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Dr. Karin Schwegler

Dr. Karin Schwegler

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Karin Schwegler wurde 1960 in Sulzbach-Rosenberg geboren. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften sowie das darauf folgende Rechtsreferendariat in Regensburg. In der Zeit von 1994 bis 1997 promovierte sie zum Doktor der Rechte an der Universität Regensburg zu einem Thema aus dem Strafrecht. Frau Dr. Schwegler, im Februar 1995 zur Anwaltschaft zugelassen. Die Juristin verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Erbrecht
  • Fachanwalt Familienrecht
Dr. Karin Schwegler berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Eherecht & Scheidungsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Unterhaltsrecht
Fachgebiete

Karin Schwegler wurde 1960 in Sulzbach-Rosenberg geboren. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften sowie das darauf folgende Rechtsreferendariat in Regensburg. In der Zeit von 1994 bis 1997 promovierte sie zum Doktor der Rechte an der Universität Regensburg zu einem Thema aus dem Strafrecht. Frau Dr. Schwegler, im Februar 1995 zur Anwaltschaft zugelassen. Die Juristin verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwältin Dr. Karin Schwegler spezialisierte sich auf das Familienrecht und das Erbrecht.

Nach erfolgreicher Qualifikation wurde Dr. Karin Schwegler 1998 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen.
Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Als Fachanwältin für Familienrecht berät und vertritt Sie Dr. Karin Schwegler in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung zum Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Dr. Schwegler, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Ihr Ziel ist es, ausgleichend zu wirken.

Die Schnittstellen zwischen Familienrecht und Erbrecht werden jederzeit in die familienrechtliche Betrachtung einbezogen. Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig wie deren Lösungen. Dr. Karin Schwegler wurde im September 2005 als erste in Erlangen ansässige Rechtsanwältin befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Erbrecht” zu führen. Im Erbrecht sind zur Führung dieser Bezeichnung neben besonderen Kenntnissen im materiellen Erbrecht auch spezielle Kenntnisse zur vorweggenommenen Erbfolge, Erbvertrags- und Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlaßverwaltung und den steuerlichen Bezügen zum Erbrecht erforderlich.
Das Erbrecht bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Es regelt die Frage, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Ausgangspunkt ist hier das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann also grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser andere Personen als seine unmittelbaren Angehörigen als Erben eingesetzt hat, können jene dennoch den Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben also der Ehegatte oder Lebenspartner und die Verwandten.

Der Erblasser kann jedoch auf das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode durch Anordnung der Testamentsvollstreckung Einfluss nehmen. Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Rechtsanwältin Dr. Karin Schwegler berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen — insbesondere Auslandskonten —, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung. Aber auch dann, wenn der Erbfall eingetreten ist und es um die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft geht oder Unstimmigkeiten mit einem vom Erblasser eingesetzten Testamentsvollstrecker geht, finden Sie in Rechtsanwältin Dr. Schwegler einen kompetenten Ansprechpartner.

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft Familien im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
  • Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde
  • Fränkische Gesellschaft für Erbrecht
Kontakt

Salleck + Partner

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