Reinhard Perlet

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Die Kanzlei Perlet und Theis wurde 1983 von Rechtsanwalt Reinhard Perlet gegründet. Zunächst war der Jurist als Einzelanwalt tätig. Seit über zehn Jahren vervollständigt Rechtsanwältin Luise Theis die Kanzlei, die sowohl Privatleute wie auch Unternehmen betreut.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Strafrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht (Betäubungsmittelrecht)
  • Verkehrsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Perlet und Theis wurde 1983 von Rechtsanwalt Reinhard Perlet gegründet. Zunächst war der Jurist als Einzelanwalt tätig. Seit über zehn Jahren vervollständigt Rechtsanwältin Luise Theis die Kanzlei, die sowohl Privatleute wie auch Unternehmen betreut.

Die Kanzlei steht für qualifizierte und gründliche Beratung und Rechtsvertretung. Reinhard Perlet ist Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht, seine Kollegin Luise Theis Fachanwältin für Familienrecht. Ein breites und fundiertes Beratungsspektrum aus einer Hand ist das Merkmal der Kanzlei. Dies wird verstärkt durch die Kooperation mit den Rechtsanwälten Lippl (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht), Gailer und Betz (Fachanwalt für Arbeitsrecht).

Die Büroöffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr. Freitags hat die Kanzlei von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Nach vorheriger Absprache können Termine auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten abgehalten werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Beratung in den Räumlichkeiten der Mandanten oder vor Ort stattfinden zu lassen.

Auf der kanzleieigenen Homepage (www.kanzlei-perlet) können sich Interessierte zusätzlich informieren.

Fachgebiete

Reinhard Perlet ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Arbeitsrecht.

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Strafrecht ist das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden. Als Vergehen werden leichtere Straftaten wie zum Beispiel Diebstahl oder Körperverletzung bezeichnet. Verbrechen sind schwere Straftaten wie Raub, Totschlag und Mord. Aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung, Totschlag oder gar Mord sind Angelegenheiten des Strafrechts. Auch Ungereimtheiten oder Unvollständigkeiten in der Steuererklärung oder ein Überschreiten der zulässigen Promillegrenze, wenn man mit dem Auto unterwegs ist, können schnell zu Problemen mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In solchen Fällen ist es ratsam, nichts zu überstürzen, sich aber direkt fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Oftmals können die Folgen solcher Vergehen dadurch in einem für den Betroffenen erträglichen Rahmen gehalten werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Perlet die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist Reinhard Perlet auch im Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht besonders bewandert.

Für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gehören die Gebiete Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Schadensersatzrecht und Haftungsrecht zum komplexen Tätigkeitsfeld. Bei der Verwicklung in einen Verkehrsunfall ist es ratsam, auf juristische Hilfe zurückzugreifen. Rechtsanwalt Perlet unterstützt fachkundig bei der Unfallregulierung und berät seine Mandanten zu Haftungsfragen und Schadenspositionen. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung versucht der Jurist, für seine Mandanten den Bußgeldbescheid abzuwehren, das eventuell verhängte Fahrverbot zu verkürzen, und führt gegebenenfalls das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle.

Im Arbeitsrecht ist das größte Tätigkeitsfeld die Bearbeitung von Problemen und Streitigkeiten im Falle einer Kündigung. Egal, ob es zum Prozess kommt oder eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, Reinhard Perlet steht seinen Mandanten mit großem Fachwissen zur Seite. Er berät zu Kündigungsschutz, Arbeitsvertragsgestaltung sowie Mutterschutzrecht, Schwerbehindertenrecht und Weisungsrecht des Arbeitgebers, unterstützt beim Versetzungsantrag und klagt gegebenenfalls den ausstehenden Lohn ein. Auch bei den Themen Mobbing, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Urlaubsrecht und Betriebsübergang unterstützt der Jurist mit fachkundigem Rat. Ebenso gehört alles rund um das Thema Arbeitszeugnis zu dem umfangreichen Bereich des Arbeitsrechts.

Zudem ist Herr Perlet häufig in den Bereichen Mietrecht und Kaufrecht tätig. Um die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete kümmert er sich im Mietrecht. Der Rechtsanwalt wird hier beispielsweise tätig bei der Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen, der Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mängeln an der Mietsache, bei Unklarheiten hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung, der Mietkostenabrechnung oder bei Problemen im Zuge einer Modernisierung oder von Reparaturmaßnahmen. Des Weiteren berät er zu allen Fragen rund um das Kündigungsrecht.

Im Kaufrecht übernimmt Reinhard Perlet die Ausfertigung eines Kaufvertrages, die Anfechtung eines bestehenden Kaufvertrages, unterstützt seine Mandanten beim Rücktritt von einem Kaufvertrag, bei Minderung, Nacherfüllung, Schadensersatzforderung und Schadensersatzleistung und berät zu den Punkten Herstellergarantie und Gewährleistung.

Rechtsanwalt Reinhard Perlet legt großen Wert auf Ehrlichkeit mit dem Mandanten bei der Problembesprechung, sodass eine intensive Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant gewährleistet werden kann. Mit seiner langjährigen Erfahrung steht er dem Mandanten in Konfliktsituationen bei und unterstützt bei der Suche nach Lösungswegen. Dabei zählt bei Herrn Perlet immer eine gründliche Bearbeitung der Aufträge. Verschwiegenheit und Diskretion sind für ihn Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtsanwalt.

 

Kontakt

Reinhard Perlet

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Telefon: 
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Telefax: 
+49 991 4089
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