Ernst-Günther Regeniter wurde 1947 in Balve geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und an der Ruhr-Universität Bochum absolvierte er seine Referendarzeit am Landgericht Essen sowie am Oberlandesgericht Hamm. Seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte 1977. Seit 1987 ist er Notar.
Ernst-Günther Regeniter wurde 1947 in Balve geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und an der Ruhr-Universität Bochum absolvierte er seine Referendarzeit am Landgericht Essen sowie am Oberlandesgericht Hamm. Seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte 1977. Seit 1987 ist er Notar.
In seiner Eigenschaft als Notar ist Herr Regeniter Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger. Die Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars haben viele Seiten. Er steht den Mandanten und deren Vertragspartnern vornehmlich als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist ein Tätigwerden des Notars gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für erforderlich hält. So ist Notar Regeniter in erster Linie zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift und Abschriften.
Die notarielle Tätigkeit umfasst den Entwurf und die Beurkundung Ihrer Verträge wie Immobilienvertrag, Ehevertrag und Erbvertrag. Der Notar Regeniter beurkundet auch Ihren Erbbaurechtsvertrag, Gesellschaftsvertrag und Übergabevertrag sowie Ihr Testament und Vermächtnis, außerdem Erbscheinsantrag und Grundpfandrechtsbestellung, Schuldanerkenntnis, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Er beglaubigt die Unterschrift unter Löschungsantrag und Löschungsbewilligung von Grundpfandrechten.
Die Kanzlei ist in der Lage, kurzfristig alle für die Erstellung Ihrer Verträge erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Grundbuchauszug, Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, von den zuständigen Behörden zu beschaffen, um die notwendigen Informationen für Beratung und Beurkundung zur Hand zu haben.
Ein weiterer Schwerpunkt von Ernst-Günther Regeniter ist das Immobilienrecht. Vor einem Hausbau wird in der Regel zunächst ein Grundstück benötigt. Daher liegt eine Stärke von Rechtsanwalt Regeniter im Immobilienrecht. Das Immobilienrecht umfasst Erwerb (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrechts, Schenkung, Erbbaurecht, Vormerkung), Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast), Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und Veräußerung von Grundstücken als auch die Planung (Bebauungsplan, Vorhabensplan und Erschließungsplan) und Bebauung von Grundstücken sowie die Einwirkungen Dritter auf Grundstücke. Durch seine Tätigkeit als Notar ist Herrn Regeniter auch der Umgang mit Grundbuchamt und Katasteramt überaus vertraut (Grundbuch, Grundbuchauszug, Flurkarte).
Seine Tätigkeit umfasst zudem Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen (BGB, Kaufvertrag, Werkvertrag, VOB/B, Architektenvertrag, Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag, Generalunternehmervertrag, Generalübernehmervertrag, Subunternehmervertrag, Vergabe, Leistungsverzeichnis/LV, Leistungsprogramm, Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen et cetera) und die umfassende baubegleitende Betreuung (Nachtragsverhandlung, Nachtrag, Vergütung, Mängelanzeige, Mangel, Baumangel, Behinderungsanzeige, Behinderung, Fristsetzung, Begehung, Dokumentation, Bautagebuch, Abnahme, Abnahmeprotokoll, Vorbehalt, Einbehalt, Sicherheit am Bau et cetera). In all diesen Bereichen steht Ihnen Herr Regeniter mit Rat und Tat zur Seite.
Zur Abrundung vertritt Sie Rechtsanwalt Regeniter auch auf den angrenzenden Gebieten des öffentlichen Baurechts (Baugenehmigung, Bauanzeige, Nutzungsuntersagung, Stilllegungsanordnung, Abrissverfügung, Ordnungswidrigkeit, Erschließung et cetera), zum Beispiel zur Begleitung von und Vertretung in Baugenehmigungsverfahren und Bauordnungsverfahren.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Regeniter ist Fachanwalt für Erbrecht und berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung und Testamentserrichtung sowie die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Ernst-Günther Regeniter hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.