Rechtsanwalt Wolfgang D. Schwemmer ist seit 1993 als Rechtsanwalt tätig. Zu seinem Mandantenstamm gehören Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen. Die im Erdgeschoss liegenden Kanzleiräume befinden sich unweit des Bayreuther Rotmain-Centers. Parkmöglichkeiten bestehen in unmittelbarer Nachbarschaft im Parkhaus des Rotmain-Centers und in der Tiefgarage „Unteres Tor“. Durch die zentrumsnahe Lage besteht auch ein sehr guter Anschluss an den regionalen Personennahverkehr.
Rechtsanwalt Wolfgang D. Schwemmer ist seit 1993 als Rechtsanwalt tätig. Zu seinem Mandantenstamm gehören Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen. Die im Erdgeschoss liegenden Kanzleiräume befinden sich unweit des Bayreuther Rotmain-Centers. Parkmöglichkeiten bestehen in unmittelbarer Nachbarschaft im Parkhaus des Rotmain-Centers und in der Tiefgarage „Unteres Tor“. Durch die zentrumsnahe Lage besteht auch ein sehr guter Anschluss an den regionalen Personennahverkehr.
Besprechungstermine können montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr mit der Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Welsch-Franke oder dem/der Auszubildenden vereinbart werden. Nach Absprache sind Besprechungstermine selbstverständlich auch außerhalb der Bürozeiten oder vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsanwalt Schwemmer wurde 1962 in Bayreuth geboren. Er legte das erste juristische Staatsexamen nach seinem Studium der Rechte mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth ab. Seine Referendarzeit absolvierte er unter anderem in der Kanzlei des renommierten Strafverteidigers Dr. jur. Fritz Maier I in seiner Geburtsstadt. 1993 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst in der Kanzlei Dr. Meyer I, Bayreuth. Nachdem er 1999 nach erfolgreichem Nachweis seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis erhielt, sich als Fachanwalt für Strafrecht zu bezeichnen, schloss er sich mit drei weiteren Anwälten zu einer Sozietät zusammen. Der Wunsch nach einer für den Dienst am Mandanten notwendigen völligen Unabhängigkeit und Ungebundenheit – losgelöst von der Problematik möglicher interner Interessenkollisionen – führte 2004 zum Beginn der Tätigkeit als Einzelanwalt. Dabei sieht sich Rechtsanwalt Schwemmer entsprechend der Berufsordnung der Rechtsanwälte als unabhängiger Berater und Vertreter seines Mandanten, der diesen vor Rechtsverlusten schützt, rechtsgestaltend begleitet, vor Fehlentscheidungen von Gericht und Behörden bewahrt und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitung sichert. Der Blick auf die Lebenssituation des Mandanten über den juristischen Bereich hinaus ist ihm bei seiner Arbeit genauso wichtig wie seine absolute Verschwiegenheit, Zuverlässigkeit und weitgehend ständige Erreichbarkeit.
Zur Sicherung der Qualität seiner Arbeit ist er Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein. Der Nachweis regelmäßiger Fortbildung gegenüber der Anwaltskammer ist für ihn zum Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung gemäß der Fachanwaltsordnung Pflicht.
Wolfgang Schwemmer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht berät und vertritt Sie im Strafrecht, Jugendstrafrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, steht Ihnen mit Rat und Tat im Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren zur Seite, hilft Ihnen bei den Folgen eines Verkehrsunfallschadens und vertritt Ihre Interessen im Zivilrecht; hierunter fallen z. B. das Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Schadenersatzrecht, Familienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht.
Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es bereits höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten! Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln. Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis und langjährigen Erfahrung im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Schwemmer. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Halten Sie bereits eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl in den Händen, sollten Sie sich umgehend mit Rechtsanwalt Schwemmer in Verbindung setzen, damit gegebenenfalls gesetzte Fristen für eine Einlassung zum Tatvorwurf oder die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung gewahrt werden können. Er wird stets Ihren Vorteil im Auge behalten, sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen. Gleichzeitig wird er Sie immer kompetent, ehrlich und fair – auch im Hinblick auf Ihr Kosteninteresse – über Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels beraten.
Selbstverständlich werden auch Pflichtverteidigungen übernommen.
In der Strafverteidigung Jugendlicher ist Rechtsanwalt Schwemmer erfolgreich und versiert. So hält das Jugendstrafrecht spezielle Rechtsfolgen unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe für Jugendliche und Heranwachsende bereit, die eine besondere Auseinandersetzung mit der Materie erfordern.
Im Übrigen vertritt Sie Rechtsanwalt Schwemmer auch in strafrechtlichen Revisionsverfahren. Das Verfassen einer Revisionsschrift ist ein komplizierter Vorgang, da durch das Revisionsgericht keinerlei Tatsachenfeststellung mehr getroffen wird und neue Beweismittel nicht mehr vorgetragen werden können. Unerlässlich hierfür ist daher die fundierte Kenntnis der zugrunde liegenden Fachliteratur, der aktuellen Rechtsprechung sowie die langjährige Erfahrung in der Analyse von Urteilen.
Auch ein Verkehrsunfall kann viele Probleme nach sich ziehen: Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, die Einleitung eines Führerscheinentzugsverfahrens (z. B. aufgrund der Feststellung von Alkohol/Drogen im Straßenverkehr), die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) usw. Hier ist es ebenfalls wichtig, rechtzeitig rechtskundigen Rat einzuholen. Einen Ihnen durch Verschulden einer anderen Person entstandenen Unfallschaden wird Rechtsanwalt Schwemmer bei dem Unfallverursacher oder der hinter diesem stehenden Haftpflichtversicherung einfordern und abwickeln.
Gegenstand des Vertragsrechts ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen sowie das Gewährleistungsrecht auf Grundlage von Vertragsmängeln und vertraglichen Pflichtverletzungen. Das Vertragsrecht überschneidet sich oftmals mit dem Schadenersatz- und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es deshalb unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.
Aber auch im Erbrecht hilft Ihnen Rechtsanwalt Schwemmer beispielsweise bei der Erstellung von Testamenten und berät Sie hinsichtlich Nachlass- und Pflichtteilsrecht.
Rechtsanwalt Schwemmer ist als ehrenamtliches Mitglied im Vorstand des Vereins Horizonte e.V. Bayreuth (www.horizonte-bayreuth.de) tätig. Dieser Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch Betreuung und Qualifizierung junger Menschen diesen zu einem angemessenen und verantwortungsvollen Platz in unserer Gesellschaft zu verhelfen und so Lebenschancen zu eröffnen.
Außerdem stellt er sein juristisches Wissen den Mitarbeitern des Jugendcafés Babylon (www.jugendcafe-babylon.de), einer Einrichtung der offenen Jugendarbeit, zur Verfügung.