Die Rechtsanwälte Axel und Jürgen Weisbach fusionierten zum 01.07.2009 mit der Kanzlei Meidert & Kollegen Rechtsanwälte, einer Partnerschaft mit insgesamt sechszehn Rechtsanwälten an den Standorten Augsburg, München und Kempten.
Die Rechtsanwälte Axel und Jürgen Weisbach fusionierten zum 01.07.2009 mit der Kanzlei Meidert & Kollegen Rechtsanwälte, einer Partnerschaft mit insgesamt sechszehn Rechtsanwälten an den Standorten Augsburg, München und Kempten.
Die Augsburger Kanzleiräume liegen in der Bergiusstraße 15, im Stadtteil Göggingen. Biegen Sie nach der Ausfahrt "Eichleitnerstraße/TÜV" der B 17 an der Ampel in die Bergiusstraße ab. Nach etwa vierhundert Metern finden Sie auf der linken Straßenseite ein Bürogebäude. Vor dem Gebäude können Sie nach links in die Pilsener Straße abbiegen. Dort liegt die Einfahrt zur Parkgarage im Gebäude. Mit der Deutschen Bahn erreichen Sie die Kanzlei Meidert & Kollegen Rechtsanwälte über die nahegelegene Haltestelle "Messe Augsburg". Die Haltestelle "Friedrich-Ebert-Straße" der Buslinie 41 liegt in Fußnähe.
Rechtsanwalt Weisbach ist vorwiegend auf den Gebieten Zivilrecht und Verwaltungsrecht tätig. Zum Mandantenstamm zählen Versicherungen, Unternehmen aus der Region sowie Städte und Gemeinden aus ganz Schwaben. Aber auch private Mandanten werden in zahlreichen Rechtsangelegenheiten betreut. Hierfür können montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 15.00 Uhr Termine mit dem Sekretariat oder den Juristen selbst vereinbart werden. Bei Bedarf sind Termine aber auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsanwalt Axel Weisbach
Axel Weisbach wurde 1973 in Augsburg geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der dortigen Universität. Danach war er als Rechtsreferendar in Augsburg und San Diego/USA tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen folgte am 31.01.2002 die Zulassung zur Anwaltschaft.
Herr Weisbach ist Lehrbeauftragter für Öffentliches Baurecht an der Hochschule Augsburg sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (Landesgruppe Bayern) und Mitglied des Gemeinderates Aystetten.
Rechtsanwalt Axel Weisbach ist Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um das Öffentliche Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht sowie rund um das Umweltrecht. Weitere Beratungsschwerpunkte bilden das Öffentliche Dienstrecht und das Arbeitsrecht.
Axel Weisbach wurde von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" und "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das öffentliche Baurecht regelt die städtebauliche Bebauungsplanung (BauGB) und die Anforderungen an die Ausführung des einzelnen Bauwerks (Landesbauordnung). Gerade das Bauplanungsrecht verlangt vom Bauwilligen die Bewältigung zahlreicher Rechtsfragen, wenn die Gemeinde durch Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan bestimmt, wie Grundstücke baulich genutzt werden dürfen. Zur Durchsetzung ihrer Planung kann sie Maßnahmen wie Veränderungssperre, Zurückstellung, Teilungsgenehmigung, Vorkaufsrecht sowie Enteignung und Erschließung ergreifen. Auch die Bauordnungen der Länder enthalten viele konstruktive und gestalterische Anforderungen an die Errichtung, Änderung, Nutzung oder den Abbruch von baulichen Anlagen. Bei einem Landschaftsschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet kommt es oft zu schwierigen Verhandlungen mit der Behörde über Ausnahmen und Befreiungen.
Liegen alle Voraussetzungen vor, hat der Bauwillige einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, wobei die Rechte etwaiger Nachbarn gewahrt werden müssen. Gerichtlicher Rechtschutz wird oft unumgänglich, wenn die Behörde die Erteilung einer Baugenehmigung ablehnt und Stilllegungsverfügung, Nutzungsverbot oder Beseitigungsanordnung erlässt. Rechtsanwalt Axel Weisbach betreut seine Mandanten sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Bauordnungsrecht.
Herr Weisbach berät ferner in allen Fragen rund um das Umweltrecht. Hierzu gehört die Begleitung von Zulassungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb umweltrelevanter Anlagen wie Kraftwerk, Müllverbrennungsanlage, Deponie, Intensivtierhaltungsanlage, Kompostwerk, Biogasanlage und Windkraftanlage, Tierkörperbeseitigungsanlage, Abgrabung und Bergwerk, Talsperre, Wassergewinnungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage oder Kläranlage. Ebenso unterstützt der Jurist Unternehmen und Gebietskörperschaften bei Fragen der Abfallentsorgung, der Abwasserbeseitigung sowie bei der Bewältigung von Altlasten- und Bodenschutzproblemen. Darüber hinaus schützt Herr Weisbach vor unzulässiger Lärmbeeinträchtigung und Geruchsbeeinträchtigung, vor Enteignung und Nutzungseinschränkung beispielsweise durch Wasserausweisung, Landschaftsausweisung oder Naturschutzgebietsausweisung. Er vertritt seine Mandanten bundesweit in Verwaltungsverfahren sowie Widerspruchsverfahren und führt Verfahren vor allen Verwaltungsgerichten.
Innerhalb des Verwaltungsrechts liegt ein weiterer besonderer Schwerpunkt von Axel Weisbach im öffentlichen Beamtenrecht und Dienstrecht, also bei allen Fragen rund um das Beamtenwesen, Ernennung, Beförderung, Beurteilung, Besoldung, Versetzung und Disziplinarverfahren. Stellt der Dienstherr im Rahmen eines Disziplinarverfahrens fest, dass ein Beamter ein Dienstvergehen begangen hat, können unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Bei Beamten im aktiven Dienst kommen Verwarnung, Verweis, Geldbuße, eine Gehaltskürzung, Herabsetzung des Dienstgrades oder sogar eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Herr Weisbach begleitet seine Mandanten bei Rechtsfragen wie Beförderung, Beurteilung, Versetzung und allen sonstigen Ansprüchen aus beamtenrechtlichen Verhältnissen.
Einen besonderen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Weisbach bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Themen wie Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder die drohende Kündigung. Der Rechtsexperte prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen. Rechtsanwalt Axel Weisbach nimmt sich unabhängig vom Streitwert die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.