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Dr. Andrea Hupach

Dr. Andrea Hupach

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Italienisch
Übersicht

Andrea Hupach wurde 1967 in Bochum geboren. Sie legte das erste juristische Staatsexamen nach dem Studium der Rechte an der Universität Osnabrück ab. Das daran anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Frau Hupach im Landgerichtsbezirk Dortmund. Die Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte an der Universität Osnabrück zum rechtsvergleichenden Thema „Gutgläubiger Erwerb von Mobilien und Immobilien nach deutschem und italienischen Recht".  Frau Dr. Hupach ist seit 1995 als Rechtsanwältin zugelassen.  Vor dem Eintritt  in die Kanzlei RENOWIS - Rechtsanwälte im November 2011 arbeitete Dr. Andrea Hupach als selbstständige Rechtsanwältin in Dortmund.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Familienrecht
Dr. Andrea Hupach berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Internationales Recht (Deutsch-Italienischer Rechtsverkehr)
  • Mietrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht (Verbraucherrecht)
  • Vertragsrecht
Fachgebiete

Andrea Hupach wurde 1967 in Bochum geboren. Sie legte das erste juristische Staatsexamen nach dem Studium der Rechte an der Universität Osnabrück ab. Das daran anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Frau Hupach im Landgerichtsbezirk Dortmund. Die Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte an der Universität Osnabrück zum rechtsvergleichenden Thema „Gutgläubiger Erwerb von Mobilien und Immobilien nach deutschem und italienischen Recht".  Frau Dr. Hupach ist seit 1995 als Rechtsanwältin zugelassen.  Vor dem Eintritt  in die Kanzlei RENOWIS - Rechtsanwälte im November 2011 arbeitete Dr. Andrea Hupach als selbstständige Rechtsanwältin in Dortmund.

Rechtsanwältin Dr. Andrea Hupach berät und vertritt ihre Mandanten im Arbeitsrecht und  Familienrecht. Ferner betreut Sie Mandanten bei Problemen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Die Juristin spricht hierfür fließend Italienisch und Englisch.

Dr. Andrea Hupach ist seit dem 13.12.2001 Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Innerhalb des Familienrechtes ist Rechtsanwältin Dr. Hupach insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder - verheirateter oder nicht verheirateter Eltern - betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen - auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch zwischen Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Aus Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel von Dr. Andrea Hupach ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen auch innovativen Lösungen zugeführt werden. Die Tätigkeit der Juristin im Bereich Alarbeitsrecht betrifft beispielsweise Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsprozessrecht, Kündigungsrecht, Kündigungsschutzprozeß von Arbeitnehmern, Arbeitsförderungsrecht, Mutterschutz, Teilzeitarbeitsverhältnis und befristetes Arbeitsverhältnis sowie das Recht der Abmahnung. Urlaub und Urlaubsabgeltung, Fälle von Mobbing und Diskriminierung oder Schwerbehindertenrechte gehören ebenso zu diesem Thema.

Mitgliedschaften :

-        Deutscher Anwaltverein

-        Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen e.V.

-        Associazione Internazionale Giuristi Di Lingua Italiana

-        Italienische Handelskammer in Frankfurt am Main

Kontakt

RENOWIS

Kaiserstraße 78
44135 Dortmund
Innenstadt Ost
Deutschland
Telefon: 
+49 231 557171-0
Telefax: 
+49 231 525047
Web
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