Nina J. Stauder, 1975 in München geboren, studierte zunächst ein Semester Anglistik an der Universität zu Köln. Danach absolvierte sie ihr Studium der Rechte an den Universitäten in Würzburg, Padova (Italien) und München, das sie 2001 mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Zwischen dem ersten Examen und dem sich Referendariat absolvierte Frau Stauder ein Praktikum im Deutschen Bundestag in Berlin. Das Referendariat leistete sie in München und in Rom in einer italienischen Rechtsanwaltskanzlei und bei dem italienischen Flüchtlingsrat CIR ab. Nina J. Stauder korrespondiert fließend in Italienisch. Außerdem spricht sie gut Englisch und Französisch. Frau Stauder, 2005 zur Anwaltschaft zugelassen, ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Nina J. Stauder, 1975 in München geboren, studierte zunächst ein Semester Anglistik an der Universität zu Köln. Danach absolvierte sie ihr Studium der Rechte an den Universitäten in Würzburg, Padova (Italien) und München, das sie 2001 mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Zwischen dem ersten Examen und dem sich Referendariat absolvierte Frau Stauder ein Praktikum im Deutschen Bundestag in Berlin. Das Referendariat leistete sie in München und in Rom in einer italienischen Rechtsanwaltskanzlei und bei dem italienischen Flüchtlingsrat CIR ab. Nina J. Stauder korrespondiert fließend in Italienisch. Außerdem spricht sie gut Englisch und Französisch. Frau Stauder, 2005 zur Anwaltschaft zugelassen, ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwältin Stauder reizt an ihrem Beruf, Menschen in einer für sie scheinbar rechtlich schwierigen Situation zu helfen, in der sie nicht mehr weiterwissen. Bei der Problemlösung strebt die Juristin zuerst eine außergerichtliche Einigung oder Klärung an.
Rechtsanwältin Nina J. Stauder berät und vertritt Sie vorrangig im Straßenverkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht sowie im internationalen Privatrecht. Daneben bilden das Mietrecht, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht nachrangige Schwerpunkte. Frau Stauder ist Mitglied der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen e.V.
Rechtsanwältin Stauder berät und betreut Personen und Unternehmen branchenunabhängig auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Vom Abschluss des Arbeitsvertrages über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung reichen die denkbaren Problemfelder, die von Frau Stauder bearbeitet werden. Vor allem spielen wichtige Fragen im Zusammenhang mit einer Kündigung oder einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine besondere Rolle. Nina J. Stauder berät Sie vor einer Kündigung, handelt einen interessengerechten Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag aus oder vertritt Sie im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Hierbei beachtet sie nicht nur die arbeitsrechtlichen Regelungen, sondern legt besonderes Augenmerk auf das steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Umfeld. Idealerweise suchen Sie Frau Stauder schon bei der Vertragsanbahnung oder Vertragsgestaltung auf, um spätere Konflikte, die sich aus einem unfairen oder unklaren Arbeitsvertrag ergeben können, zu minimieren.
Nach einem Unfall im Straßenverkehr hat jeder Geschädigte ein Interesse an einer schnellen Regulierung des Schadens gegenüber anderen Unfallbeteiligten oder deren Haftpflichtversicherung. Das Verkehrsrecht teilt sich genaugenommen in die Unterbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Häufig treffen alle Bereiche aufeinander. Zum Verkehrszivilrecht gehört die gesamte Schadensabwicklung/Unfallregulierung (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Reparaturkostenersatz, Reparaturkostenübernahmeerklärung durch die Versicherung, Wertminderungsersatz), unabhängig davon, ob ein Verkehrsunfall verschuldet, teilweise verschuldet oder unverschuldet ist. Rechtsanwältin Stauder hilft den Mandanten, indem sie den zwangsläufig entstehenden Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung regelt und kümmert sich um die Durchsetzung sämtlicher Ansprüche des Mandanten oder um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Tätigkeit der Juristin erstreckt sich hierbei sowohl auf die außergerichtliche als auch die gerichtliche Wahrnehmung der Mandanteninteressen.
Die Schuldfrage für das Entstehen eines Unfalls ist nicht nur zivilrechtlich von Bedeutung, sondern auch im Rahmen des ebenfalls zum Straßenverkehrsrecht gehörenden Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts/Verkehrsstrafrechts. Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht/Verkehrsstrafrecht regelt die staatliche Sanktion eines etwaigen Fehlverhaltens im Straßenverkehr. Hier geht es um Fahrverbot, Bußgeld, Verwarnungsgeld, Punkte im Verkehrszentralregister oder Entzug des Führerscheins. Zu den Aufgaben von Rechtsanwältin Nina J. Stauder gehören die Prüfung von deren Rechtmäßigkeit und die Abwehr von zu Unrecht erhobenen Vorwürfen gegen den Mandanten. Konsultieren Sie die Rechtsanwältin frühzeitig. Nur dann kann diese alle für Sie günstigen Schritte rechtzeitig einleiten.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Versicherungsrecht. Die finanzielle Absicherung gegen bestimmte Risiken durch eine Versicherung hat in unserer Gesellschaft eine erhebliche Bedeutung. Der Versicherungsvertrag bildet dabei die Grundlage für Ansprüche des Versicherungsnehmers oder berechtigter Dritter gegen den Versicherer. Ein Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer entsteht häufig erst nach einem Versicherungsfall, nämlich dann, wenn der Versicherer den Schaden überhaupt nicht oder nur teilweise regulieren will. Die sich in der Praxis ergebenden Probleme bei Versicherungsverträgen stehen vielfach im Zusammenhang mit Standardfragen des Versicherungsrechts, zum Beispiel Anzeigepflicht oder Obliegenheiten. Rechtsanwältin Nina J. Stauder hat sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert.
Im internationalen Privatrecht steht für Rechtsanwältin Stauder die Unfallregulierung, schwerpunktmäßig für internationale Speditionen, im Vordergrund.