Jochen Faßhauer

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Übersicht

Die Kanzlei Dr. Gruber-Illing & Faßhauer in Rosenheim wurde 1983 gegründet. Die Haupttätigkeitsfelder der Sozietät sind in erster Linie das Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Allgemeines Zivilrecht.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Sozialrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Sozialrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Dr. Gruber-Illing & Faßhauer in Rosenheim wurde 1983 gegründet. Die Haupttätigkeitsfelder der Sozietät sind in erster Linie das Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Allgemeines Zivilrecht.

Die Kanzlei kann auf strategische Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken zurückgreifen.

Zum überwiegend auf Empfehlung beruhenden Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch Wirtschaftsunternehmen aus dem mittelständischen Bereich.

Die Büroräume finden Sie am Max-Josefs-Platz in Rosenheim. Die Kanzlei ist durch die zentrumsnahe Lage sehr gut erreichbar. Kanzleieigene Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude.

Aufgrund ihrer Lage umfasst das Einzugsgebiet der Kanzlei unter anderen München, Brannenburg, Bad Endorf, Kiefersfelden, Riedering, Oberaudorf, Bad Feilnbach, Stephanskirchen, Raubling, Kolbermoor, Bruckmühl und Bad Aibling.

Beratungstermine können montags bis freitags zwischen 08.00 und 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Besprechungen außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten sind unter Umständen möglich.

 

Fachgebiete

Jochen Faßhauer studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen und an der Philipps-Universität in Marburg. Seine Referendarzeit absolvierte er am Landgerichtsbezirk Kassel, im Arbeitgeberverband und in der Metallindustrie.

Der Jurist, 1982 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Gleichzeitig kann Herr Faßhauer auf eine langjährige Tätigkeit als Manager, Prokurist und Personalleiter in verschiedenen Unternehmen zurückblicken.

Seit 2006 ist er berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Jochen Faßhauer Dozent und Trainer bei verschiedenen Trägern der Erwachsenenbildung sowie Berater im Bereich der Unternehmensführung und steuerlichen Behandlung ebendieser. Rechtsanwalt Faßhauer führt darüber hinaus Managementschulungen für seine Mandanten durch.

An seiner Tätigkeit reizen den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Insbesondere ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Sollte er einmal nicht gleich persönlich erreichbar sein, erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag, spätestens am nächsten Tag, einen Rückruf.

Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird. Um eine mögliche Eskalation oder sogar eine Rechtstreitigkeit bestmöglich lösen zu können, ist es Herrn Faßhauer wichtig zu betonen, dass er bereits lange im Vorfeld seinen Klienten mit Rat und Tat zur Seite steht.

 Rechtsanwalt Jochen Faßhauer berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Handelsvertreterrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht sowie im Betreuungsrecht.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berät Fachanwalt Faßhauer Mandanten, die aus folgenden Gründen kommen:

  • zur vorbeugende Beratung (zum Beispiel Arbeitsvertrag)
  • aus aktuellem Anlass (etwa Kündigung)
  • aufgrund kollektivrechtlicher Probleme (beispielsweise Sozialplan)

Jochen Faßhauer berät und vertritt Arbeitnehmer und Unternehmen, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Selbständige und freie Mitarbeiter. Sowohl vor dem Beginn als auch während des Arbeitsverhältnisses gestaltet und überprüft er Ihren Arbeitsvertrag und nimmt gegebenenfalls Vertragsanpassungen vor. Der Arbeitsrechtler steht zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Arbeitsvergütung, Versetzung, Freistellung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz.

Auch unterstützt er Sie bei Rechtsfragen zur betrieblichen Altersversorgung. Der Kern im Arbeitsrecht besteht aus dem Kündigungsschutzrecht. Hierbei berät Rechtsanwalt Faßhauer seine Mandanten bei den Fragen, ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht oder es einen Lohnfortzahlungsanspruch gibt. Der Jurist übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an den Rechtsanwalt wenden bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Arbeitszeugnis. Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Fachanwalt Faßhauer wenden.

Großer Beratungsbedarf besteht häufig auch im Falle der Insolvenz, bei Umstrukturierung des Unternehmens oder beim Betriebsübergang. Herr Faßhauer steht Ihnen hier kompetent zur Seite und zeigt Lösungswege auf, um diese schwierigen Prozesse im Unternehmen zu bewerkstelligen. Mit steigender Tendenz sind Fälle von Mobbing zu verzeichnen. Mobbing ist das Verhalten anderer Arbeitnehmer oder des Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer, um diesen zu schwächen, psychisch zu belasten, Arbeitsabläufe zu stören oder den Betroffenen letztlich aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Sind Sie von Mobbing betroffen, wird Jochen Faßhauer zunächst Ihre individuelle Situation am Arbeitsplatz durch intensive Gespräche mit Ihnen analysieren, Ihnen arbeitsrechtliche Schritte aufzeigen und unter Berücksichtigung des Erhaltes Ihres Arbeitsplatzes oder der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches Ihre Interessen zur Besserung der Lage vertreten. Auch wenn im Zuge der Kündigung Probleme mit der Agentur für Arbeit bestehen, steht Ihnen der Rechtsanwalt zur Seite. Oftmals geht es dabei um Arbeitslosengeld oder die Sozialversicherung.

