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Folkert Fastenau

Folkert Fastenau

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Folkert Fastenau wurde 1960 in Hude geboren und studierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Jura. Seine Zeit als Rechtsreferendar verbrachte er im Landgerichtsbezirk Kiel. Herr Fastenau ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

Folkert Fastenau berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Kaufrecht & Schuldrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
Fachgebiete

Folkert Fastenau wurde 1960 in Hude geboren und studierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Jura. Seine Zeit als Rechtsreferendar verbrachte er im Landgerichtsbezirk Kiel. Herr Fastenau ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Folkert Fastenau betreut seine Mandanten im Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Straßenverkehrsrecht einschließlich Unfallschadenregulierung. Im Übrigen verfügt der Jurist über spezifische Fähigkeiten und Interessen in technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen. Dies ist sehr hilfreich bei der Bearbeitung von Fällen, in denen es auch auf das Verständnis für den Ablauf technischer Vorgänge ankommt, wie beispielsweise im Rahmen der Unfallschadenregulierung und des kaufvertraglichen oder werkvertraglichen Anspruchs auf Mängelgewährleistung.

Einen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Folkert Fastenau bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fragen rund um Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung (Lohn und Gehalt), Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Zeugnis oder die drohende Kündigung. Herr Fastenau prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflichen Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen. Folkert Fastenau nimmt sich unabhängig vom Streitwert die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.

Ehe und Familie zählen zu den wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Fastenaus innerhalb des Familienrechts liegen bei Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Haushaltsteilung, Wohnungszuweisung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht — insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für den Rechtsanwalt dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, beispielsweise durch einen gemeinsamen Mietvertrag, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrecht bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherung, vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so etwa Diebstahl oder Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, zum Beispiel Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Denn auch als ”Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Im Strafrecht übernimmt Rechtsanwalt Folkert Fastenau auch Pflichtverteidigungen.

Im Verkehrszivilrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Inlineskater betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Rechtsanwalt Folkert Fastenau hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um möglichst geringe Kosten selbst tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen.

Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Folkert Fastenau hierzu zu befragen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Er muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein-abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (Betriebsgefahr).

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst hauptsächlich die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Fastenau kompetent beraten und betreut.

Außerberufliche Engagements

Folkert Fastenau ist für den Verein Haus & Grund Delmenhorst und Umgegend e.V. gemeinsam mit Rechtsanwalt Kreft beratend tätig. Der Verein bietet seinen Mitgliedern zweimal im Monat kostenlose Beratungen rund um das Grundstückseigentum, z.B. im Bereich Mietrecht.

Kontakt

Ripken, Fastenau & Kreft

Oldenburger Str. 200
27753 Delmenhorst
Deutschland
Telefon: 
+49 4221 17567
Telefax: 
+49 4221 14748
Web
www.rfk-anwaelte-notar.de
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