Dr. Martin Niegisch gründete seine Kanzlei 1996 in Mannheim. Die ansprechenden Kanzleiräume befinden sich im 1. Stock des dunkelroten Patrizierhauses direkt am Friedrichsring gegenüber dem Nationaltheater im Quadrat S 6, 20. Das Haus verfügt über einen Aufzug. Unmittelbare Parkmöglichkeiten gibt es entweder überirdisch am Nationaltheater oder in der Tiefgarage von S 6, unterhalb der Lebensmittelmärkte Aldi und Rewe. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei mit den Straßenbahnlinien 2, 5 und 7 an der Haltestelle Nationaltheater zu erreichen.
Dr. Martin Niegisch gründete seine Kanzlei 1996 in Mannheim. Die ansprechenden Kanzleiräume befinden sich im 1. Stock des dunkelroten Patrizierhauses direkt am Friedrichsring gegenüber dem Nationaltheater im Quadrat S 6, 20. Das Haus verfügt über einen Aufzug. Unmittelbare Parkmöglichkeiten gibt es entweder überirdisch am Nationaltheater oder in der Tiefgarage von S 6, unterhalb der Lebensmittelmärkte Aldi und Rewe. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei mit den Straßenbahnlinien 2, 5 und 7 an der Haltestelle Nationaltheater zu erreichen.
Dr. Martin Niegisch berät überwiegend Privatpersonen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Hierfür können montags bis freitags von 09.00 bis 19.00 Uhr Termine mit der Sekretärin Frau Inge Niegisch oder Herrn Dr. Niegisch selbst vereinbart werden. Bei Bedarf sind diese auch außerhalb der üblichen Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Martin Niegisch wurde 1960 in Essen als jüngstes von vier Kindern geboren. Nach der Schule erlernte er bei der Dresdner Bank in Mannheim den Beruf Bankkaufmann. Anschließend studierte er in Heidelberg Rechtswissenschaften. Für das Referendariat wechselte er zum Oberlandesgericht Düsseldorf. In der Zeit von 1990 bis 1992 promovierte er an der Universität Heidelberg über ein Thema aus dem Internationalen Zivilprozessrecht zum Doktor der Rechte. Seit 1993 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und darf vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten. Dr. Martin Niegisch spricht gut Englisch und befriedigend Holländisch.
Fachgebiet Erbrecht Die Kanzlei beschäftigt sich intensiv und nahezu ausschließlich mit der Beantwortung von Fragen aus dem Erbrecht und seinen angrenzenden Gebieten, dem Betreuungsrecht, dem Familienrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Steuerrecht, speziell dem Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht, dem Stiftungsrecht und dem Sozialrecht. Im Juni 2006 verlieh die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Dr. Martin Niegisch die Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" tragen zu dürfen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei gehören - das Pflichtteilsrecht mit der Prüfung der gesetzlichen Erbfolge; - das Erstellen von Testamenten und Entwerfen von Erbverträgen; - das Betreuungsrecht; - die Beratung bei Schenkungen und Vorwegnahme der Erbfolge; - die Planung der Vermögensnachfolge; - die Vermögensauseinandersetzung; - das Erbschaftssteuerrecht; - die Unternehmensnachfolge; - die lebzeitige Vermögensübertragungen gegen Vorbehalt von Nutzungsrechten; - Testamentsvollstreckung; - das Erbenfeststellungsverfahren; - das Erbscheinsverfahren; - die Beratung bei der Erbenhaftung; - die Nachlasssicherung; - die Nachlassverwaltung; - die Nachlasspflegschaft; - die Nachlassinsolvenz; - die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften; - die Erbteilungsklage; - die Teilungsversteigerung; - die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegen Erben oder Dritte; - das Recht der Vor- und Nacherbschaft; - das Recht der Vermächtnisse und Auflagen; - das Internationale Privatrecht im Erbrecht; - das Erbrecht anderer Nationen; - die Adoption, insbesondere die Adoption Erwachsener; - die Erstellungen von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Fachgebiet Mediation Es war einmal ein Bruder und eine Schwester, die stritten um eine Orange. Nachdem sie sich nicht einigen konnten, eilte ihre Mutter herbei, teilte die Frucht und gab jedem Kind eine Hälfte. Da fingen die Kinder bitterlich an zu weinen. Wollte doch die Schwester lediglich die Schale der Orange, um Kuchen zu backen und der Bruder nur das Fruchtfleisch, weil er Durst hatte. Mediation ist die Kunst der Konfliktlösung, bei der jede Partei mehr erhält, als sie vor Gericht erfahren würde. Dort bekommen Mandanten ein Urteil oder einen Vergleich. Häufig lässt sich aber mehr erreichen, wenn der Mediator einen neuen werthaltigen Prozess der Kommunikation zwischen den Parteien in Gang setzt. Die Parteien erarbeiten durch die Vermittlung des Mediators eine eigenverantwortliche Lösung, die eine weitergehende Qualität hat und zu einer nachhaltigen Befriedung der Parteien führt. Die Erfahrung zeigt, dass Mediationen in der Regel kostengünstiger sind als der Gang zu den Gerichten. Um diese Dienstleistung anbieten zu können, hat Dr. Niegisch sich in 2004 zum Mediator ausbilden lassen. Philosophie der Kanzlei Jedem von uns wird das Thema Erbrecht direkt oder indirekt im Leben begegnen. Dem können wir nicht ausweichen. Dennoch wird uns die Bedeutung des Todes nur schwer bewusst. Entweder ist er so weit weg, so dass wir völlig von ihm überrascht werden oder wir sehen ihn, weichen aber seinem Blick aus und verdrängen ihn. Die Erkenntnis zeigt, dass die Beschäftigung mit diesem Thema, nicht nur mental äußerst wichtig ist, sondern auch rechtlich. Bei der Bearbeitung seiner Fälle steht für Dr. Niegisch der Mensch im Mittelpunkt aller Überlegungen. Mit juristischem Sachverstand, Gefühl und Menschenkenntnis sucht er für seinen Mandanten eine optimale Lösung. Die Interessenlage des Mandanten ist von entscheidender Bedeutung. Vorrangiges Ziel für Dr. Niegisch ist, die Rechtsangelegenheit harmonisch und, wenn möglich, Streit vermeidend zu regeln. Mitgliedschaften Um mit der Kanzlei optimal für das Erbrecht positioniert und unterrichtet zu sein, über Netzwerke zu verfügen und Möglichkeiten der Fortbildung und des Erfahrungsaustausches zu nutzen, ist Dr. Niegisch in folgenden berufsspezifischen Verbänden Mitglied geworden: - Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht im Mannheimer Anwaltsverein (MAV) - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (dvev) e.V. - Deutsches Forum für Erbrecht e.V. - Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim (zentUma) e.V.