Sozialrecht

Das Sozialrecht (besser: Sozialversicherungsrecht) zählt zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch (SGB), das in zwölf Abschnitten wesentliche Bereiche des Sozialrechtes regelt.

Die Sozialversicherung umfasst die Rentenversicherung (Rentenbescheid), Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse, Rente wegen Arbeitsunfall/Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger. In engem Zusammenhang sind auch oft Fragen aus dem privaten Versicherungsrecht (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsrente, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung) oder dem Dienstrecht der Beamten (Beihilfe, Unfallfürsorge) zu klären. Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Jochen Faßhauer Ihr Ansprechpartner.

Handelsvertreterrecht

Da der Handelsvertreter selbstständiger Dienstleister ist, ergeben sich vielfältige Bezüge zum Arbeitsrecht, insbesondere Abgrenzungsfragen. Haben Sie Fragen zu Provisionszahlungen - egal ob nun tätigkeitsunabhängig oder eben nicht - oder wollen Sie Genaueres über Ihren Ausgleichsanspruch und seine Berechnung erfahren, so wenden Sie sich einfach an Rechtsanwalt Faßhauer. Für Sie entwirft er Verträge in deutlicher und transparenter Sprache und berät Sie zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen und zur Erhaltung von Planungssicherheit und Kalkulationssicherheit umfassend zu Ihrer Provisionsabrechnung, Ihrem Auskunftsanspruch, Konkurrenzverbot und Wettbewerbsverbot oder der Verwendung von Kundenlisten. Er hilft Ihnen natürlich auch jederzeit vor Gericht - etwa bei der Beitreibung einer Provision oder der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Mietrecht

Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Faßhauer liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Jochen Faßhauer prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Mietzinszahlung und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrer Anspannung annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind bisweilen die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht liegt ein Schwerpunkt auf der Abwicklung von Unfallschäden. Dabei ist kurzfristiges und zügiges Handeln das A und O. Nach einem Unfall mit Sachschaden oder Personenschaden gewährleistet der Jurist seinen Mandanten eine kurzfristige Aufnahme der Unfallangelegenheit. So liegen Versicherungsnummer und Schadensnummer schnell vor und der Rechtsexperte kann sofort Kontakt mit den Versicherungen aufnehmen. Auch die enge Zusammenarbeit mit Gutachtern bei der Unfallrekonstruktion und der Schadensbewertung ist ein Plus von Rechtsanwalt Faßhauer. Im weiteren Verlauf des Mandats übernimmt er für Sie den kompletten Kontakt mit Versicherung, Behörden und Versicherungsgesellschaft. Er unterstützt sie insbesondere dabei, gegenüber den Versicherern Ansprüche auf Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden durchzusetzen.

En weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit betrifft alles, was mit dem Führerschein zu tun hat. Dazu gehören etwa Bußgeld, Verwarnungsgeld und das Flensburger Zentralregister. Im Mittelpunkt stehen Aspekte wie Führerscheinentzug, Fahrverbot, Punkteabbau, Fahrerlaubnis oder die Wiedererlangung des Führerscheins. Auch bei Unklarheiten bezüglich einer begangenen Ordnungswidrigkeit wie dem Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes oder einer Geschwindigkeitsübertretung unterstützt der Jurist Sie tatkräftig.

Nicht unerwähnt bleiben kann in diesem Zusammenhang das Verkehrsstrafrecht. Fragen zu Verkehrsunfallflucht, Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss werden von Herrn Faßhauer kompetent beantwortet.

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht ist ein weiteres Gebiet von Rechtsanwalt Jochen Faßhauer. Immer mehr Menschen bedürfen der Hilfe und Unterstützung im Alter, bei Krankheit, Behinderung oder ganz einfach bei nachlassenden Kräften. Es hat sich allmählich herumgesprochen, dass man Vorsorge treffen kann mit der sogenannten Vorsorgevollmacht. Nur wer darüber nicht verfügt, wird ein Fall für die gesetzliche Betreuung. Die richtet eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts ein, das Vormundschaftsgericht. Dies wird häufig als Einmischung in die Privatsphäre empfunden. Aufgabe des Anwaltes ist es, über die Einhaltung des Erforderlichkeitsgrundsatzes zu wachen.

 

 

Kontakt

Jochen Faßhauer

Max-Josefs-Platz 8 a
83022 Rosenheim
Deutschland
Telefon: 
+49 8031 32303
Telefax: 
+49 8031 33547
Web
www.fasshauer-partner.de
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