zu verbinden. Bevor Herr Fey 1989 als Rechtsanwalt zugelassen wurde, arbeitete er zunächst für ein Jahr als Justiziar bei der Stadt Friedberg. Um sich lebendigeren Rechtsgebieten zu widmen, gründete er 1989 seine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg, die er 1998 nach Mauerstetten ins Allgäu verlegte. Der Jurist verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und Französisch.

Rechtsanwalt Thomas Fey bietet Rechtsberatungen und Prozessvertretungen insbesondere auf den Gebieten Inkasso/ Forderungsbeitreibung, Arbeitsrecht, Mietrecht und Pachtrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und privates Baurecht an.

Unter Forderungsinkasso versteht man die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen sowie die darauf folgende Vollstreckung. Herr Fey nutzt hierbei ein speziell entwickeltes Computerprogramm, das auf Forderungsbeitreibung ausgelegt ist, um schnell und effizient arbeiten zu können.
Die Kanzlei betreut in diesem Punkt zwei Großmandanten und mehrere mittelständische Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet, die dem Juristen hohe Erfolgsquoten bescheinigen.  Größere Entfernungen zwischen Mandant und Kanzlei sind hierbei ohne Belang.

Im individuellen Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Thomas Fey sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen und Prozessen. Das individuelle Arbeitsrecht unterscheidet sich vom kollektiven Arbeitsrecht dadurch, dass in ihm Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bearbeitet werden, während im kollektiven Arbeitsrecht Differenzen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsrechts geregelt werden. Im individuellen Arbeitsrecht überprüft der Jurist zum Beispiel die Rechtmäßigkeit von Kündigung, Ermahnung und Abmahnung sowie Inhalte und Einhaltung von Arbeitsverträgen und Regelungen zum Schutz besonderer Personengruppen (Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende). Ferner finden die Mandanten in Herrn Fey einen geeigneten Ansprechpartner, wenn Unklarheiten in Bezug auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Zeugnis, Tarifvertragsrecht, Versetzung, Änderungskündigung und Aufhebungsvertrag bestehen.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Mietrecht und Pachtrecht befasst sich mit den Beziehungen und Pflichten von Mietern und Vermietern bzw. Pächtern und Verpächtern. Ursachen für Rechtstreitigkeiten sind oftmals Kündigung und Kündigungsfrist, Zeitmietvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung wegen Mietmangel sowie Mieterhöhung. Aber auch der Forderungseinzug offener Mietzinsen und Nebenkosten sowie die Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen im Wege einer Räumungsklage mit anschließender Vollstreckung werden von Herrn Fey durchgesetzt. Ferner ist der Jurist seinen Mandanten bei der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen behilflich.

Im Familienrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Thomas Fey bei Trennung und Scheidung sowie in den damit einhergehenden Rechtsfragen, zum Beispiel zu Vermögensauseinandersetzungen, Sorgerecht, Unterhaltszahlung, Umgang, Zuweisung der Ehewohnung, Zugewinn und Hausrataufteilung. Darüber hinaus bietet der Jurist seinen Klienten bei einer Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung fundierte Beratung und Vertretung.

Das Erbrecht stellt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Thomas Fey dar. Dieses regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen und somit die Frage, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und was für Rechte und Pflichten er damit übernimmt. In diesem Zusammenhang befasst sich Herr Fey mit der Gestaltung, Prüfung und Vollstreckung von Testament und Erbvertrag. Kommt es im Rahmen eines Erbfalles zu Auseinandersetzungen, so werden ebenfalls im Erbrecht Vermächtnisinhalt, Pflichtteilanspruch und Pflichtteilergänzungsanspruch geklärt. Mandanten, die Fragen zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung haben, können sich ebenfalls an den Juristen wenden.

Das Verkehrsrecht setzt sich aus dem Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht zusammen. Im Zivilrecht bearbeitet Thomas Fey im Auftrag seiner Mandanten die Geltendmachung und Durchsetzung eines Anspruchs auf Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall, ebenso Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Verdienstausfall bei erlittenem Personenschaden.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben, werden im Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Rechtsanwalt Fey übernimmt die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten — wie zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß oder mangelnder Abstand —, überprüft Bußgeldbescheide und erhebt gegebenenfalls Einspruch gegen solche.

Delikte, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen — hierzu zählen zum Beispiel Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer und fahrlässige Körperverletzung —, fallen unter das Verkehrsstrafrecht. Die Mandanten können sich bei einem Führerscheinentzug vertrauensvoll an den Juristen wenden. Sollte die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig gemacht werden, bietet Herr Fey ein Vorbereitungsgespräch hierauf an.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl oder Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag und Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Einen weiteren Arbeitsbereich bildet für Herrn Fey hierbei das Jugendstrafrecht, welches ein milderes Strafrecht für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und unter Umständen auch für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren darstellt. Hier tritt der Aspekt der Vergeltung hinter den Erziehungszweck der Strafe, um somit dem Jugendlichen oder dem Heranwachsenden den künftigen Lebensweg nicht zu erschweren.

Thomas Fey, der neben seiner anwaltschaftlichen Tätigkeit fünf Jahre als Justiziar eines großen Bauträgers in Augsburg gearbeitet hat, kann auf ein breites Erfahrungsspektrum im privaten Baurecht zurückgreifen. Hier werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern auch unter Berücksichtigung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt. Zeigen sich während einer Bauausführung Mängel an der Bausache, so steht Rechtsanwalt Fey den Mandanten bei der Beweissicherung zur Seite, das heißt bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel sowie bei der Durchsetzung etwaiger Schadenersatzansprüche,. Honorarprozesse zählen ebenso zum privaten Baurecht, deren Ursache zum Beispiel die nicht dem Vertrag entsprechende Vergütung des Handwerkers, des Architekten (HOAI) oder Sonderfachmanns sein kann. Auch bei der Abwehr von ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen werden die Mandanten von Thomas Fey beraten und vertreten.

Kontakt

Thomas Fey

Am Hang 8
87665 Mauerstetten
Deutschland
Telefon: 
+49 8341 434950
Telefax: 
+49 8341 434952
Web
www.ra-fey.de
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